Nicht ganz. Häufig wird der Vertrag, mit normalen Kündigungsfristen erstmal nur für ein Jahr abgeschlossen. Danach wird verlängert - entweder automatisch oder eben nach Absprache."Wir haben einmal gehört, dass es sehr oft Jahresverträge gibt aus denen man schlecht raus kommt."
Man ist z.B. für die Pflege der Maschinen im Haushalt zuständig und ähnliches. Also nicht wie in D, wenn der Kühlschrank der vorhandenen Einbauküche, die ja im Mietpreis inbegriffen ist, kauputt geht und man sofort widerspruchslos Ersatz bekommt. In manchen Verträgen muss man die Geräte eben warten und wenn der Vermieter ecklig ist und man die Wartung nicht nachweisen kann, darf man den Kühlschrank selbst ersetzen."Wir haben auch gelesen, dass es oft so ist, dass es einen Renovierungsplan gibt und dass man da nicht so einfach machen kann was man will. Wenn der Vermieter sagt es ist gut so wie es ist, kann man es nur auf eigene Kosten machen, muss es dann aber wieder so herstellen wie es war... sowas in der Art."
Was das Renovieren angeht, auch unter Umständen Dübellöcher in die Wand - so muss man vorher mit dem Vermieter sprechen. Es ist hier unüblich die Wohnung nach Bezug bunt zu streichen und eben nach Auszug zu renovieren.
Woraus ihr auf jeden Fall achten sollt - besteht, wenn es geht auf einem Standardmietvertrag. Die gibt es als Vordrucke in fast jedem Buchladen. Damit seid ihr auf der sicheren Seite.