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Höhere Ausbildung in Schweden

Das schwedische Bildungswesen ist seit den 50er Jahren laufend umgestaltet worden. 1991 wurde eine größere Reform eingeleitet, die auf eine Deregulierung des Systems der höheren Ausbildung, auf mehr Autonomie für die einzelnen Ausbildungsinstitutionen und einen weiteren Rahmen für die individuellen Wahlmöglichkeiten der Studenten abzielt. In dem neuen System werden der Umfang der verschiedenen Studiengänge und die Verteilung der Mittel unter den Ausbildungsinstitutionen von den Anforderungen der einzelnen Studenten und den Leistungen der verschiedenen Ausbildungsinstitutionen in Form von sowohl Qualität wie Quantität bestimmt. Die Organisation des Studiums und das Angebot an Studiengängen werden örtlich bestimmt. Die Studenten haben im Rahmen einer neuen, international gültigen Prüfungsordnung größere Wahlfreiheit hinsichtlich der Wahl von Studiengängen erhalten.

 

Immatrikuliertenzahlen

Die Zahl der Studierenden in der höheren Ausbildung ist während des letzten Jahrzehnts beträchtlich gestiegen – seit 1991 um etwa 50%.

Beinah 50% der jungen Leute nehmen innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Gymnasialschule ein akademisches Studium oder eine entsprechende postgymnasiale Ausbildung auf. Die Zahl der Erstimmatrikulationen beträgt jedes Jahr etwa 83 000.

Im Herbstsemester 2003 waren etwa 340 000 Studierende (60% davon Frauen) für ein Grundstudium und etwa 19 100 (46% davon Frauen) für ein Doktorandenstudium immatrikuliert.

Das Fernstudium hat eine lange Tradition in Schweden und die meisten Universitäten und Hochschulen bieten heute Studiengänge wechselnden Inhalts und Umfangs im Fernstudium an. Die Studiengänge sind insgesamt so gestaltet, dass sie dem Ausbildungsbedarf sowohl des Einzelnen wie der Gesellschaft entsprechen, und werden so geplant, dass sie ohne Hinderung durch den Wohnort oder durch Arbeits- oder Familienverhältnisse die Möglichkeit zu einem Studium eröffnen.

Zugangsberechtigung und Zulassung

Für die Zulassung zu höherer Ausbildung in Schweden müssen bestimmte Zulassungsanforderungen erfüllt werden. Diese Anforderungen sind aufgeteilt in grundlegende Qualifikationen, die für die gesamte höhere Ausbildung gelten, und in besondere Qualifikationen, wenn für einen speziellen Studiengang oder Kurs zusätzliche Anforderungen gestellt werden.

Die grundlegenden Qualifikationen sind für die gesamte höhere Ausbildung überall in Schweden gleich und werden von der Regierung festgelegt. Als grundlegende Qualifikation gilt der Abschluss eines nationalen Studienprogramms auf Gymnasialniveau oder einer entsprechenden schwedischen oder ausländischen Ausbildungseinrichtung. Bewerber mit einer anderen Muttersprache als einer der nordischen Sprachen müssen erforderliche Kenntnisse in der schwedischen Sprache besitzen, die sie beispielsweise in einem einjährigen vorbereitenden Schwedisch-Kursus erwerben können. Sehr gute Englischkenntnisse sind eine Zulassungsvoraussetzung für alle Bewerber. Über die grundlegenden Qualifikationen verfügen auch Personen, die mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben, wenigstens vier Jahre berufstätig gewesen sind und in Englisch und Schwedisch Qualifikationen besitzen, die den nationalen Programmen der Gymnasialschule entsprechen.

Ist die Anzahl der Bewerber für einen Kurs höher, als die der zur Verfügung stehenden Plätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Auswahl erfolgt auf der Basis der Schulzeugnisse der Gymnasialschule oder der Ergebnisse des nationalen Universitätseignungstests, manchmal wird auch Berufserfahrung berücksichtigt. Der nationale Universitätseignungstest ist freiwillig und für alle höheren Ausbildungsanstalten gemeinsam. Mit dieser Prüfung werden Kenntnisse und Fähigkeiten gemessen, die für das Studium an einer Einrichtung der höheren Ausbildung relevant sind. Jährlich unterziehen sich etwa 70 000 Personen dieser Prüfung.

Zusätzlich zu den Schulzeugnissen und dem nationalen Universitätseignungstest werden manchmal spezielle Tests in bestimmten Auswahlverfahren durchgeführt, so bei Studiengängen für Medizin und Lehrberufe und bestimmten Kursen in bildender Kunst. Diese speziellen Tests können in Form von Interviews oder einer Prüfung besonderer Fähigkeiten durchgeführt werden. Die Anwendung dieser speziellen Tests durch eine Einrichtung der höheren Ausbildung ist abhängig von der Genehmigung des Zentralamts für höhere Bildung.

Anhand von allgemein formulierten Rahmenrichtlinien entscheiden die Einrichtungen der höheren Ausbildung, welche Auswahlkriterien für die Zulassung zu ihren Studiengängen oder Kursen angewandt werden sollen und ob das Zulassungsverfahren örtlich oder unter Ausnutzung der zentralen Dienstleistung des Staatlichen Zentraldiensts für Universitäten und Hochschulen (Verket för högskoleservice, VHS) durchgeführt werden soll.

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