Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

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Issie247
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Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

Beitrag von Issie247 »

Hallo zusammen,

wir haben vor einigen Monaten ein Haus für Ferien in Schweden gekauft. :flagge: Da alles sehr neu für mich ist und wir bzw. ich mit dem Gedanken spiele, Staatsbürger in SE zu werden, wollte ich hier mal fragen, wie das optimale Vorgehen wäre.

Noch wohne und studiere ich (Fernstudium) in DE, weshalb ich ortsunabhängig bin und gut in SE sein kann. Ich habe auch schon Nächte lang gegoogelt, was das beste Vorgehen wäre, doch gibt es da auch "schwarze Schafe" unter den Informationen:

Ich müsste doch - wenn ich das richtig verstanden habe - zu aller erst einen Zweitwohnsitz in SE beantragen (oder geht das Ferienhaus auf dem Namen meiner Eltern?), um überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis und eine Personennummer beantragen zu können. Dafür gebe ich an, dass ich länger als 1 Jahr in SE sein möchte. Nach 5 Jahren Aufenthalt müsste ich dann zu diesem schwedischen Einwohnermeldeamt gehen, oder? Wie lange dürfte ich denn Schweden verlassen ohne dass mir die Aufenthaltszeit aberkannt wird?

Wisst ihr auch, wie das mit den Steuern ist? Also wenn ich dann von Schweden aus studieren und remote für Unternehmen in DE (450€) arbeite? Würde das schwedische oder das deutsche Steuerrecht gelten (Doppelsteuerabkommen)?

Danke schonmal im Voraus :danke:

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aeki
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Re: Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

Beitrag von aeki »

Hej,

Zur Staatsbürgerschaft steht alles hier: https://www.migrationsverket.se/Privatp ... vuxna.html

Mit den Steuern das weiß ich nicht, denke aber dass das DBA gilt.

Mvh,
aeki

EuraGerhard
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Re: Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

Beitrag von EuraGerhard »

Hallo Issie!
Issie247 hat geschrieben:
11. Dezember 2021 16:25
Ich müsste doch - wenn ich das richtig verstanden habe - zu aller erst einen Zweitwohnsitz in SE beantragen (oder geht das Ferienhaus auf dem Namen meiner Eltern?), um überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis und eine Personennummer beantragen zu können. Dafür gebe ich an, dass ich länger als 1 Jahr in SE sein möchte.
Ich fürchte, das hast Du falsch verstanden. Für die Personnummer musst Du erstens eine Adresse in Schweden haben, und zweitens vor allem nachweisen, dass Du Dich mindestens ein Jahr lang in Schweden finanziell über Wasser halten kannst. Das heißt, entweder ein Arbeitsvertrag über mindestens ein Jahr in Schweden, oder eine eigene Firma in Schweden, oder aber der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel plus eine Krankenversicherung. Ob Du dann wirklich das ganze Jahr in Schweden bleibst, spielt letztlich für die Personnummer keine Rolle.

Wenn das Ferienhaus Deinen Eltern gehört, kannst Du es als Adresse angeben. Aber für das schwedische Finanzamt sind nach wie vor Deine Eltern als Eigentümer eingetragen, und die müssen auch für Grundsteuer, Abgaben etc. gerade stehen. Es sei denn, sie überschreiben Dir offiziell das Haus.
Issie247 hat geschrieben:
11. Dezember 2021 16:25
Nach 5 Jahren Aufenthalt müsste ich dann zu diesem schwedischen Einwohnermeldeamt gehen, oder? Wie lange dürfte ich denn Schweden verlassen ohne dass mir die Aufenthaltszeit aberkannt wird?
Frühestens nach 5 Jahren permanentem Aufenthalt in Schweden kannst Du den Antrag auf Einbürgerung stellen. (Wie lange das dann dauert, bis er bearbeitet wird, steht in den Sternen, und die schweigen bekanntlich. ;-) Wir warten jetzt jedenfalls schon mehr als 3 Jahre.) Und für die Einbürgerung musst Du Dich innerhalb dieser 5 Jahre tatsächlich überwiegend in Schweden aufgehalten haben und dies ggfs. nachweisen können. Wobei gelegentliche Urlaubsreisen etc. ins Ausland sein dürfen, solange diese pro Jahr insgesamt nicht mehr als 6 Wochen dauern.

Weitere Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft sind, dass Du in diesen 5 Jahren keine Straftaten begehst und alle Steuern und Abgaben bezahlt hast.

