Permanentes Aufenthaltsrecht als EU Bürger
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Permanenter Stillstand als EU Burger
Hej,
habe vor ca 2 Wochen alle Papiere eingereicht zum Migrationsverkert um einen permanente Dauererlaubnis zu bekommen. NIcht die schwedische Staatsbuergerschaft.
LAut Migrationsverket braucht man erst die permanente Erlaubnis hier und dann die Staatsbuegerschft nach 5 Jahren.
Bin knapp 3,7 J Ahre hier und habe eine feste Anstellung. Alle Papiere vom Arbeitsgeber habe ich beigefuegt
Wie lange dauert im so ein Antrag?
kAKA
habe vor ca 2 Wochen alle Papiere eingereicht zum Migrationsverkert um einen permanente Dauererlaubnis zu bekommen. NIcht die schwedische Staatsbuergerschaft.
LAut Migrationsverket braucht man erst die permanente Erlaubnis hier und dann die Staatsbuegerschft nach 5 Jahren.
Bin knapp 3,7 J Ahre hier und habe eine feste Anstellung. Alle Papiere vom Arbeitsgeber habe ich beigefuegt
Wie lange dauert im so ein Antrag?
kAKA
- Dietmar
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Re: Permanenter Stillstand als EU Burger
Hallo Kuchen 
Welches Formular hast du denn eingereicht? Die Nr. 142011? ( "Intyg om permanent uppehållsrätt", http://www.migrationsverket.se/blankett ... 011_sv.pdf )
Denn dort steht als Voraussetzung:
"Denna blankett ska användas av dig som är EU/EES-medborgare eller anhörig till en EU/EES-medborgare. Du ska ha bott i Sverige utan avbrott i minst fem år."
Vielleicht hast du also deshalb noch keine Antwort bekommen, weil du noch keine fünf Jahre in Schweden wohnst...
Gruß,
Dietmar

Welches Formular hast du denn eingereicht? Die Nr. 142011? ( "Intyg om permanent uppehållsrätt", http://www.migrationsverket.se/blankett ... 011_sv.pdf )
Denn dort steht als Voraussetzung:
"Denna blankett ska användas av dig som är EU/EES-medborgare eller anhörig till en EU/EES-medborgare. Du ska ha bott i Sverige utan avbrott i minst fem år."
Vielleicht hast du also deshalb noch keine Antwort bekommen, weil du noch keine fünf Jahre in Schweden wohnst...
Gruß,
Dietmar
Re: Permanentes Aufenthaltsrecht als EU Bürger
Ich glaube, da bist du ein bisschen auf dem falschen Dampfer. Wer schwedischer Staatsbürger werden will, muss seit 5 Jahren in Schweden leben und permanentes Aufenthaltsrecht bzw. eine permanente Aufenthaltsgenehmigung haben. Es ist aber nicht verlangt, dass man schon seit fünf Jahren dieses permanente Aufenthaltsrecht hat.Kaka hat geschrieben: LAut Migrationsverket braucht man erst die permanente Erlaubnis hier und dann die Staatsbuegerschft nach 5 Jahren.
Bin knapp 3,7 J Ahre hier und habe eine feste Anstellung. Alle Papiere vom Arbeitsgeber habe ich beigefuegt
Als EU-Bürger hat man Aufenthaltsrecht, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (z.B. Arbeit oder Familienbande). Dieses Aufenthaltsrecht muss registriert werden und geht fünf Jahre nach Aufenthaltsbeginn automatisch in ein permanentes Aufenthaltsrecht über. Der Unterschied besteht darin, dass man dieses Aufenthaltsrecht auch dann nicht verliert, wenn man z.B. seine Arbeit verliert. Zudem hat man auch Anspruch auf Sozialleistungen. Es erlischt erst, wenn man sich über längere Zeit nicht mehr in Schweden aufgehalten hat.
Dieses permanente Aufenthaltsrecht kann gemäß EU-Richtlinie erst nach 5 Jahren erworben werden - dir fehlen also auch noch 1,3 Jahre.
Solltest Du bislang schon Dein Aufenthaltsrecht registriert haben, brauchst Du Dich nicht um das permanente Aufenthaltsrecht bemühen - dieses hast Du automatisch. Solltest Du unbedingt eine Bescheinigung haben wollen, kannst Du sie hier beantragen:
http://www.migrationsverket.se/blankett ... 011_sv.pdf
Kurzum: 5 Jahre Aufenthalt und permanentes Aufenthaltsrecht sind für EU-Bürger praktisch gleichbedeutend. Wenn du unbedingt Schwede werden willst, kannst du das in 1,3 Jahren probieren. Dafür brauchst du aber meines Wissens keine Bescheinigung des permanenten Aufenthaltsrechts (das wissen die schon selber, wenn du das hast).
