(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Attest ab erstem Krankentag gefordert
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Attest ab erstem Krankentag gefordert
Wer seinem Arbeitgeber nicht bereits am ersten Krankentag ein Attest vorlegt, muss ab kommendem Jahr mit Einbussen beim Krankengeld rechnen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf will die Regierung in Kürze dem Reichstag vorlegen. Die verschärfte Regelung solle dazu dienen, Versicherungsbetrüge einzudämmen, sagte die zuständige Ministerin Husmark Pehrsson dem Schwedischen Rundfunk. Gleichzeitig diene die Forderung nach einem Attest auch der Gesundheit der Arbeitnehmer. Es sei wichtig, im Krankheitsfall rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen, betonte Husmark Pehrsson. Zurzeit gibt es in Schweden keine einheitliche Regelung, ab wann ein Arbeitnehmer ein Attest vorlegen muss. Heftig kritisiert wird die geplante Gesetzesänderung vor allem von den Gewerkschaften.