Das einzigartige schwedische Jedermannsrecht
Frei die Natur genießen ... wild campen, sein Zelt aufbauen wo immer es einem gefällt (fast) ... durch Wald und Flur wandern, auch wenn sich Wege in Privatbesitz befinden, und abends völlig ohne Genehmigung am schönsten Seeufer lagern, schwimmen gehen, Kanu fahren: In welchem Land außer Schweden ist dies sonst noch möglich?
Allemansrätten
Die Schweden sind zu recht stolz auf ihr allemansrätt genanntes Jedermanns-Recht, das Mitbürgern und Ausländern gleichermaßen große Freiheiten beim verantwortungsbewußten Nutzen der schwedischen Natur einräumt.
Für viele Schweden ist diese Freiheit ein wichtiges kulturelles Erbe; vielleicht sogar eine Art Nationalsymbol.
Es besagt, dass du Grund und Boden und auch Gewässer vorübergehend nutzen darfst, sogar wenn sie jemand anderem gehören.
Tun wir alles dafür, dass die schwedische Regierung dieses Recht auch in Zeiten des Massentourismus nicht einschränken muß!
Nicht stören – nicht zerstören
Das Jedermannsrecht gibt Einwohnern und Gästen die einzigartige Möglichkeit, sich frei in der Natur zu bewegen. Dieses Recht fordert aber auch ein hohes Maß an Rücksichtnahme und Behutsamkeit gegenüber Natur und Tieren, gegenüber Grundbesitzern und Mitmenschen. Das staatliche Amt für Umweltschutz fasst das Jedermannsrecht mit den Worten zusammen: „Nicht stören – nicht zerstören“.
Das Recht zum Gemeinbrauch
In Schweden darf man sich als Individuum (also nicht als Gruppe) auch ohne gesonderte Erlaubnis auf dem Grund und Boden eines anderen aufhalten. Das Land kann ohne Motorisierung durchquert werden, also auch auf Privatwegen – zu Fuß, mit Skiern oder motorlosen Booten.
Auch Reiten und Radfahren ist überall erlaubt, solange Anwohner nicht gestört werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Bodenschäden entstehen.
Wild wachsende Beeren, Blumen und Pilze dürfen grundsätzlich gepflückt werden, falls sie nicht unter Naturschutz stehen.
Ein offenes Lagerfeuer darf entzündet werden, solange sicher gestellt ist, dass weder Pflanzen noch der Boden Schaden nehmen. Allerdings kann dieses Recht zu bestimmten Zeiten wegen Brandgefahr lokal eingeschränkt sein. Verwende außerdem nur bereits totes, herumliegendes Holz für dein Feuer.
Zelten oder Campen ist praktisch überall in der freien Natur für eine oder zwei Nächte erlaubt, wenn es nicht gerade in Sichtweite eines Hauses ist. Mit Wohnmobil oder Wohnwagen darf man bis zu 24 Stunden auf öffentlichen Rastplätzen oder Parkplätzen stehen.
Was ist nicht erlaubt?
Was Natur oder Menschen über Gebühr stören könnte, soll unterlassen werden. Setze einfach deinen gesunden Menschenverstand ein und zeige Verantwortungsbewußtsein bei deinen Outdoor-Aktivitäten. Hier einige Beispiele:
- In Naturschutzgebieten oder militärischen Sperrzonen kann das Nutzungs- und Aufenthaltsrecht eingeschränkt sein.
- Nicht den Hausfrieden stören. In Sichtweise eines Hauses also besser nicht campen, und auch nicht nahe an bewohnten Grundstücken herumwandern.
- Tiere dürfen nicht gestört werden, Gatter dürfen nicht offen gelassen werden.
- Anpflanzungen wie Gärten, Baumschulen, Parks oder bestellte Felder dürfen nicht benutzt werden, wenn daraus Gefahr für die Pflanzen oder den Boden erwächst.
- Wer länger als eine Nacht zelten will, auch auf unkultiviertem Gelände, sollte um Erlaubnis fragen.
- Abfälle dürfen nicht liegen gelassen oder vergraben werden. Nimm sie bitte wieder mit.
- Hunde dürfen nicht ohne Beaufsichtigung in freier Natur herumlaufen, da sie Wildtiere stören könnten. Von März bis 20. August müssen Hunde deshalb sogar angeleint werden.
- Jagen und Fischen werden nicht vom Jedermannsrecht gedeckt. Ohne Genehmigung (Angelkarte, Jagdschein) wäre das Wilderei. Eine Ausnahme gilt beim Angeln in den fünf größten Seen.
- Outdooraktivitäten, die die Natur belasten (zum Beispiel durch Überbeanspruchung eines beliebten Stücks Natur in Nähe einer Stadt), können eingeschränkt werden.
Das Jedermannsrecht in leichtem Schwedisch
Einen interessanten Text (auch zum Schwedisch üben) stellt diese Broschüre dar, die in besonders leichtem Schwedisch die Grundlagen des allemansrätten erklärt. Schwierige Begriffe sind extra erklärt: Allemansrätten på lätt svenska (pdf 145 kb).
Naturvårdsverket
Staatliches Amt für Umweltschutz
Valhallavägen 195
S-106 48 Stockholm
www.naturvardsverket.se
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Tel +46-8-6981000