(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Herausgabe von IP-Adressen zulässig
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Herausgabe von IP-Adressen zulässig
Internetanbieter können in Zukunft gerichtlich dazu gezwungen werden, IP-Adressen herauszugeben, die zum unerlaubten Herunterladen von Musik- und Filmmaterial aus dem Internet benutzt worden sind. Dies teilten Außenministerin Beatrice Ask und Kulturministerin Lena Adelsohn Liljeroth in der Tageszeitung Svenska Dagbladet mit. Die Adressen müssten an denjenigen ausgeliefert werden, der im Besitz der Rechte des heruntergeladenen Materiales sei. Den Vorschlag, dass Internetanbieter Abonnenten abmelden können, die sich zum wiederholten Male des so genannten Filesharings schuldig machen, habe die Regierung dagegen abgelehnt, so die Ministerinnen.