Hej,
das mit der Geburtsurkunde stimmt. Allerdings ist tatsächlich das Einwohnermeldeamt Nr. 1 zuständig, in Berlin. Die sind für alle im Ausland lebenden Deutschen zuständig und füllen eben auch Geburtsurkunden aus. Denn die braucht man, wenn man später mal in Deutschland heiraten will, unter anderem. Daher müssen die auch entsprechend aussehen.
Um die zu bekommen, muss man natürlich ein schwedisches Dokument einschicken, sonst kann ja jeder kommen
Da liegt dann das Problem, denn das skatteverket stellt normalerweise keinen Personbevis aus der Unterschrieben ist. Also beglaubigt. Sowas braucht man aber in Deutschland. Die von der Botschaft hatten uns gesagt, dass wir das beim Skatteverket extra so erklären sollen, dann machen die es ausnahmsweise. Und damit kann man dann auch die Geburtsurkunde bekommen. Dass die länger dauert liegt wohl daran, dass die so viel zu tun haben dort in Berlin. Pässe sind wohl eher automatisiert, da ja die Botschaft im jeweiligen Land schon alles geprüft hat.
Was zum Namensrecht wolltest Du denn wissen? Geht es um den Nachnamen? Ist man nicht verheiratet hat das Kind auch in Deutschland automatisch den Namen der Mutter. Möchte man das ändern, muss man auch dort alle üblichen Behördengänge durchgehen. Wie das ist, wenn man den Namen schon in Schweden geändert hat, weiss ich nicht. Ich gehe davon aus, dass in dem Fall die Bescheinigung der schwedischen Behörde reicht um das beim Einwohnermeldeamt in Deutschland zu ändern. Wir dürften ja nicht die einzigen Auslandsdeutschen sein... für alles gibt es mittlerweile Prozeduren und Regeln.
Viel Glück
Imrhien