Arbeitslos und auf Jobsuche -- warum nicht nach Schweden?
Als EU-Bürger kannst Du auch in Schweden Arbeit suchen. Das deutsche Arbeitslosengeld ALG I wird bis zu 3 Monate lang auch in Schweden weitergezahlt, während Du dort eine Stelle suchst. Hierfür benötigst Du das Formular E303.
Allerdings erwartet das deutsche Arbeitsamt, dass Du zunächst (ab Beginn der Arbeitslosigkeit) 4 Wochen lang dem hiesigen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Erst danach kannst Du “auswandern”. Vor Ablauf dieser vier Wochen wird Dein Berater in der Agentur die Herausgabe des E 303 wahrscheinlich verweigern. Ein Versuch ihn umzustimmen schadet jedoch nicht, vor allem wenn Du konkrete Aussichten auf einen Job in Schweden hast.
Wenn Du innerhalb der drei Monate keine Anstellung gefunden hast, musst Du rechtzeitig VOR Ablauf der Frist wieder in Deutschland sein und Dich beim Arbeitsamt zurück melden; sonst verlierst Du evtl. alle Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
Kann ich auch ohne E303 nach Schweden?
Nein, davon raten wir dringend ab. Wer ohne Wissen und Genehmigung der Agentur für Arbeit das Land verläßt und trotzdem weiterhin Arbeitlosenleistungen bezieht, macht sich eventuell strafbar.
Ausgewandert nach Schweden und danach arbeitslos geworden?
Du bist erfolgreich ausgewandert, hast eine Stelle angetreten, Dich beim Migrationsverket registriert, Deine personnummer erhalten -- und später wirst Du arbeitslos! Woher bekommst Du jetzt Leistungen?
Wenn Du Deine schwedische personnummer hast und eine Stelle angetreten bist, stehen Dir dort dieselben Sozialleistungen zu wie den Einheimischen. Du hast also auch Anspruch auf schwedisches Arbeitslosengeld; zu denselben Bedingungen wie jeder Schwede.
Zu den Bedingungen gehört, dass man eine gewisse Zeit beschäftigt war (in den letzten 12 Monaten jeweils 80 Stunden, oder 6 aufeinanderfolgende Monate insgesamt 450 Stunden). Hilfreich kann hier sein, wenn man der Kasse eine E 301 Bescheinigung vorlegt, damit Versicherungszeiten aus Deutschland angerechnet werden.
Außerdem mußt Du zeigen dass Du arbeitswillig bist, also zu den Terminen des Arbeitsamts und zu Bewerbungsgesprächen erscheinst.
Der vom Staat gezahlte Arbeitslosenbeitrag (Grundsicherung, 320 SEK pro Tag) entspricht etwa dem Sozialhilfesatz, ist also sehr niedrig. Mehr Geld bekommt, wer einer Gewerkschaft angehört (das ist weit verbreitet), denn dadurch ist er automatisch Mitglied in deren “A-kassan” (Arbeitslosenkasse), oder wenn er freiwillig in eine (meist gewerkschaftliche) A-kassa eingezahlt hat.
Die Mitgliedschaft in der Kasse (Versicherungsprämie) kostet 366 SEK pro Monat, und man muß ihr mindestens 12 Monate angehört haben. Der Beitrag ist unabhängig vom aktuellen Einkommen.
Leistungen der schwedischen A-Kassa
Voraussetzungen für Geld von der a-kassa sind wie gesagt die freiwillige Mitgliedschaft, und dass man bereits 12 Monate gearbeitet hat; bzw. mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 12 Monate, bei mindestens 80 Arbeitsstunden pro Monat.
Grundsätzlich gibt es bei Arbeitslosigkeit zunächst fünf leistungsfreie Karenztage. Danach werden zunächst 80% des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate weitergezahlt (jedoch max. 680 SEK pro Werktag); später noch 70%, und die letzen 100 Tage nur noch 65%. Die Arbeitslosenversicherung zahlt längstens 300 Tage lang! Müssen minderjährige Kinder versorgt werden, wird 450 Tage lang gezahlt.
Kommentare
zum Thema E 303 kann ich noch hinzufügen, dass man nach 3 Monaten Mitnahme des ALG I ins Ausland weitere 3 Monate Verlängerung beantragen kann. Ist eine relativ neue Regelung, hat bei mir aber problemlos geklappt mit der Verlängerung. Ist auch interessant, wenn man auswandern möchte und das Geld zum Überbrücken nehmen will, um sich im neuen Land in Ruhe nach Arbeit umzusehen. Hat bei mir als Begründung gereicht.
MVH
Lg linda
Hallo wollte mal fragen hast du Antworten,ich habe selber vor nach schweden auszuwandern, wie sieht es mit preigünstiegen unterbringungen aus "" Frieppe
das läßt sich so kurz nicht beantworten. Kommt ja auch darauf an wo du hin willst
Schreib mal bitte in unserem Forum ein paar Details.
www.schwedentor.de/forum/auswandern.html
Gruß
Dietmar
aus beruflichen und persönlichen Gründen plane ich Ende des Jahres nach Schweden zu ziehen, um dort zu leben und zu als Freiberufler zu arbeiten.
Ich habe ein paar Fragen deren Antworten sich mir noch nicht ganz erschließen.
1. Um die sogenannte „Personennummer “ zu erhalten muss ich einen Wohnsitz in Schweden vorweisen können und zwar mit einem Miet- oder Kaufvertrag (soweit ich das richtig verstehe). Nun ist es so dass ich zu meiner Freundin ziehe, die in Schweden wohnt und arbeitet. Glücklicher weise darf ich mietfrei bei ihr wohnen, bis ich mich in der Freiberuflersze ne eingearbeitet habe. D.h. aber auch, das ich keinen Mietvertrag vorzeigen kann (sie ist ja Mieterin). Reicht es also aus, im Beisein meiner Freundin ihren Mietvertrag vorzulegen um die Personennummer zu erhalten?
Zweite frage folgt im nächsten Kommentar
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und allen einen schönen Abend