MfG
Gerhard

Issie247
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Re: Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

Beitrag von Issie247 »

Hallo Gerhard,


vielen Dank für die informative Antwort!! Super, dass es sich hier so unkompliziert klären lässt ;)
EuraGerhard hat geschrieben:
11. Dezember 2021 23:17
Ich fürchte, das hast Du falsch verstanden. Für die Personnummer musst Du erstens eine Adresse in Schweden haben, und zweitens vor allem nachweisen, dass Du Dich mindestens ein Jahr lang in Schweden finanziell über Wasser halten kannst.
Das heißt, entweder ein Arbeitsvertrag über mindestens ein Jahr in Schweden, oder eine eigene Firma in Schweden, oder aber der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel plus eine Krankenversicherung. Ob Du dann wirklich das ganze Jahr in Schweden bleibst, spielt letztlich für die Personnummer keine Rolle.
Alles klar. Wenn es optimal läuft, würde ich als Werkstudent remote für eine deutsche Firma arbeiten können und ja auch noch als Student Kindergeld bekommen, was ja beides eigentlich als ausreichende finanzielle Mittel angesehen werden sollte, oder?
EuraGerhard hat geschrieben:
11. Dezember 2021 23:17
Wenn das Ferienhaus Deinen Eltern gehört, kannst Du es als Adresse angeben. Aber für das schwedische Finanzamt sind nach wie vor Deine Eltern als Eigentümer eingetragen, und die müssen auch für Grundsteuer, Abgaben etc. gerade stehen. Es sei denn, sie überschreiben Dir offiziell das Haus.
Genau. Aber würde das, dass sie Eigentümer sind, mittelfristig ein Problem für die Personennummer bzw. dann später für die Staatsbürgerschaft darstellen? Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich es nicht als Zweitwohnsitz angeben, oder?

EuraGerhard hat geschrieben:
11. Dezember 2021 23:17
Frühestens nach 5 Jahren permanentem Aufenthalt in Schweden kannst Du den Antrag auf Einbürgerung stellen. (Wie lange das dann dauert, bis er bearbeitet wird, steht in den Sternen, und die schweigen bekanntlich. ;-) Wir warten jetzt jedenfalls schon mehr als 3 Jahre.) Und für die Einbürgerung musst Du Dich innerhalb dieser 5 Jahre tatsächlich überwiegend in Schweden aufgehalten haben und dies ggfs. nachweisen können. Wobei gelegentliche Urlaubsreisen etc. ins Ausland sein dürfen, solange diese pro Jahr insgesamt nicht mehr als 6 Wochen dauern.
Ohh, ihr wartet ja schon lange. Da wünsche ich Euch auf jeden Fall einen baldigen Bescheid! :elch:
OK, nachweisen tut man das mit Transaktionsverläufen der Bank (Einkauf usw.) und Arztbesuchen oder gibt es da andere Anforderungen des Nachweises?
EuraGerhard hat geschrieben:
11. Dezember 2021 23:17
Weitere Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft sind, dass Du in diesen 5 Jahren keine Straftaten begehst und alle Steuern und Abgaben bezahlt hast.
Da kann ich beruhigen, ich würde mich als eher friedliebend einschätzen ;;)

Liebe Grüße und einen schönen Advent,
Issie247

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Re: Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

Beitrag von Issie247 »

aeki hat geschrieben:
11. Dezember 2021 19:18
Hej,

Zur Staatsbürgerschaft steht alles hier: https://www.migrationsverket.se/Privatp ... vuxna.html

Mit den Steuern das weiß ich nicht, denke aber dass das DBA gilt.

Mvh,
aeki

Hej aeki,

vielen Dank! Wenn ich sagen würde, dass ich bspw. 2 Monate nicht in SE sein kann, dass sich dann die 5 Jahre Aufenthalt in SE um 2 Monate verlängern, oder?

Liebe Grüße,
Issie247

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aeki
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Re: Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

Beitrag von aeki »

Hejsan,
vielen Dank! Wenn ich sagen würde, dass ich bspw. 2 Monate nicht in SE sein kann, dass sich dann die 5 Jahre Aufenthalt in SE um 2 Monate verlängern, oder?
Ich denke ja, auf migrationsverket.se steht:
Resor utom­lands
Om du har rest utomlands, till exempel på kortare besök eller semester har det ingen betydelse för hemvisttiden i Sverige. Men har du varit i utlandet i mer än sex veckor totalt under ett år ska hela den tiden du varit utanför Sverige räknas av från hemvisttiden.

