Das Oberlandesgericht in Stockholm hat am Montag die Strafe gegen den ehemaligen Rotkreuzchef Johan af Donner wegen Betruges bestätigt. Darüber hinaus wird af Donner auch Bestechlichkeit verurteilt. Von dieser Anklage war er in erster Instanz frei gesprochen worden. Der Angeklagte hatte sich systematisch Spendengelder in Höhe von umgerechnet 800.000 Euro erschwindelt und wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie einem Berufsverbot von sieben Jahren verurteilt. Auch die beiden Mithelfer wurden zu Freiheitsstrafen von 1,5 beziehungsweise 2,5 Jahren verurteilt.
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Strafe gegen Rotkreuzchef bestätigt
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Strafe gegen Rotkreuzchef bestätigt
(Diese Schweden-Nachricht stammt von SR International. Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden.)