(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Steuerfreibetrag bei ausländischen Rentenfonds
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Steuerfreibetrag bei ausländischen Rentenfonds
Ausländische Rentenfonds können künftig auf die Steuer angerechnet werden. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Verhandelt wurde eine Klage gegen den dänischen Staat. Dänemark und Schweden sind derzeit die einzigen EU-Länder, die ausländische Rentenfonds nicht auf die inländische Steuer anrechnen. Schwedens Finanzminister Anders Borg kündigte an, die Regierung werde das Urteil sorgfältig prüfen. Ob das Land Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einlegt, ist noch nicht klar.