(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Einspruch gegen Abschiebungsbeschluss
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Einspruch gegen Abschiebungsbeschluss
Der Beschluss der Migrationsbehörde, Flüchtlinge in den Irak zurückzuschicken, muss vom Migrations-Gerichtshof geprüft werden, da es sich um einen Grundsatzentscheid handelt. Einer der betroffenen Asylbewerber aus dem Irak hat auf Anraten seines Anwaltes beim Gerichtshof Berufung eingelegt. Die Migrationsbehörde hatte in der vergangenen Woche beschlossen, zwei Flüchtlinge zurückzuschicken, die nicht beweisen können, dass sie im Irak persönlich bedroht werden. Die Lage im Irak sei heute so sicher, dass nur wer persönlichen Gefahren ausgesetzt sei, Aufenthaltsrecht in Schweden habe, so die Argumentation der Behörde.