Hej,
Wir hatten für 3 Nächte eine Freundin zu Besuch. Unser Vermieter war darüber sehr verärgert.
Er wollte das wir ihm mitteilen wenn wir Gäste beherbegen, weiter will er für Sie pro Nacht 200 Kr mehr. Zudem hat er uns aufs massivste Beleidigt (Wir seien Zigeuner etc.) was zumindest in der Schweiz schon mal für eine rassistische Verurteilung reichen würde.
Wir haben das nicht akzeptiert und gesagt, dass wir die Wohnung sogar verlassen werden nach Ablauf des nächsten Monats. Er beharrt nun darauf, dass wir ihm für den Gast mehr bezahlen müssen, und er will sogar noch Geld für weitere Monatsmieten.
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir sagen könntet, wo ich mich in so einem Fall melden muss.
Auch wüsste ich gerne, ob er solche Forderungen überhaupt stellen darf.
Vielen Dank für eure Unterstützung
Fragen zum Mietrecht
- HeikeBlekinge
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Re: Fragen zum Mietrecht
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>Wer wenig weiß redet viel, wer Wissen hat wird neugierig, wer viel Wissen hat schweigt<
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Re: Fragen zum Mietrecht
Hallo,
wenn es sich um eine reguläre Mietwohnung handelt, also nicht um ein Hotel, eine Untervermietung o.ä., und ihr die Freundin tatsächlich privat beherbergt habt, ohne dass dies irgendwie kommerziell (z.B. über Airbnb) abgelaufen ist, dann entbehren die Forderungen des Vermieters jeglicher Grundlage.
Mehr Informationen und ggfs. auch juristischen Beistand erhaltet ihr bei Hyresgästföreningen, dem schwedischen Mieterbund.
MfG
Gerhard
wenn es sich um eine reguläre Mietwohnung handelt, also nicht um ein Hotel, eine Untervermietung o.ä., und ihr die Freundin tatsächlich privat beherbergt habt, ohne dass dies irgendwie kommerziell (z.B. über Airbnb) abgelaufen ist, dann entbehren die Forderungen des Vermieters jeglicher Grundlage.
Mehr Informationen und ggfs. auch juristischen Beistand erhaltet ihr bei Hyresgästföreningen, dem schwedischen Mieterbund.
MfG
Gerhard
- danielsson
- Aktives Mitglied
- Beiträge: 245
- Registriert: 16. November 2006 09:52
Re: Fragen zum Mietrecht
Hej
vermutlich ist das hier nicht mehr aktuell (?!) aber das klingt extrem unseriös. Wenn ihr einen ordentlichen Mietvertrag habt dann würde ich auf gar keinen Fall zahlen. Das klingt aber nach einem Tredjehandskontrakt bei dem der Vremieter gar nicht vermieten darf....?!
Grüße
Danielsson
vermutlich ist das hier nicht mehr aktuell (?!) aber das klingt extrem unseriös. Wenn ihr einen ordentlichen Mietvertrag habt dann würde ich auf gar keinen Fall zahlen. Das klingt aber nach einem Tredjehandskontrakt bei dem der Vremieter gar nicht vermieten darf....?!
Grüße
Danielsson