Ein Schulrektor, der aufreizende Bilder von sich auf Facebook publiziert hatte und daraufhin entlassen worden war, hat vor Gericht Genugtuung erhalten. Laut dem Urteil des Amtsgerichts war die Entlassung nicht berechtigt. Die Schulleitung habe zudem keine eigene Untersuchung des Falles vorgenommen, sondern sich auf Medienberichte verlassen. Die Arbeitgeberorganisation Almega kündigte an, man werde gegen das Urteil in Berufung gehen.
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Aufreizender Rektor: Revision im Facebook-Urteil
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Aufreizender Rektor: Revision im Facebook-Urteil
(Diese Schweden-Nachricht stammt von SR International. Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden.)