Benötige ich eine Aufenthaltsgenehmigung für Schweden?
Klare Antwort: Nein!
Seit Mai 2006 ist keine Aufenthaltsgenehmigung (uppehållstillstånd) für EU-Bürger mehr notwendig wenn sie länger als drei Monate im Land bleiben möchten; davor war sie eher Formsache.
Statt dessen hast Du ein fast automatisches Aufenthaltsrecht (uppehållsrätt), und zwar grob gesagt unter der Bedingung, dass Du dem Staat nicht zur Last fällst. Um dies zu prüfen, und um Dein Aufenthaltsrecht bestätigt zu bekommen, ist innerhalb der “freien” drei Monate eine Registrierung beim Einwanderungsamt (migrationsverket) notwendig. Dazu dient das Formular 140011 (s.u.).
Seit Januar 2012 gibt es für Angehörige von EU-Mitgliedern die neuen Aufenthaltsrechtskarten mit Foto (siehe Beispiel). Die alten ohne Foto bleiben allerdings weiterhin gültig.
Bedingungen für Aufenthaltsrecht
Damit das Aufenthaltsrecht gewährt wird, mußt Du bei Deiner Registrierung beim Migrationsverket einen der folgenden Fälle geltend machen und durch geeignete Dokumente nachweisen (z.B. durch einen Arbeitsvertrag mit Angabe der Arbeitszeiten und Kontaktperson):
- Du bist Arbeitnehmer, also bei einem Unternehmen in Schweden angestellt.
- Du hast ein eigenes Unternehmen oder Gewerbe in Schweden gegründet / angemeldet, bist also Selbständiger. Möglicherweise mußt Du nachweisen, dass Dein Geschäftsmodell Dich ausreichend versorgen kann.
- Du bist Berater, Dienstleister, Freiberufler. Du solltest einige Verträge mit Unterschrift Deiner Kunden haben, damit Du nachweisen kannst welche Dienste Du anbietest, und dass Du dich damit über Wasser halten kannst.
- Du studierst in Schweden
- Du hast ausreichende Geldmittel um Dich zu versorgen (tryggad ekonomi). Zum Beispiel durch regelmäßige Einkünfte aus einer gesicherten Rente oder Pension, oder durch so viel Kapital, dass Du dauerhaft davon leben kannst.
- Ein Familienmitglied (Partner, Kind unter 21 Jahren) hat bereits das Aufenthaltsrecht.
Wo registriere ich mich?
Beim Migrationsverket kannst Du Dir das benötigte Formular 140011 als PDF herunterladen und zuhause ausdrucken. Du kannst die Registrierung in einfachen Fällen sogar direkt Online vornehmen:
Registrierung Aufenthaltsrecht Online (englisch): E-forms
Registrierung Aufenthaltsrecht Online (schwedisch): E-blanketter
Die notwendigen Dokumente legt man als Word, JPG oder PDF bei, oder schickt sie einfach per Post nach.
Was bringt mir das Aufenthaltsrecht?
Durch Dein offiziell bestätigtes Aufenthaltsrecht bist Du legal im Land und kannst eine personnummer erhalten (wenn voraussichtlich für mindestens 12 Monate im Land). Die wiederum ist für jegliche Verwaltung, Anmeldung, Registrierung wichtig.
Ständiges Aufenthaltsrecht, permanent uppehållsrätt
Sobald du fünf Jahre in Schweden gelebt hast, kannst du ein dauerhaftes (ständiges, permanentes) Aufenthaltsrecht beantragen. Dafür wird das Formular 142011 benötigt.
Weitere Fragen zur Migration Einwanderung Auswanderung?
Das schwedische Einwanderungsamt hat eine Liste der häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Du findest sie hier auf schwedisch und englisch.
Weitere Infos:
Migrationsverket
601 70 Norrköping
Tel 0771-235 235
Fax 011-10 81 55
www.migrationsverket.se
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Alle Angaben ohne Gewähr!
Kommentare
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Antwort: Hallo Sarik, stell deine Frage am besten direkt an das Migrationsverk, oder bei uns im Forum! Hier auf der Artikelseite können solche Fälle schlecht besprochen werden. Danke + Gruß Dietmar
die Links auf dieser Seite zum migrationsverke t funktionieren nicht mehr... es erscheint eine Fehlerseite.
Liebe Grüße
Henrik
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Antwort: Danke! Migrationsverke t hat komplett umgestellt, wir haben die Links korrigiert.
mein plan ist nach schweden auszuwandern aber weiterhin in deutschland zu Arbeiten, wie läuft das mit dem Steuerrecht und bekomm ich dann auch eine Personennumer?
Dann zahlst Du in dem Land Steuern, wo du mind. 185 Tage lebst.
Auf jeden Fall musst Du 2 Finanzämter mit Deiner Steuererklärung bedienen.
So blöd müsst ich sein...
Warum ihr euch immer alle anmelden müsst?
Ist doch besser, wenn keiner nix weiss!
Hmm, wenn ich es also schaffe, in beiden Ländern unter dieser Grenze zu bleiben, dann zahle ich gar keine Steuern? Denn 366 Tage / 2 = 183