Schweden Einreisebestimmungen

Da Schweden seit dem 1.1.1995 der EU angehört und außerdem am Schengen-Abkommen teilnimmt, ist die Einreise für Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz problemlos möglich. Ebenso für jeden, der Aufenthaltsrecht in einem der anderen EU-Länder hat.

Ein Visum wird nicht benötigt, es genügt eines der folgenden für die Aufenthaltesdauer gültigen Dokumente:

  • Personalausweis (auch vorläufiger)
  • Reisepass (auch vorläufiger)
  • Für Kinder bis 16 ein Kinderausweis oder Kinderpass, oder Eintrag im elterlichen Pass.

Hier findest du die aktuellen Zollvorschriften für Schweden.

Einreise mit / Einfuhr von Haustieren

Wenn der Liebling mit in den Schweden-Urlaub soll, sind deutlich mehr Regeln zu beachten als für Herrchen und Frauchen. Am besten planst du den Urlaub 6 - 12 Monate im Voraus zusammen mit dem Tierarzt, damit der Zeitplan nicht zu eng wird.

Dies gilt es alles zu beachten:

  • Hunde und Katzen (und übrigens auch Frettchen) müssen mit einem Heimtierausweis (pet pass) reisen, in dem auch die nachfolgenden Aktivitäten dokumentiert sind. Der Pass wird immer zweisprachig ausgestellt (+englisch), damit es an der Grenze keine Verständnisprobleme gibt
  • Das Tier muss eindeutig identifizierbar sein. Seit dem 3. Juli 2011 sind nur noch Microchips zur Kennzeichnung erlaubt! (Hunde und Katzen mit gültig im Pass eingetragener Tätowierung vor dieser Zeit benötigen noch keinen Chip.)
  • Es muss eine gültige Tollwutimpfung bekommen haben
  • Zwischen 4 und 12 Monate nach der Impfung müssen durch einen Antikörpertest (Titrierung) ausreichend Tollwut-Antikörper im Blut nachgewiesen werden, d.h. mindestens 0,5 IE/ml Tollwut-Antikörper
  • Direkt vor der Einreise (1-10 Tage vorher) muß eine Wurmkur gegen den Zwergbandwurm (Echinococcus spp) vom Tierarzt durchgeführt werden, mit dem Wirkstoff Praziquantel.

Diese Regeln gelten bis Ende 2011 (s.u.). Manchmal liest man noch von einer Impfpflicht gegen Hundestaupe; diese Information ist jedoch veraltet, die Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe ist nicht mehr vorgeschrieben, sondern wird "empfohlen".

Wenn du noch Unklarheiten oder Fragen hast, kannst du dich auch direkt an das schwedische Landwirtschaftsamt (Jordbruksverket, SJV) wenden:

Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel: 0046-771-223 223

Telefonzeiten:
Montag-Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Außerdem gibt es beim Jordbruksverket viele weitere Details und Informationen, zum Beispiel über die Einfuhr von Pferden oder Kleinnagern.  

Gesetzesänderung ab 2012

Ab dem 1. Januar 2012 werden die Einfuhrregeln für Hunde und Katzen nach Schweden aus EU-Ländern gelockert. Dies geschieht im Rahmen einer Angleichung der schwedischen Gesetze an EU-Vorschriften. Damit entfallen künftig folgende Punkte für Haustiere deutscher Urlauber:

  • Nachweis der Antikörper-Prüfung
  • Pflicht zum Durchführen einer Entwurmungskur

Neu ist, dass .Welpen / Kätzchen erst mit drei Monaten geimpft werden würfen, und sie dürfen erst 21 Tage nach Wirksamkeit des Tollwutschutzes eingeführt werden (also frühestens im Alter von  knapp 4 Monaten).

Einreise von anderen Haustieren nach Schweden

Für viele Kleintiere gilt, dass sie ohne besondere Gesundheitsprüfung oder Zeugnis vom Eigentümer nach Schweden eingeführt werden dürfen, solange sie als Haustiere gehalten werden und es nicht mehr als fünf Exemplare sind. Unter diese Freizügigkeit fallen zum Beispiel:

  • Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Chinchillas
  • Vögel, sofern sie nicht für Zucht oder für den Teller bestimmt sind
  • Eidechsen, Schlangen, Schildkröten und andere (Haustier-)Amphibien
  • Fische, sofern sie nur im Aquarium gehalten werden (entsprechende Zollerklärung ausfüllen)

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

Kommentare  

# Thomas Rehm 2008-07-04 09:16
Hier
http://www.sjv.se/willkommen/tiergesundheit/einundausfuhrvonlebendentieren/einfuhrvonhundenundkatzennachschweden.4.7502f61001ea08a0c7fff131866.html
steht:
"...Wenn gemäss den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfun g durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig. ..."
Gruß, Thomas Rehm
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren

Hier geht es weiter:

www. SchwedenTor® .de  •  Copyright © 1997–2021 Dietmar Gerster / CALL-Systeme  •  All rights reserved.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.