Om du flyttar till ett annat land och bosätter dig där bryts din hemvist. Du kan börja räkna din hemvist från den dagen du flyttar tillbaka till Sverige igen.
Med vänlig hälsning,
aeki

EuraGerhard
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Re: Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

Beitrag von EuraGerhard »

Issie247 hat geschrieben:
12. Dezember 2021 12:02
Wenn es optimal läuft, würde ich als Werkstudent remote für eine deutsche Firma arbeiten können und ja auch noch als Student Kindergeld bekommen, was ja beides eigentlich als ausreichende finanzielle Mittel angesehen werden sollte, oder?
Das bezweifle ich. 450 Euro als Werkstudent plus Kindergeld dürfte nicht ausreichend sein. Also frage lieber beim Skatteverket nach. Auf jeden Fall käme bei Dir aber noch die (selbst finanzierte) Krankenversicherung hinzu, die Du auch nachweisen müsstest.
Issie247 hat geschrieben:
12. Dezember 2021 12:02
Aber würde das, dass sie Eigentümer sind, mittelfristig ein Problem für die Personennummer bzw. dann später für die Staatsbürgerschaft darstellen?
Vermutlich nicht. Aber es könnte wahrscheinlich nichts schaden, wenn Deine Eltern Dir schriftlich bestätigen, dass sie Dich (unbefristet) in ihrem Haus wohnen lassen.

Überdies: Ist dieses Ferienhaus eigentlich ganzjährig bewohnbar?
Issie247 hat geschrieben:
12. Dezember 2021 12:02
Ohh, ihr wartet ja schon lange. Da wünsche ich Euch auf jeden Fall einen baldigen Bescheid! :elch:
OK, nachweisen tut man das mit Transaktionsverläufen der Bank (Einkauf usw.) und Arztbesuchen oder gibt es da andere Anforderungen des Nachweises?
Bei uns war das einfach, weil wir beide die 5 Jahre durchgehend bei schwedischen Arbeitgebern in Lohn und Brot standen. Auf diese Weise hatten wir bereits das unbefristete Aufenthaltsrecht erworben und die nötigen Nachweise lagen in Form der Steuererklärungen bereits beim Skatteverket vor. Bei Dir wird das nicht so einfach sein.
Issie247 hat geschrieben:
12. Dezember 2021 12:15
Wenn ich sagen würde, dass ich bspw. 2 Monate nicht in SE sein kann, dass sich dann die 5 Jahre Aufenthalt in SE um 2 Monate verlängern, oder?
So ist es.

MfG
Gerhard

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Re: Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

Beitrag von Issie247 »

EuraGerhard hat geschrieben:
12. Dezember 2021 15:09
Das bezweifle ich. 450 Euro als Werkstudent plus Kindergeld dürfte nicht ausreichend sein. Also frage lieber beim Skatteverket nach. Auf jeden Fall käme bei Dir aber noch die (selbst finanzierte) Krankenversicherung hinzu, die Du auch nachweisen müsstest.
Ja, das werde ich machen. Soweit ich gelesen habe, kann man alternativ frei verfügbare finanzielle Mittel (17.500€) vorweisen, oder? Dies würde ich, wenn dem so ist, zusätzlich zu dem Job als Werkstudent angeben.
EuraGerhard hat geschrieben:
12. Dezember 2021 15:09

Überdies: Ist dieses Ferienhaus eigentlich ganzjährig bewohnbar?
Ja :-bd

Und nochmal eine andere Frage (auch an die Mitlesenden): Sollte das mit meinem deutschen Arbeitgeber wider erwarten nicht klappen, weil ihm der Aufwand mit den schwedischen Gesetzen usw. zu hoch ist, kennt ihr eine gute Jobbörse für Schweden, abgesehen von LinkedIn?
Ich würde gerne als Werkstudent im Bereich Entrepreneurship arbeiten O:-)

Liebe Grüße,
Issie247

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Re: Schwedische Staatsbürgerschaft, wie?

Beitrag von aeki »

Hej,
Und nochmal eine andere Frage (auch an die Mitlesenden): Sollte das mit meinem deutschen Arbeitgeber wider erwarten nicht klappen, weil ihm der Aufwand mit den schwedischen Gesetzen usw. zu hoch ist, kennt ihr eine gute Jobbörse für Schweden, abgesehen von LinkedIn?
Ich würde gerne als Werkstudent im Bereich Entrepreneurship arbeiten
Ja,

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- monster.se
- jobbsafari.se
- jobb.blocket.se
- metrojobb.se

Mvh,
aeki

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