Zum zweiten Mal seit Einführung des so genannten Ipred-Gesetzes gegen Internet-Piraterie wurde ein schwedischer Internet-Anbieter zur Herausgabe von Kundendaten verurteilt. Vier Filmgesellschaften hatten vom ehemals staatlichen Telekom-Unternehmen Telia-Sonera die Kenntlichmachung der Identität des Betreibers der Seite Swetorrents gefordert, auf der Hinweise zum Herunterladen urheberrechtlich geschützter Filme gegeben werden. Das Amtsgericht Södertörn begründete sein Urteil, die Site begehe Urheberrechtsvergehen, obwohl sie selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material bereitstellt.
Bei Nichtbefolgung droht Telia-Sonera ein Bußgeld über umgerechnet 75 000 Euro.
(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)