Schwedische FlaggentageSchwedische Flagge

Der schwedische Reichstag schreibt die Beflaggung an folgenden Festtagen vor. Grundsätzlich kann die schwedische Flagge jedoch an jedem Tag gezeigt werden, und oft sieht man sie in Wimpelform permanent an Häusern und auf Grundstücken gehisst. Interessanterweise sind viele der Flaggentage mit den Daten des Königshauses verbunden:

 

  • 1. Januar (Neujahr)
  • 28. Januar (Namenstag des Königs)
  • 12. März (Namenstag der Kronprinzessin)
  • Ostersonntag
  • 30. April (Geburtstag des Königs)
  • 1. Mai
  • Pfingstsonntag
  • Mittsommer
  • 14. Juli (Geburtstag der Kronprinzessin)
  • 8. August (Namenstag der Königin)
  • Wahltag (zur Wahl des schwedischen Reichstags)
  • 24. Oktober (Vereinte Nationen, UN)
  • 6. November (Gustav Adolfs-Tag)
  • 10. Dezember (Nobel-Feiertag)
  • 23. Dezember (Geburtstag der Königin)
  • 25. Dezember (Weihnachtsfeiertag)

Aussehen der Flagge Schwedens

Wie die Flagge und ihre Farben auszusehen haben, wurde im "Gesetz über Schwedens Flagge" (Lag om Sveriges flagga, SFS nr: 1982:269) festgelegt. Dort heißt es etwa im Paragraph 1:

1 § Sveriges flagga är blå med ett gult kors. Korset är vinkelrätt ställt mot flaggans kanter.

Grundschema ist also eine blaue Flagge mit gelbem Kreuz, das rechtwinklig zu den Rändern der Flagge ausgerichtet ist. Das Seitenverhältnis (Länge:Breite) beträgt 16:10; das Seitenverhältnis für die vier blauen Rechtecke beträgt 5:4 (links bzw. innen), und 9:4 (rechts bzw. außen).

Für die Farben ergeben sich folgende offiziellen Werte:

  • Im Natural Colour System, NCS: blau = 4055-R95B; gelb = 0580-Y10R
  • Im Pantone Matching System (PMS): blau = PMS 301 C oder U (gestrichenes und ungestrichenes Papier); gelb = PMS 116 C (gestrichenes Papier) bzw. 109 U (ungestrichenes Papier)
  • Für Vierfarbdruck (Eurocolor): blau = 10 % gelb, 50% magenta, 100% cyan; gelb = 100 % gelb, 20% magenta

dreizüngige SchwedenflaggeEs gibt auch eine dreizüngige (nicht rechteckige) Form der schwedischen Flagge, die von Mitgliedern des Königshauses benutzt wird. 

 

Beflaggungs-Regeln

Im Zeitraum 1. März bis 31. Oktober wird die Flagge morgens um 8 Uhr gehisst; an den übrigen, dunkleren Tagen im Jahr erst um 9 Uhr. Dies ist im Zivilbereich keine gesetzliche Vorschrift, man hält sich jedoch meist an die militärischen Regeln.

Zur Sonnenuntergangszeit (kann man im Kalender ablesen) muß die Flagge wieder eingeholt werden, jedoch spätestens 21 Uhr. Ansonsten würde sie ja um Mittsommer herum in Nordschweden die ganze Nacht draußen hängen ;-) 
Bei Dunkelheit darf die Flagge eigentlich nicht gehisst sein. Für Gebiete nördlich des Polarkreises gelten aber Sonderregeln, die jedoch nicht exakt zu befolgen sind. Laut Militärrichtlinien beispielsweise wird die Flagge in Lappland zwischen dem 7. Dezember und 3. Januar um 9 Uhr gehisst, und um 11:50 Uhr wieder eingeholt (im Winter geht dort die Sonne überhaupt nicht auf).

Wimpel (lang, schmal, Dreiecksform) dürfen dagegen permanent angebracht werden und bleiben auch nachts an Ort und Stelle. Sie sind aber kein Ersatz an den offiziellen Flaggentagen, und sie werden auch nicht gemeinsam mit der Flagge an einer Stange angebracht.

 

 

Kommentare  

# Lirion 2009-02-01 23:36
Zu der Dreiecksflagge mit Zunge schreibt ihr lediglich, daß diese die Königsflagge sei. Das ist nicht ganz korrekt, zuvorderst ist die Flagge Kriegsflagge zu Land und See und zusätzlich Flagge der Königsfamilie.

http://sv.wikipedia.org/wiki/Sveriges_%C3%B6rlogsflagga

Empfehlen würde ich euch auch, noch zusätzlich die CMYK-Farben der Flagge anzugeben, diese werden auch öfters mal gebraucht.

Ansonsten: Top-Seite, weiter so! :-)


Antwort: Hallo Lirion, vielen Dank für das Lob und deine Ergänzungen!
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