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Gewalt gegen Frauen

Die schwedische Regierung betrachtet männliche Gewalt gegen Frauen als einen sehr ernsten Ausdruck für fehlende Gleichstellung und somit auch für die existierende ungleiche Machtverteilung sowohl zwischen einzelnen Frauen und Männern als auch zwischen den Geschlechtern im Allgemeinen. In den letzten Jahren sind viele Maßnahmen umgesetzt worden, um männliche Gewalt gegen Frauen zu verhindern und weibliche Gewaltopfer zu unterstützen und zu schützen. Sie umfassen vorbeugende Maßnahmen, härtere Strafen, Verbesserungen des Prozessrechts u.a.m.

1998 verabschiedete der schwedische Reichstag die Gesetzesvorlage über Gewalt gegen Frauen, die ein Ergebnis der 1993 eingesetzten Enquete-Kommission über Prostitution und der Enquete-Kommission über Gewalt gegen Frauen war. Zu den in der Vorlage umrissenen Gesetzesänderungen gehört ein Verbot des käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen (Prostitution), eine erweiterte Definition des Vergewaltigungsbegriffs sowie die Einführung eines neuen Straftatbestands in das Strafgesetzbuch, um wiederholte Straftaten ahnden zu können, die von Männern an Frauen verübt werden, die eine enge Beziehung zu dem Täter haben.

Weitere Gesetze, die in den letzten Jahren verabschiedet wurden, betreffen Unterlassungsurteile sowie kostenlosen Rechtsbeistand für Opfer von Gewaltverbrechen. Besondere Fortbildungsveranstaltungen für Berufsgruppen, die mit misshandelten Frauen in Kontakt kommen, wie Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Krankenschwestern, Ärzte und Sozialarbeiter, sind durchgeführt worden. Außerdem wurden Projekte ins Leben gerufen, die zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden auf regionaler und lokaler Ebene führen sollen. In allen Polizeibezirken können gefährdete Frauen eine Notfall-Ausrüstung in Form von Handys und Alarmsystemen, in besonders ernsten Bedrohungssituationen auch kostenlosen Polizeischutz erhalten. Auch eine Identitätsänderung ist möglich.

Nichtregierungsorganisationen (NGO), die sich mit diesen Fragen befassen, besonders die Zentralorganisation für Frauenhäuser (ROKS), aber auch Organisationen, deren Arbeit auf Männer ausgerichtet ist, erhalten inzwischen größere finanzielle Unterstützung. 1994 stellte die Regierung Mittel für die Einrichtung eines Landeszentrums für weibliche Opfer von Misshandlungen, Vergewaltigungen etc. am Universitätskrankenhaus von Uppsala zur Verfügung.

In den letzten Jahren konzentrierte sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf Programme, die auf männliche Täter ausgerichtet sind. Es laufen verschiedene Projekte, beispielsweise unter der Leitung des Zentralamts für Strafvollzug und Bewährungshilfe, um Methoden zu entwickeln, die einen Rückfall dieser Männer in kriminelles Verhalten verhindern sollen.

1998 verabschiedete der Reichstag eine Regierungsvorlage über Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewaltanwendung gegen Frauen. Insgesamt stellte die Regierung 1998 rund 41 Mio. SEK für eine Vielzahl von Maßnahmen bereit. Damit kommt Schweden den Verpflichtungen gemäß der Vierten Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking nach. Im Jahr 2000 bildete die Regierung den Staatlichen Rat zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Dieses Beratungsorgan soll der Regierung als Forum dienen, in dem sie Erfahrungen und Ideen mit Vertretern von Organisationen und mit Forschern austauschen kann, die sich mit diesem Thema beschäftigen, und Aufmerksamkeit auf Problembereiche lenken, in denen Maßnahmen erforderlich sind. Der Rat wird vom stellvertretenden Ministerpräsidenten geleitet und legt im Juni 2003 seinen Abschlussbericht vor.

