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Die schwedischen Ombudsmänner
Die Rechte der einzelnen bei deren Kontakt mit Behörden zu schützen, ist eine Grundlage des schwedischen Rechts. In diesem Zusammenhang bildet das schwedische Ombudsmännersystem eine Sicherheit vor Machtmissbrauch und Misswirtschaft in der rechtlichen und öffentlichen Verwaltung. Die Justizombudsmänner des Reichstags werden vom Reichstag ernannt und tragen dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Tätigkeiten von Gerichten und sonstigen Behörden aufrechtzuerhalten.
In einer Reihe weiterer Bereiche gibt es Ombudsmänner, die von der Regierung ernannt und demzufolge von den Justizombudsmännern des Reichstags beaufsichtigt werden. Sie haben jedoch in ihrem Bereich ähnliche Aufsichtspflichten. Es gibt auch einen Presseombudsmann, der keine öffentliche Institution darstellt, sondern von den Medienorganisationen gefördert wird.
DIE JUSTIZOMBUDSMÄNNER DES REICHSTAGS (JO)
Das JO-Amt (Riksdagens Ombudsmän oder Justitieombudsmännen) wurde bereits 1809 eingerichtet, um dem Reichstag die Kontrolle darüber zu ermöglichen, dass alle Richter, Beamten und militärischen Vorgesetzten die Gesetze und Verordnungen befolgten. Es ist ein konstitutionelles Organ, das für einen Bereich der Kontrollgewalt des Reichstags verantwortlich ist.
Es gibt vier Justizombudsmänner. Jeder hat einen bestimmten Aufgabenbereich. Einer von ihnen ist Verwaltungschef des JOAmtes und entscheidet über die Hauptrichtlinien der Tätigkeit. Die Aufsicht der Justizombudsmänner erstreckt sich auf alle staatlichen und kommunalen Behörden und Organe sowie deren Personal und auch alle nicht bereits erwähnten Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Sie üben z.B. keine Aufsicht über die Mitglieder der Regierung oder die Mitglieder des Reichstags bzw. Mitglieder von Gemeinderäten aus. Jeder JO hat einen besonderen Aufsichtsbereich.
Wenn ein Bürger meint, gegen ihn sei ein Unrecht begangen worden, kann er eine schriftliche Klage beim JO-Amt einreichen. Jedes Jahr werden etwa 5 000 Klagen dieser Art behandelt. Ungefähr 40% der Klagen erweisen sich in einem frühen Stadium als unbegründet. Dies ist der Fall, wenn die Klage sich auf etwas bezieht, dass mehr als zwei Jahre zurückliegt, oder wenn der Kläger vom Justizombudsmann etwas verlangt, das außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegt, wie ein rechtsgültiges Urteil zu ändern. Weitere 35–40% der Klagen werden nach anfänglicher Untersuchung abgewiesen, dann bleiben noch etwa 20–25%, die ganz untersucht werden. Man konzentriert sich auf Fälle, die für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Ansprüchen der Gesellschaft und der Freiheit des Einzelnen von Bedeutung sind. Viele der Klagen kommen von Menschen, die in der Bürokratie verstrickt sind. Das JO-Amt ist vom Reichstag ermächtigt worden, selbst zu entscheiden, welche Fälle untersucht werden sollen.
Es ist die Pflicht des JO-Amtes, die seiner Aufsicht unterstehenden Behörden von Zeit zu Zeit zu inspizieren. In den letzten Jahren wurden Inspektionen von staatlichen Zentralbehörden, Provinzialbehörden, Gerichten, Gefängnissen, Polizeibehörden, Militärstellen usw. durchgeführt. Die Justizombudsmänner betreiben auch langfristige Untersuchungen. Diese bestehen häufig in einer Überprüfung von Gesetzen und deren Anwendung. Vorschläge für diese Form der Aufsicht gehen häufig aus von der Presse angeschnittenen Sachverhalten oder aus Klagen von der Öffentlichkeit hervor.
Die Justizombudsmänner sind als Sonderankläger in Fällen tätig, die die Verletzung der Dienstpflicht im öffentlichen Dienst betreffen, und sind auch ermächtigt, in solchen Fällen Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Es gibt jedes Jahr nur eine Handvoll von Klagen und Anzeigen, die Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben. Aber das Recht des JO-Amtes, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und Disziplinarsachen in die Wege zu leiten, ist sehr bezeichnend für die Bedeutung und die Autorität des Amtes.
Das JO-Amt genießt völlige Autonomie im Verhältnis zu seinem Vollmachtgeber, dem Reichstag, der nicht das Recht hat, Direktiven zu erteilen. Dagegen wird der offizielle Bericht des JO-Amtes von einem der ständigen parlamentarischen Ausschüsse geprüft. Neben verschiedenen statistischen Daten über die Tätigkeit des Amtes enthält dieser Jahresbericht Erläuterungen der interessantesten und, vom Prinzip her, wichtigsten Entscheidungen, normalerweise 100 bis 125 pro Jahr. Er enthält auch eine kurze Zusammenfassung in englischer Sprache. Nachdem der Ausschuss eine stichprobenartige Prüfung vorgenommen hat, legt er dem Reichstag sein Gutachten vor. Als ein Kontrollorgan der Arbeit des JOAmtes können auch die Medien fungieren, da kontroverse Fälle oft in diesen diskutiert werden.
Kommentare
Dann könnten sich Richter nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen und die Bürger ihre Rechte besser geltend machen. Justizwillkür würde so ein Ende gesetzt. Das GG ist in DE bedrucktes Klopapier.