(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Urteil gegen Werbepausen
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Urteil gegen Werbepausen
Der schwedische Privatfernsehsender TV4 darf ohne Zustimmung der Regisseure keine Werbepausen in Fernsehfilmen einlegen. Dies hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Das Urteil bestätigt damit ein früheres Urteil des Oberlandesgerichtes Stockholm und beendet einen langen Rechtsstreit. Die Regisseure Vilgot Sjöman und Claes Eriksson hatten dagegen geklagt, dass der Privatsender im Jahr 2002 die Ausstrahlung ihrer Filme ohne ihr Wissen durch Werbung unterbrochen hatte. Dadurch hätten sie sich in ihrem ideellen Urheberrecht gekränkt gefühlt. Der Fernsehsender hatte dagegen argumentiert, dass Werbepausen nicht als kränkend eingestuft werden könnten. TV4 muss nun umgerechnet rund 15 000 Euro Schadensersatz an jeden der beiden Filmemacher zahlen.