Wenn Hinterbliebene in Schweden die Asche von verstorbenen Familienmitgliedern aufteilen wollen, stellt sie dies vor erhebliche Probleme. Laut Gesetz müssen die Hinterbliebenen triftige Gründe anführen können, warum die Asche aufgeteilt werden muss. Religiöse Gründe werden demnach von den Behörden in Schweden anerkannt, andere aber nicht.
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Religion verschafft Möglichkeiten in Bestattungsfragen
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Religion verschafft Möglichkeiten in Bestattungsfragen
(Diese Schweden-Nachricht stammt von SR International. Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden.)