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J.A.G hat geschrieben:Die Frage ist halt welcher Aufwand betrieben werden muss um das Grundstück unbedenklich zu bekommen und wer das macht. Reicht da ein Gutachter oder kann dann immer noch irgendjemand was angreifen? Warscheinlich muss der Gutachter dann öffentlich beauftragt werden...
Ich wäre vorsichtig, wenn du den Hinweis auf eine mögliche Verschmutzung bekommen hast; dann bist du nämlich eventuell der Dumme, wenn du kaufst. Lies dir mal das durch: http://www.lansstyrelsen.se/jamtland/Si ... -finns.pdf Mein Tipp: mach dich genau schlau, bevor du kaufst, und im Zweifelsfall: Finger weg.
Das Problem ist, dass alle Gewerbe bzw. Industriegrundstücke so eingestuft werden. Das macht es sehr schwer. "Pollution" ist für mich das Unwort des Jahres....vielleicht weiß ja jemand hier des passende Gegenmittel in Form eines Gutachtens oder was auch immer.
Das ist doch relativ klar: Wenn du ein Objekt kaufst, kaufst Du die "Altlasten" grundsätzlich mit, weil vom Tage des Eigentumsübertritts die Lasten dem Eigentümer zugerechnet werden, es sei denn ,dem Verkäufer waren die Mängel bekannt und hat sie arglistig verschwiegen. Leider musst du als Käufer den Nachweis führen... Sehr schwierig.... Einzige Möglichkeit: Im Kaufvertrag steht, das das Objekt von "Altlasten" unbelastet ist und der Verkäufer die Haftung für evtl. Entsorgungskosten trägt. Wird er nicht machen, oder er ist eh schon insolvent und kann nicht haftbar gemacht werden.... in dem Fall musst Du wieder die Kosten übernehmen...... ganz schönes Risiko!
Viele Grüsse
Gottfried
Den Himmel überlassen wir den Engeln und den Spatzen. (Heinrich Heine)
Als ich das Grundstück gekauft habe wo ich jetzt wohne, hat der Notar im Vertrag die Zusicherung des Verkäufers drin gehabt, dass es von Altlasten frei ist. Als ich dann 2 Schubkarren Asphalt gefunden habe, hat das Bauunternehmen das Zeug sofort abgeholt. Hätte ich 2 Goldbarren gefunden, wäre das auch ruck zuck weg gewesen.
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