Beitragsseiten

Der Behindertenombudsmann

Das Amt des Behindertenombudsmannes (Handikappombudsmannen) wurde am 1. Juli 1994 eingerichtet, um Fragen hinsichtlich der Rechte und Interessen von Personen mit Funktionsbehinderungen zu verfolgen. Das Amt soll dafür wirken, dass die allgemeinen Ziele der Behindertenpolitik, nämlich volle Integration und Gleichstellung Behinderter, erreicht werden.

Die Tätigkeit des Amtes ist in einem besonderen Gesetz geregelt. Eine seiner Bestimmungen lautet, dass Behörden es nicht ablehnen dürfen, dem Amt des Behindertenombudsmannes Informationen zur Verfügung zu stellen oder an Verhandlungen mit diesem teilzunehmen. Das Amt ist bestrebt, für die Korrektur gesetzlicher Unzulänglichkeiten tätig zu sein und, indem es Sachen der Regierung vorlegt, Fragen hinsichtlich Gesetzesänderungen usw. aufzuwerfen. Das Amt ergreift auch die Initiative, um rechtliche Unzulänglichkeiten für funktionsbehinderte Personen zu mildern.

Der Bedarf an Rechtsberatung hat sich als umfassend erwiesen, nicht nur bei Behinderten und ihren Verwandten, sondern auch bei denjenigen, die mit diesen Fragen arbeiten. Beratung zu Rechtsfragen bildet somit den Kern der Arbeit des Behindertenombudsmannes, und die Bedeutung qualifizierter rechtlicher Sachkenntnis innerhalb der Organisation wurde nachdrücklich betont. Außer Telefondienst und Korrespondenz bietet das Amt grundlegende Rechtsberatung auf seiner Website. Man hofft, dass so eine zunehmende Anzahl behinderter Personen in der Lage sein wird, ihre eigenen Rechte und Interessen zu wahren.

Eine der zentralen Aufgaben der Behörde besteht darin, Informationen über die 1993 von der UN verabschiedeten Standardregeln für die Schaffung von Chancengleichheit für Behinderte auszuwerten und zu verbreiten. Das Amt soll auch untersuchen, inwieweit diese Regeln allgemein respektiert und angewendet werden, zum Beispiel von staatlichen Zentralbehörden oder Kommunalbehörden. Beispielsweise wurde festgestellt, dass die Zugänglichkeit öffentlicher Räume höchst unzufriedenstellend ist.

Der Geschäftssektor spielt eine wichtige Rolle dabei, Waren und Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen. Seine Rolle als Arbeitgeber ist ebenfalls von Bedeutung. Die Behörde wird in ihrem Statut angewiesen, Kontakte mit Unternehmen zu unterhalten und den privaten Sektor zu ermuntern, Behindertenfragen die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Die Kooperation mit Organisationen, die Behinderte repräsentieren und von diesen betrieben werden, ist grundlegend für die Arbeit des Amtes. Jede staatlich subventionierte Organisation dieser Art trifft demnach mit der Behörde zweimal im Jahr zusammen.

Seit 1999 gibt es in Schweden ein Gesetz, das die Diskriminierung von Personen mit Funktionsbehinderungen im Erwerbsleben verbietet. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer und Stellensuchende vor Diskriminierung von Seiten des Arbeitgebers. Aufgabe des Behindertenombudsmannes ist, für die Befolgung des Gesetzes zu sorgen, vor allem indem die Arbeitgeber dazu bewegt werden, das Gesetz freiwillig zu befolgen. Das Amt hat das Recht, einen Fall vor dem Arbeitsgerichtshof für einen einzelnen Arbeitnehmer oder Stellensuchenden zu vertreten, wenn die Gewerkschaft dies nicht tut.

Kommentare  

# Der Bär 2019-08-23 07:39
So eine Institution müßte es auch in DE geben
Dann könnten sich Richter nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen und die Bürger ihre Rechte besser geltend machen. Justizwillkür würde so ein Ende gesetzt. Das GG ist in DE bedrucktes Klopapier.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren

Hier geht es weiter:

www. SchwedenTor® .de  •  Copyright © 1997–2021 Dietmar Gerster / CALL-Systeme  •  All rights reserved.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.