Re: Permanentes Aufenthaltsrecht als EU Bürger
...also, ich musste noch vor 2 Jahren beweisen, dass ich mindestens 5 Jahre am Stueck in Schweden gewohnt habe... das hat mein Arbeitgeber gemacht, in dem er bestätigte, dass ich ununterbrochen dort tätig war und bin...


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Tyck inte illa om att bli gammal, var glad att du fått chansen.
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Re: Permanentes Aufenthaltsrecht als EU Bürger
Das funktioniert wohl immer noch so; wenn du dir unseren Formularlink anschaust.Faxälva hat geschrieben:...also, ich musste noch vor 2 Jahren beweisen, dass ich mindestens 5 Jahre am Stueck in Schweden gewohnt habe... das hat mein Arbeitgeber gemacht, in dem er bestätigte, dass ich ununterbrochen dort tätig war und bin...
Re: Permanentes Aufenthaltsrecht als EU Bürger
Vielleicht war das etwas missverständlich. Was ich sagen wollte: beides ist voneinander nur indirekt abhängig. Man kann z.B. als Asylant legal 5 Jahre in Schweden leben, ohne dass man einen permanenten Aufenthaltstitel kriegt. Umgekehrt kann man irgendwann mal eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsrecht bekommen haben, aber hat das Land zwischenzeitlich für längere Zeit verlassen.Faxälva hat geschrieben:...also, ich musste noch vor 2 Jahren beweisen, dass ich mindestens 5 Jahre am Stueck in Schweden gewohnt habe... das hat mein Arbeitgeber gemacht, in dem er bestätigte, dass ich ununterbrochen dort tätig war und bin...
Folglich muss man beides beweisen: dass man 5 Jahre durchgehend in Schweden gelebt hat und dass man permanentes Aufenthaltsrecht hat.
Für letzteres sollte aber eigentlich keine extra eingeholte Bescheinigung nötig sein.
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Re: Permanentes Aufenthaltsrecht als EU Bürger
Hej,
danke fuer die Antworten, ich selber dachte ja auch bis vor 2 Wochen das permanente Erlaubnis auch 5 Jahre dauert, war dann etwas irritiert von den Test den man auf den Seiten des Migrationsverkert machen kann. 5 oder 6 Fragen zur schwedischen Staatsbuergerschaft.
Ein Test fuer permanent gibt es nicht.
2xmal machte ich den Test mit der jetzigen Angabe von Jahren und mit einer Angabe von 5 Jahren. Auch mit 5 Jahren bekam ich nicht die schw. Staatsbuergerschaft, weil ich kein permanentete Erlaubnis habe hier zu sein.
Dann bin ich davon ausgegangen das man vielleicht etwas frueher eine permanete Erlaubnis bekommt.
Aber ich muss mich wohl noch ein wenig gedulden.
Bei der Staatbuergerschaft ist es innerhalb der EU fuer mich egal welche man hat, auf jedenfall was die Reisfreiheit betrifft, eine ukrainische wuerde ich wohl abgeben.
Kaka
danke fuer die Antworten, ich selber dachte ja auch bis vor 2 Wochen das permanente Erlaubnis auch 5 Jahre dauert, war dann etwas irritiert von den Test den man auf den Seiten des Migrationsverkert machen kann. 5 oder 6 Fragen zur schwedischen Staatsbuergerschaft.
Ein Test fuer permanent gibt es nicht.
2xmal machte ich den Test mit der jetzigen Angabe von Jahren und mit einer Angabe von 5 Jahren. Auch mit 5 Jahren bekam ich nicht die schw. Staatsbuergerschaft, weil ich kein permanentete Erlaubnis habe hier zu sein.
Dann bin ich davon ausgegangen das man vielleicht etwas frueher eine permanete Erlaubnis bekommt.
Aber ich muss mich wohl noch ein wenig gedulden.
Bei der Staatbuergerschaft ist es innerhalb der EU fuer mich egal welche man hat, auf jedenfall was die Reisfreiheit betrifft, eine ukrainische wuerde ich wohl abgeben.
Kaka