Private Krankenversicherung – ein Vergleich

Ein Vergleich mit Deutschland zeigt: Private Krankenkassen waren in Schweden noch vor wenigen Jahren praktisch unbekannt. Inzwischen versichern sich jedoch immer mehr Schweden zusätzlich privat. Laut "Länsförsäkringar" liegt die Zunahme der PKV an den teils langen Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitswesen. Eine private Krankenversicherung kann dies möglicherweise umgehen. Nicht, weil man von denselben Ärzten als Privatpatient besser behandelt würde; sondern weil einem andere (zusätzliche) Ärzte zur Verfügung stehen, auch im Ausland. Es gibt bis heute nur wenige niedergelassene Ärzte in Schweden, und die rechnen oft privat ab.

Auslandsversicherung

Die Privatversicherung ist im Vergleich zu Deutschland übrigens keine Alternative zur staatlichen Krankenkasse, denn in dieser ist man ja durch die Sozialversicherungspflicht automatisch Mitglied. Sondern es handelt sich um eine freiwillige Zusatzversicherung. Derzeit sind ca. 3% der Schweden privat versichert.

Allgemeine Sozialversicherung

Wer in Schweden arbeitet oder ansässig ist, unterliegt der allgemeinen Sozialversicherungspflicht (gilt auch für Selbständige). Diese Almänna Försäkringskassa deckt ab: Krankenversicherung, Elternversicherung, Berufsschadenversicherung, Invaliditätsversicherung, Rentenversicherung (ab 65). Bezahlt werden diese Leistungen automatisch mit der Einkommensteuer bzw. mit Abgaben des Arbeitgebers.

Wer in Schweden arbeitet, hat zum Beispiel Anspruch auf Krankengeld oder Rehabilitationsgeld (allgemeine Krankenversicherung). Wer in Schweden wohnt (folkbokförd), hat beispielsweise Anspruch auf Kindergeld oder Wohngeld.
Sobald Du Deine personnummer hast, solltest Du Dich also bei der Sozialversicherungsbehörde Deines Wohnortes anmelden. Dort kannst Du dann auch eventuelle E-Formulare einreichen, die Du aus Deutschland mitbebracht hast.

Die Sozialversicherung beinhaltet KEINE Arbeitslosenversicherung. Im Vergleich zu Deutschland ist diese freiwillig.

Siehe auch: Artikel zum schwedischen Gesundheitssystem

Allgemeine Krankenversicherung (Behandlungskosten)

Als Mitglied der schwedischen Sozialversicherung (personnummer) hast Du automatisch auch Anspruch auf die Leistungen der Krankenkasse. Das heißt, dass Behandlungskosten, Arztbesuche und so weiter von der Kasse getragen werden. Es werden jedoch immer “Praxisgebühren” bzw. Selbstbeteiligungen erhoben. Einige Preisbeispiele aus Stockholms län, für Erwachsene:

  • Ohne Termin direkt zum Krankenhaus (akutmottagning) = 260 SEK
  • Arztbesuch = 140 SEK
  • Röntgenbilder = 100 SEK
  • stationäre Behandlung = 80 SEK pro Tag
  • Telefonische Beratung, bei der ein Rezept ausgestellt wird = 80 SEK
  • Telefonische Beratung ohne Rezept = 0 SEK

Wegen der sonst fälligen Zuzahlungen wird in Schweden oft zunächst die telefonische Hilfe in Anspruch genommen. Unter der Nummer 08-320 100 kannst Du von überall aus Beratung von medizinischem Fachpersonal bekommen.

Reicht dieser Rat nicht aus, gehst Du nach telefonischer Anmeldung zu Deiner lokalen Behandlungszentrale (vårdcentral), die unter ihrem Dach qualifizierte Krankenschwestern, Allgemein- und Fachärzte vereint. Niedergelassene Ärzte sind eher selten.

Zahnarztkosten werden nicht von der Krankenversicherung bezahlt.

Rezeptpflichtige Medikamente müssen, ebenso wie die Zahnbehandlung, grundsätzlich selbst bezahlt werden. Allerdings sind sie vom Staat subventioniert, und je höher die Kosten, desto geringer die Selbstbeteiligung. Wer seine Ausgabengrenze von 1.800 SEK im Jahr erreicht hat, zahlt gar nichts mehr für weitere Medikamente.

Allgemeine Krankenversicherung (Lohnfortzahlung, sjukpenning)

Bei Krankheit gilt zunächst 1 Karenztag (ohne Leistungen). Selbständige wählen zwischen 3 und 30 Karenztagen und zahlen entsprechend Beiträge.

Wenn Du krank wirst, und davor mindestens einen Monat gearbeitet hast, zahlt der Arbeitgeber bis zu 14 Tage lang weiter (Lohnfortzahlung). Danach, oder wenn Du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, zahlt die Krankenversicherung ein Tagegeld, das je nach Grad der Arbeitsunfähigkeit prozentual gestaffelt ist. Gezahlt wird üblicherweise 80% des vorigen Gehalts, bei völliger Arbeitsunfähigkeit.
Wer länger als 7 Tage krank ist, legt eine entsprechende Krankschreibung vor.

Arbeitslosenversicherung (freiwillig)

Gegen Arbeitslosigkeit versichert man sich freiwillig, oft als Mitglied einer Gewerkschaft, oder durch freiwilliges Einzahlen in eine gewerkschaftliche A-kassa. 80% der Arbeitnehmer sind Mitglied einer Gewerkschaft.

Mehr dazu siehe Arbeitslosigkeit.

Hier geht es weiter:

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