 

Frauenhandel und Prostitution

Im Jahr 2002 wurden in den nordeuropäischen und baltischen Staaten acht Kampagnen gegen den Frauenhandel durchgeführt. Initiiert wurden sie von der schwedischen Ministerin für Gleichstellungsfragen, Margareta Winberg, auf der Konferenz über Frauen und Demokratie im Juni 2001 in Vilnius. Die Gleichstellungsminister der nordeuropäischen und baltischen Staaten beschlossen daraufhin die Durchführung einer gemeinsamen Kampagne 2002, mit der der Versuch unternommen werden sollte, den Frauenhandel einzudämmen. Die schwedische Kampagne konzentrierte sich besonders auf Männer, die Dienste von Prostituierten und Kindern (hauptsächlich Mädchen) in Schweden und im Ausland in Anspruch nehmen. Ziel der schwedischen Kampagne war es darüber hinaus, auf die Lebensbedingungen aufmerksam zu machen, unter denen Frauen und Kinder als Opfer von Prostitution und Menschenhandel leben.

Durch die Unterzeichnung des UN-Protokolls gegen den Menschenhandel ist die schwedische Regierung die Verpflichtung eingegangen, Menschenhändler vor Gericht zu stellen und gegen das organisierte Verbrechen vorzugehen. Ein Schritt in dieser Arbeit ist die Aufnahme des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung als neuen Straftatbestand in das schwedische Strafgesetzbuch (2002). Er umfasst den grenzüberschreitenden Handel mit Menschen mit dem Ziel, diese Menschen bestimmten schweren Sexualverbrechen auszusetzen, sie für gelegentliche sexuelle Beziehungen zu missbrauchen oder in anderer Weise sexuell auszubeuten. Verbrechen dieser Art werden mit einer Gefängnisstrafe von mindestens zwei und höchstens zehn Jahren geahndet, weniger schwere Verbrechen mit einer Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren.

 

Gefährdete Mädchen und junge Frauen aus “Kulturen der Ehre”

Seit einigen Jahren beschäftigt man sich mit der Situation von Mädchen und jungen Frauen, die der Gefahr von Gewalt aus Gründen der Ehre ausgesetzt sind. Um die Erzählungen der Mädchen von Bedrohung und Gewalt ernst nehmen und richtig auf sie reagieren zu können, sind größeres Verständnis, Einsicht und Wissen über die Gewalt der Männer gegen Frauen und Mädchen nötig.

Die Regierung hat eine Expertengruppe zur Erarbeitung von Maßnahmen und Arbeitsmethoden eingesetzt, durch welche Mädchen und junge Frauen in Gefahrensituationen geschützt und unterstützt werden sollen. Auch Männer und Jungen gehören zu den Zielgruppen der Arbeit der Expertengruppe.

Im Jahr 2002 erhielten drei Provinzen von der schwedischen Regierung den Auftrag, den Bedarf gefährdeter Mädchen und jungen Frauen an geschütztem Wohnraum zu untersuchen. Es zeigte sich, dass in den letzten Jahren hunderte von Mädchen und jungen Frauen bei den Behörden um Schutz gebeten haben. Die Untersuchung stellte ferner umfassende Mängel bezüglich der Verfügbarkeit von geschütztem Wohnraum fest sowie die Notwendigkeit der Koordinierung der Maßnahmen verschiedener Behörden und der Ausbildung von Personal, das mit diesen Mädchen in Kontakt kommt.

Die Regierung hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die Kinderehen verbietet und durch die schwedische Gesetze in gleicher Weise für alle gelten, die in Schweden die Ehe eingehen wollen. Auch zentrale Behörden, wie z. B. das Zentralamt für Gesundheits- und Sozialwesen, das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung, das Staatliche Institut für Volksgesundheit, der Nationale Jugendrat, die Kanzlei des Kinderombudsmannes und die Staatliche Integrationsbehörde, haben von der Regierung entsprechende Aufträge erhalten. Die Integrationsbehörde unterstützt besonders Projekte, die eine Veränderung der Auffassungen und die Unterstützung derjenigen zum Ziel haben, die mit Familien aus so genannten Kulturen der Ehre in Kontakt kommen.

Herausgegeben vom Schwedischen Institut.

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