Unterscheid zwischen Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis

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GinaUSA

Unterscheid zwischen Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von GinaUSA »

Hej alle!

Ich bin Schweizerin aber bin aufgewachst in USA, darum kan ich eigentlich nur Schwitzer dütsch. Ich probiere mit hochdeutsch jetzt... Tut mir leid das es so schlimm ist, aber ich denke dass er schwitzer verstönd jo öpis ;-)

Ich wohne in Schweden zeit 3 monaten und warte immer noch auf meiner Arbeits/aufenthaltserlaubnis. Ich und meiner Schedischer freund sind "Sambos" und mit diesen application muss ich jetzt bis Dezember warten...

Ich habe a paar mal telefoniert mit Migrationsverket und jedes mal sagen sie etwas anderes... Sie wissen selber nicht die reglen. Letztes mal hat sie gesagt das ich darf arbeiten, abwohl ich nicht mals "genehmigt?" bin! Ich bekomm vielleicht dieser wochen en job und habe gehr keine papier, nur ein "case number" bei Migrationsverket, und meiner Schweizer pass.

Darf Ich so arbeiten? Ich habe nicht mals einen personnummer.

Meine hauptfrage- gibt es ein einfacher weg zum der erlaubnis bekommen, wo nicht 6 monaten geht? Können Schweizere einfach rein gehen und nach einen personnummer fragen? Wenn ich rein gehe und sage das ein Restaurant will mich anställen, geben sie mir sofort einen personnummer und meinen Sambo application beenden? Und, weisst jemand öb ich solle mit Skatteverket oder Migrationsverket sprechen über das... also, welche organization bescheftigt sich mit arbeit?

Danke viel mal, öb es gibt jemand wo im gleiche situationen war, die in schweden gekommen ist ohne arbeit, und dann arbeit gefunden hatt... Ich will wissen wie es für dich gegangen... Ich hoffe meiner fragen war klar genug! Hopp Schwitz!

Gina

Sumac
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Re: Unterscheid zwischen Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubn

Beitrag von Sumac »

hast du die schweizer staatsangehörigkeit?

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Re: Unterscheid zwischen Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubn

Beitrag von Auswanderer »

"Unterscheid zwischen Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis"

Ganz klar: Mit Arbeitserlaubnis darfst du arbeiten, mit Aufenthaltserlaubnis darfst du dich (länger als mit einem Touristenvisum erlaubt) aufhalten.

Es ist durchaus möglich, Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis zu haben, z.B. als Asylbewerber, der (noch) nicht arbeiten darf, Flüchtling usw. oder wenn man z.B. reich ist. Umgekehrt eher nicht, weil um arbeiten zu können muss man sich aufhalten können.
Alla dessa dagar som kom och gick, inte visste jag att det var livet.

---Stig Johansson

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