da es mich in naher Zukunft Richtung Schweden zieht, bin ich neu in der Community. Ich habe mich schon ausgiebig informiert, wollte jedoch mal ein paar Organisatorische Dinge niederschreiben und hoffen, dass ihr mir Tipps geben könnt oder meinen Plan bestätigen könnt.
Zum Hintergrund: Ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Meine Freundin, mit der ich seit 7 Jahren eine Fernbeziehung führe, ist Schwedin und wohnt in einer eigenen Wohnung in Göteborg.
Ich habe nun zum 1.7.22 ein Jobangebot in Göteborg erhalten. Folgende Planungsschritte habe ich mir vorgestellt:
1. Migrationsverket - Trotz EU-Staatsbürgerschaft habe ich gelesen, dass es empfohlen wird hier eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Mit unterschriebenem Arbeitsvertrag sollte dies ja möglich sein.
2. Skatteverket - Beantragung einer Personnummer / Eintragung ins Melderegister.
Essenziell scheint hier der Arbeitsverrtrag und mein deutscher Ausweis zu sein.
- Reicht der dt. Ausweis oder brauche ich einen Pass für o.g. Vorgänge?
- Ich habe gelesen, dass eine Abmeldung des Wohnsitzes in DE nötig ist. Ist es möglich zum altuellen Zeitpunkt eine Abmeldung in die Zukunft vorzunehmen? D.h. heute eine Abmeldung für den 30.06 zu beantragen?
Wird diese Abmeldung bei Schritt 1 oder 2, oder bei beiden benötigt?
- in verschiedenen Beiträgen las ich, dass eine S1 Meldung der Krankenkasse aus Deutschland nötig ist. Benötige ich dies in meinem Fall auch? Da ich einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, wäre meine Versicherungspflicht in Schweden ja durch das entstehende Gehalt abgedeckt.
Für den Fall, dass ich die Bescheinigung benötige, bedeutet dies, dass ich vorübergehend meine Krankenversicherung in Deutschland selbst weiterzahle?
- Aktuell habe ich eine Schwerbehinderung von 50%. Damit würde ich zur Försäkringskassan gehen und mich in das Register der Schwerbehinderten eintragen lassen. Weiss jmd, ob es auch z.B. arbeitsrechtliche Vorteile dadurch gibt? Z.B. Kündigungsschutz oder mehr Urlaub?
- in Deutschland habe ich bereits einen Anspruch auf gesetzliche Rente. Sowie auf eine Betriebsrente. Mir ist bewusst, dass ich die Betriebsrente erhalte, sobald ich offiziell in Rente gehe und diese dann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen versteuern muss. Wie sieht es aber aus mit der gesetzlichen Rente? Muss ich hier etwas bei der Rentenversicherung vor der Auswanderung regeln oder die jährlichen Renteninformationen ggf. irgendwo in Schweden einreichen?
- Ist es möglich ein Schwedisches Bankkonto zu eröffnen bevor ich eine Personnummer habe? Zusätzlich habe ich bei meiner Freundin (Nordea Bank) bemerkt, dass sie keine IBAN hat und Überweisungen in einem ähnlichen System wie mit Kontonummer und BLZ/BIC durchführt. Gibt es Banken, bei denen im Online Banking IBAN Verkehr möglich ist?
Zu guter Letzt: der Bewerbungsleiter der Firma, bei der ich mir bewarb, kommt selbst aus Tschechien und ist vor 1 Jahr nach Stockholm gezogen. Er sagte mir, dass obige Schritte mit Migrationsverket und Skatteverket erst einmal nicht wichtig sind, da ich als EU Bürger 3 Monate dort arbeiten und leben darf.
Natürlich ist es vorteilhafter die oben beschriebenen Behördengänge vorher zu erledigen. Aber stimmt es, dass ich theoretisch als EU Bürger nur mit meinem deutschen Ausweis von heute auf morgen bei einer schwedischen Firma starten kann?
Sorry für die extrem vielen Fragen. Im Netz findet man viele Informationen, aber das Einordnen je nach persönlicher Sachlage ist nicht so leicht

Vielen Dank vorab!