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Schwedisches Königshaus – Monarchie in Schweden
Der Bericht der Ansgarlegende über das Königreich Svea ist die älteste historisch sichere Angabe über die Monarchie in Schweden. Diese Legende stammt aus dem 9. Jahrhundert und schildert die Reisen des christlichen Missionars Ansgar zum Handelszentrum des Svea-Reiches, Birka. Aber erst von etwa 980 an kennen wir die Namen der Könige mit Sicherheit. In den über tausend Jahren, die wir dann der schwedischen Regentenreihe folgen können, besteht diese aus über fünfzig Königen.
Die Monarchie in der heutigen Verfassung
In der Regierungsform von 1809 werden die Bestimmungen über die Aufgaben des Königs folgendermaßen eingeleitet: „Der König allein hat das Recht, das Reich zu lenken“. Dieses Recht wurde nur begrenzt durch die Verpflichtung, von dem durch ihn selber ernannten Staatsrat Rat einzuholen. Schwedens Entwicklung zu einem parlamentarischen und demokratischen Staat hatte jedoch schon lange vor der Entstehung der neuen Regierungsform mit sich gebracht, daß das Recht des Königs „allein das Reich zu lenken“, nur eine Floskel war. Die Regierungsform von 1975 wird mit den Worten eingeleitet: „Alle Staatsgewalt in Schweden geht vom Volke aus“ und verlegt in Übereinstimmung damit die politische Macht auf den Reichstag und die Regierung. Die Aufgaben, die König Carl XVI. Gustaf und seinen Nachfolgern auf Schwedens Thron obliegen, sind laut diesem Grundgesetz folgende:
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Der König ist das Staatsoberhaupt des Reiches.
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Er eröffnet jährlich im Oktober den Reichstag.
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Er leitet die Staatsratsitzung, die bei Regierungswechsel stattfindet, wie auch die regelmäßigen sog. Informationssitzungen des Staatsrats, bei denen er durch die Mitglieder der Regierung über aktuelle Fragen unterrichtet wird.
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Er ist Vorsitzender des Beirats für Auswärtige Angelegenheiten, d.h. des innerhalb des Reichstags gewählten Ausschusses für Zusammenarbeit zwischen Regierung und Reichstag in außenpolitischen Fragen.
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Der König hat den höchsten militärischen Rang des Landes inne. Die Streitkräfte unterstehen dahingegen ausschließlich der Regierung.
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Als der erste Vertreter des Reiches akkreditiert der König Botschafter und Gesandte fremder Staaten und unterzeichnet die Akkreditive der schwedischen Diplomaten.
Gemäß der neuen Regierungsform sind also die Aufgaben des Königs hauptsächlich repräsentativer und zeremonieller Art. Im Auftrag der Regierung empfängt der König andere Staatsoberhäupter und stattet offizielle Staatsbesuche im Ausland ab. Bei diesen Besuchen wird der König stets von einem oder mehreren Mitgliedern der Regierung begleitet, die Gespräche über politische, wirtschaftliche oder kulturelle Fragen mit Tatsachen über Schweden den Vertretern der Regierung des anderen Landes führen.
Der König genießt Immunität, d.h. er kann wegen begangener Handlungen nicht angeklagt werden, zivilrechtliche Ansprüche können jedoch vor einem Gericht an den König gestellt werden. Der König muß Steuererklärungen abgeben und für seine privaten Einkünfte und sein Vermögen Steuern bezahlen wie jeder andere schwedische Mitbürger. Mittel für den König und seine Tätigkeit werden jährlich vom Reichstag bereitgestellt. Die Mitglieder des Königshauses haben Wahlrecht, üben es aber von alters her nicht aus.
Schwedische Könige seit 1523 |
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Haus Wasa |
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Gustav Wasa (Reichsvorsteher 1521) | 1523–1560 |
Erik XIV. | 1560–1568 |
Johan III. | 1568–1592 |
Sigismund | 1592–1599 |
Karl IX. (Reichsvorsteher 1599) | 1604–1611 |
Gustav II. Adolf | 1611–1632 |
Kristina (Vormundschaft 1632–1644) | 1644–1654 |
Haus Pfalz |
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Karl X. Gustav | 1654–1660 |
Karl XI. (Vormundschaft 1660-1672) | 1672–1697 |
Karl XII. | 1697–1718 |
Ulrika Eleonora | 1719–1720 |
Haus Hessen |
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Fredrik I. | 1720–1751 |
Haus Holstein-Gottorp |
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Adolf Fredrik | 1751–1771 |
Gustav III. | 1771–1792 |
Gustav IV. Adolf (Vormundschaft 1792–1796) | 1796–1809 |
Karl XIII. | 1809–1818 |
Haus Bernadotte |
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Karl XIV. Johan | 1818–1844 |
Oskar I. | 1844–1859 |
Karl XV. | 1859–1872 |
Oskar II. | 1872–1907 |
Gustaf V. | 1907–1950 |
Gustaf VI. Adolf | 1950–1973 |
Carl XVI. Gustaf | 1973– |