Schweizer go to Sverige
Re: Schweizer go to Sverige
Merci Gerhard
Ich bleib dran, Ich denke der Beste Weg ist mit einer Bank zu schauen und dann eins ums andere.
Meine Liegenschaft hier in der Schweiz reicht wenn ich sie verkaufe locker um in Norrbotten ein Tolles Haus zu finanzieren. Brauche nur eine Brücke zwischen Kauf und verkauf. Na ja habe ja noch 3 Jahre Zeit um alles abzuklären und organisieren. da gibt es ja noch so einiges an Papierkram.
Ich bleib dran, Ich denke der Beste Weg ist mit einer Bank zu schauen und dann eins ums andere.
Meine Liegenschaft hier in der Schweiz reicht wenn ich sie verkaufe locker um in Norrbotten ein Tolles Haus zu finanzieren. Brauche nur eine Brücke zwischen Kauf und verkauf. Na ja habe ja noch 3 Jahre Zeit um alles abzuklären und organisieren. da gibt es ja noch so einiges an Papierkram.
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- Neuling
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Re: Schweizer go to Sverige
Merci Gerhard
Ich bleib dran, glaube das Beste ist in dem Fall direkt mit einer Bank zu schauen.
Meine Immobilie hier in der Schweiz reicht Problemlos um in Norrbotten ein Tolles Haus zu kaufen.
Brauche einfach eine Brücke zwischen Kauf und Verkauf.
Na ja habe ja noch Zeit um den Rest des Papierkram zu erledigen.
Ich bleib dran, glaube das Beste ist in dem Fall direkt mit einer Bank zu schauen.
Meine Immobilie hier in der Schweiz reicht Problemlos um in Norrbotten ein Tolles Haus zu kaufen.
Brauche einfach eine Brücke zwischen Kauf und Verkauf.
Na ja habe ja noch Zeit um den Rest des Papierkram zu erledigen.
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Re: Schweizer go to Sverige

meine Kontrolle eben hat ergeben, daß dieser Link nicht funktioniert.
Noch ein Versuch:
www.migrationsverket.se/privatpersoner/ ... hweiz.html
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Re: Schweizer go to Sverige
Hallo Pesche
Wie das mit dem Hauskauf ist weiss ich nicht, allerdings gibt es ja viele Schweizer mit Ferienhäusern in Schweden welche auch keine Personennummer haben.
Bei der Aufenthaltsbewilligung hat du Recht, man benötigt eine Adresse in Schweden um die Aufenthaltsbewilligung beantragen zu können. Du musst aber nicht dort angemeldet sein, es reicht auch eine c/o Adresse. Das heisst, wenn du jemanden in Schweden kennst zu dem du Vertrauen hast, kannst du diese Adresse als c/o Adresse angeben. Ich stecke grad mitten drin und habe das nun so gemacht, da ich erst im Juni umziehe aber bereits jetzt die Aufenthaltsbewilligung beantragen wollte.
Grüessli ebenfalls aus der Schweiz
Isa
Wie das mit dem Hauskauf ist weiss ich nicht, allerdings gibt es ja viele Schweizer mit Ferienhäusern in Schweden welche auch keine Personennummer haben.
Bei der Aufenthaltsbewilligung hat du Recht, man benötigt eine Adresse in Schweden um die Aufenthaltsbewilligung beantragen zu können. Du musst aber nicht dort angemeldet sein, es reicht auch eine c/o Adresse. Das heisst, wenn du jemanden in Schweden kennst zu dem du Vertrauen hast, kannst du diese Adresse als c/o Adresse angeben. Ich stecke grad mitten drin und habe das nun so gemacht, da ich erst im Juni umziehe aber bereits jetzt die Aufenthaltsbewilligung beantragen wollte.
Grüessli ebenfalls aus der Schweiz
Isa
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Re: Schweizer go to Sverige
Hallo Pesche,
ich habe mich jetzt nochmal wegen des Hauskaufs informiert. Vorweg, man braucht wirklich weder Aufenthaltsgenehmigung noch Personnummer, um in Schweden ein Haus kaufen zu können. In Schweden muss man zum Immobilienkauf auch nicht zum Notar. Der Hauskauf geht in drei Schritten:
MfG
Gerhard
ich habe mich jetzt nochmal wegen des Hauskaufs informiert. Vorweg, man braucht wirklich weder Aufenthaltsgenehmigung noch Personnummer, um in Schweden ein Haus kaufen zu können. In Schweden muss man zum Immobilienkauf auch nicht zum Notar. Der Hauskauf geht in drei Schritten:
- Man muss sich mit dem Verkäufer handelseinig werden. Man muss einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen, aber der muss weder notariell noch sonstwie beglaubigt werden. Zusätzlich muss aber ein sog. Köpebrev erstellt werden, und hier müssen zwei erwachsene Zeugen, die nicht in irgendeiner Form von dem Verkauf betroffen sind, durch Unterschrift die Identität des Verkäufers bestätigen. Ein Muster für einen solchen Köpebrev findest Du hier.
- Den Köpebrev mit den Unterschriften der Zeugen benötigst Du anschließend für die sog. Lagfart, das entspricht dem Eintrag ins Grundbuch. Die Lagfart muss innerhalb von drei Monaten ab Unterzeichnung des Kaufvertrags beantragt werden. Auch für die Beantragung der Lagfart brauchst Du weder Personnummer noch Aufenthaltsgenehmingung. Ohne Personnummer bzw. schwedische digitale ID kannst Du den Antrag allerdings nicht online einreichen, Du musst es ganz altmodisch auf Papier machen. Das nötige Formular kannst Du aber bei Lantmäteriet runterladen.
- Und dann ist da natürlich noch die Bezahlung des Kaufpreises. Diese muss entsprechend den im Kaufvertrag ausgehandelten Bedingungen geschehen. Meistens muss eine Anzahlung sofort nach Vertragsabschluss geleistet werden, und oft steht auch eine Klausel drin, nach der der Vertrag verfällt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist der komplette Kaufpreis bezahlt wurde.
MfG
Gerhard