ich bins nochmal...
Derzeit bereiten wir uns auf den Umzug nach Schweden vor. Dazu gehört auch, die ganzen Behördenkisten unter einen Hut zu bringen. Wichtig dabei ist es, Eltern- und Kindergeld zu beantragen.
Nach der Lektüre hier im Forum und den Webseiten der Ämter stellt sich derzeit folgende Reihenfolge der behördlichen Erledigungen dar:
1. Right of residence beim Migrationsverket beantragen
2. Mit dem "Right of residence" beim Skatteverket eine Personennummer generieren
3. Mit der Personennummer kann man sich bei der Forsakringskassan (FK) anmelden
4. ist man bei der FK angemeldet, kann man auch Kindergeld und Elterngeld beantragen
(Die Reihenfolge wurde mir auch bei Telefonaten mit den jeweiligen Institutionen bestätigt)
Klingt alles super. Aber es hängt schon bei Schritt eins.
Habe im Juni online einen Antrag für das Right of residence gestellt und auch eine "Check-number" zugesandt bekommen. Wenn ich diese online überprüfe, gibt es aber noch keinen Fall und erst recht noch keine Entscheidung.
Derzeit versuche ich täglich da anzurufen, komme aber nicht durch (ich komme nicht mal in die Warteschlange

Natürlich ist derzeit ja auch Urlaubszeit, sodass alles länger dauert.
Ich dachte allerdings, dass man automatisch im System ist, wenn man eine check-number zugesadt bekommt. Jetzt mache ich mir natürich sorgen, ob unser Antrag überhaupt durchgekommen ist?!
Hat jemand dazu eine Einschätzung?
MfG
Georg