Bär hat geschrieben: ↑15. Oktober 2023 10:55
Was ist hier beim Kauf zu beachten, welche Dokumente müssen vom Verkäufer übergeben werden usw.
Verkauf über schwedischen Makler, oder direkt von privat?
Falls über schwedischen Makler, so ist es im Prinzip egal, ob der Verkäufer Deutscher oder Schwede ist.
Falls der Verkäufer ohne schwedischen Makler verkaufen will, und Du nicht ausgezeichnet Schwedisch sprichst und überdies fundierte Kenntnisse in schwedischem Vertragsrecht hast, so empfehle ich Dir dringendst, dass Du einen schwedischen Makler damit beauftragst, den Kauf abzuwickeln. Es gibt sonst zu viele juristische Fallstricke.
So oder so, Folgendes sollte auf jeden Fall geschehen:
- Das Haus sollte zeitnah von einer vereidigten Besiktningsperson, also einem Sachverständigen, besichtigt worden sein. Das Besichtigungsprotokoll muss Dir ausgehändigt werden.
- Der Verkäufer muss eine Energideklaration ausstellen lassen und Dir aushändigen. Diese darf maximal 10 Jahre alt sein.
- Gibt es eine Radonuntersuchung? Falls ja, soll der Verkäufer das Protokoll herausgeben.
- Frage den Verkäufer auch genau, ob irgendwelche Belastungen auf dem Grundstück liegen. Z.B. Hypotheken, oder auch Wegerechte von Nachbarn o.ä. Er ist zwar hier zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet, aber: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser".
Und dann braucht es natürlich noch einen schriftlichen Kaufvertrag, der mindestens Folgendes enthalten muss:
- Genaue Angaben zu Verkäufer und Käufer, inkl. Namen, Adresse, falls vorhanden Personnummer, sonst Nummer eines gültigen amtlichen Identitätsdokuments (Pass oder Perso)
- Genauer Angaben zum Objekt, also Adresse und insbesondere die sog. Fastighetsbeteckning
- Eine Överlåtelseförklaring, also die Erklärung des Verkäufers, dass mit diesem Vertrag alle Eigentümerrechte an den Käufer übergehen, sowie das genaue Übergangsdatum
- Der vereinbarte Kaufpreis sowie die Zahlungsbedingungen (Anzahlung, Datum der Restzahlung, etc.)
- Datum und Unterschrift beider Parteien.
Sobald der Vertrag dann unterschrieben ist, solltest Du Dich sofort um eine Wohngebäudeversicherung
(Villahemförsäkring) kümmern, die zum Übergabezeitpunkt in Kraft tritt.
Überdies musst Du Dich, falls Du keinen Makler damit beauftragst, selbst um die sog.
Lagfart, also den Grundbucheintrag bei
Lantmäteriet, kümmern. Diese muss, so lange Du keine schwedische Personnummer hast, schriftlich geschehen.
MfG
Gerhard