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Die Gleichstellung von Frauen und Männern

In Schweden besteht ein allgemeiner politischer Konsens über die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter. Kernstück der schwedischen Gleichstellungspolitik ist die Fähigkeit jedes Einzelnen, durch Erwerbstätigkeit finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen. Ebenso wichtig sind Maßnahmen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Familie und Beruf zu vereinbaren. Jeder, gleich welchen Geschlechts, soll sich im Rahmen seiner Fähigkeiten entwickeln und an allen Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen können.

Geschichte

  • Um 1250: König Birger Jarl erlässt ein Gesetz über den Frauenfrieden (Verbot von Vergewaltigung und Frauenraub).
  • 1921: Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht.
  • 1922: Kerstin Hesselgren wird die erste weibliche Reichstagsabgeordnete Schwedens.
  • 1965: Als erstes Land in der Welt erhält Schweden ein Gesetz über das Verbot der Vergewaltigung in der Ehe.
  • 1974: Einführung der Elternversicherung.
  • 1975: Neues Schwangerschaftsabbruchsgesetz. Die Frau kann selbst über einen Eingriff bis Ablauf der 18. Schwangerschaftswoche entscheiden.
  • 1979: Weibliche Thronfolge.
  • 1980: Einführung der Kanzlei des Gleichstellungsombudsmannes ( JämO).
  • 1995: Einführung des ersten so genannten Pappamonats in der Elternversicherung, d.h. 30 Tage des Elternurlaubs müssen vom Vater genommen werden (entsprechender Monat auch für die Mutter).
  • 1998: Gesetz über den Frauenfrieden.
  • 1999: Das Gesetz gegen den käuflichen Erwerb sexueller Dienstleistungen.

Die Rolle der Regierungsorgane

In der Regierung obliegt die Koordinierung der Gleichstellungsarbeit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten. Gleichstellungspolitik kann jedoch nicht isoliert von anderen politischen und gesellschaftlichen Bereichen entwickelt werden. Alle Minister sind deshalb aufgefordert, Aspekte der Gleichstellung der Geschlechter in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen zu fördern.

Auf Regierungsebene wurde Anfang der 80er Jahre ein besonderes Referat für Gleichstellungsfragen (Jämställdhetsenheten) eingerichtet. Es unterstützt und initiiert Bemühungen zur Förderung der Gleichstellung auf nationaler und regionaler Ebene, indem es Methoden für die Integration und Durchführung einer geschlechtsspezifischen Perspektive (siehe „Mainstreaming“) in allen politischen Bereichen entwickelt. Ziel ist es, die Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Perspektive zu gewährleisten und eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in verschiedenen Organen des staatlichen Sektors zu erreichen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein Gleichstellungstraining für die Regierungskanzlei und andere Regierungsbehörden zu initiieren.

Die Kanzlei des Gleichstellungsombudsmanns (Jämställdhetsombudsmannen, JämO) ist eine unabhängige Regierungsbehörde, die 1980 im Zuge des Inkrafttretens des ersten Gleichstellungsgesetzes ins Leben gerufen wurde. Seine Hauptaufgabe besteht darin, durch Beratung und Informationen sowie Verhandlungen mit einzelnen Arbeitgebern und Universitäten/Hochschulen für die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und Teilen des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Studierenden an höheren Bildungseinrichtungen zu sorgen. Der Ombudsmann kann Arbeitnehmer und Studierende auch bei Streitigkeiten vertreten, die vermutliche Verletzungen des gesetzlichen Verbots der Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes betreffen. In diesem Zusammenhang kann die Kanzlei auch andere Gesetze, wie das Gesetz über den Kündigungsschutz und das über den Elternurlaub, heranziehen.

Der Gleichstellungsombudsmann kann ferner auf eigene Initiative oder auf Ersuchen Fälle prüfen, in denen es um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geht, die vom Arbeitgeber eine aktive Förderung der Gleichstellung am Arbeitsplatz fordern. Beispielsweise sind Arbeitgeber mit zehn oder mehr Beschäftigten verpflichtet, jährlich eine Übersicht über Lohn- und Gehaltsunterschiede sowie einen Jahresplan zur Förderung der Gleichstellung zu erstellen. Weitere wichtige Zuständigkeiten des Ombudsmanns umfassen die Information der Öffentlichkeit und das Angebot von Schulungsmaßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich.

Der Gleichstellungsausschuss (Jämställdhetsnämnden) ist eine Regierungsbehörde mit dem Auftrag, auf Ersuchen des Gleichstellungsombudsmanns oder der Gewerkschaft einen Arbeitgeber unter Androhung einer Geldstrafe aufzufordern, aktive Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz gemäß dem Gleichstellungsgesetz durchzuführen.

Der Rat für Gleichstellungsfragen (Jämställdhetsrådet) ist ein Beratungsgremium des stellvertretenden Ministerpräsidenten unter dessen Vorsitz. Die etwa 40 Mitglieder vertreten politische und private Interessen einschließlich Frauenorganisationen, politische Parteien sowie Arbeitgeberund Arbeitnehmerorganisationen.

Auf regionaler Ebene sind die 21 Provinziallandtage für die Koordinierung nationaler und lokaler Politik zuständig. Seit 1995 gibt es in jeder Provinz einen regionalen Sachverständigen für Gleichstellungsfragen, dessen Aufgabe im Wesentlichen darin besteht, die Umsetzung der geschlechtsspezifischen Perspektive in alle Bereichen der Politik zu fördern und Bemühungen zu unterstützen, in der jeweiligen Region die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen.

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