Namensrecht des Kindes

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simi
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Re: Namensrecht des Kindes

Beitrag von simi »

zumindest habe ich dort einen antrag ausgefuellt der dann ueber die botschaft nach berlin geschickt wird usw...
in schweden stellen sie keine geburtsurkunden aus.
mal sehen, es hält sich spannend :)

Atropa
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Re: Namensrecht des Kindes

Beitrag von Atropa »

Hallöchen:))
Ich hatte es damals etwas einfacher.. das Kind bekam automatisch die Statsbürgerschaft der Mutter und es gab auch keine geteilte Vormundschaft. Wenn man verliebt ist hängt der Himmel voller Geigen und man sieht die Gefahr nicht was passieren kann wenn grade diese Liebe zerbricht und man sich auf einmal in einem "Fremdem" Land befindet und der Ex-Partner es gezielt verhindern kann das man wieder nach Hause zieht.

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ekorre
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Re: Namensrecht des Kindes

Beitrag von ekorre »

Von der deutschen Botschaft habe ich die Info erhalten, dass man sehr wohl eine deutsche Geburtsurkunde bekommt. Allerdings dauert das wesentlich länger als ein Pass. Für die Geburtsurkunde ist ein Berliner Standesamt zuständig, dass sich um alle irgendwo im Ausland verstreuten Deutschen kümmern muss... daher kommen die langen Bearbeitungzeiten. Geburtsurkunde - mindestens ein Jahr....
So war jedenfalls die Info der Botschaft, mündlich am Telefon.

Grüsse von ekorre

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Imrhien
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Re: Namensrecht des Kindes

Beitrag von Imrhien »

Hej,
das mit der Geburtsurkunde stimmt. Allerdings ist tatsächlich das Einwohnermeldeamt Nr. 1 zuständig, in Berlin. Die sind für alle im Ausland lebenden Deutschen zuständig und füllen eben auch Geburtsurkunden aus. Denn die braucht man, wenn man später mal in Deutschland heiraten will, unter anderem. Daher müssen die auch entsprechend aussehen.
Um die zu bekommen, muss man natürlich ein schwedisches Dokument einschicken, sonst kann ja jeder kommen :)
Da liegt dann das Problem, denn das skatteverket stellt normalerweise keinen Personbevis aus der Unterschrieben ist. Also beglaubigt. Sowas braucht man aber in Deutschland. Die von der Botschaft hatten uns gesagt, dass wir das beim Skatteverket extra so erklären sollen, dann machen die es ausnahmsweise. Und damit kann man dann auch die Geburtsurkunde bekommen. Dass die länger dauert liegt wohl daran, dass die so viel zu tun haben dort in Berlin. Pässe sind wohl eher automatisiert, da ja die Botschaft im jeweiligen Land schon alles geprüft hat.

Was zum Namensrecht wolltest Du denn wissen? Geht es um den Nachnamen? Ist man nicht verheiratet hat das Kind auch in Deutschland automatisch den Namen der Mutter. Möchte man das ändern, muss man auch dort alle üblichen Behördengänge durchgehen. Wie das ist, wenn man den Namen schon in Schweden geändert hat, weiss ich nicht. Ich gehe davon aus, dass in dem Fall die Bescheinigung der schwedischen Behörde reicht um das beim Einwohnermeldeamt in Deutschland zu ändern. Wir dürften ja nicht die einzigen Auslandsdeutschen sein... für alles gibt es mittlerweile Prozeduren und Regeln. :)

Viel Glück
Imrhien

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