Hallo Issie!
Issie247 hat geschrieben: ↑11. Dezember 2021 16:25
Ich müsste doch - wenn ich das richtig verstanden habe - zu aller erst einen Zweitwohnsitz in SE beantragen (oder geht das Ferienhaus auf dem Namen meiner Eltern?), um überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis und eine Personennummer beantragen zu können. Dafür gebe ich an, dass ich länger als 1 Jahr in SE sein möchte.
Ich fürchte, das hast Du falsch verstanden. Für die Personnummer musst Du erstens eine Adresse in Schweden haben, und zweitens vor allem
nachweisen, dass Du Dich mindestens ein Jahr lang in Schweden
finanziell über Wasser halten kannst. Das heißt, entweder ein Arbeitsvertrag über mindestens ein Jahr in Schweden, oder eine eigene Firma in Schweden, oder aber der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel plus eine Krankenversicherung. Ob Du dann wirklich das ganze Jahr in Schweden bleibst, spielt letztlich für die Personnummer keine Rolle.
Wenn das Ferienhaus Deinen Eltern gehört, kannst Du es als Adresse angeben. Aber für das schwedische Finanzamt sind nach wie vor Deine Eltern als Eigentümer eingetragen, und die müssen auch für Grundsteuer, Abgaben etc. gerade stehen. Es sei denn, sie überschreiben Dir offiziell das Haus.
Issie247 hat geschrieben: ↑11. Dezember 2021 16:25
Nach 5 Jahren Aufenthalt müsste ich dann zu diesem schwedischen Einwohnermeldeamt gehen, oder? Wie lange dürfte ich denn Schweden verlassen ohne dass mir die Aufenthaltszeit aberkannt wird?
Frühestens nach 5 Jahren permanentem Aufenthalt in Schweden kannst Du den Antrag auf Einbürgerung stellen. (Wie lange das dann dauert, bis er bearbeitet wird, steht in den Sternen, und die schweigen bekanntlich.

Wir warten jetzt jedenfalls schon mehr als 3 Jahre.) Und für die Einbürgerung musst Du Dich innerhalb dieser 5 Jahre tatsächlich überwiegend in Schweden aufgehalten haben und dies ggfs. nachweisen können. Wobei gelegentliche Urlaubsreisen etc. ins Ausland sein dürfen, solange diese pro Jahr insgesamt nicht mehr als 6 Wochen dauern.
Weitere Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft sind, dass Du in diesen 5 Jahren keine Straftaten begehst und alle Steuern und Abgaben bezahlt hast.
MfG
Gerhard