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Gesetzgebung

Eine wichtige Quelle für den gesetzlichen Schutz gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist das Gesetz über die Regierungsform, das Teil der schwedischen Verfassung ist.

Ein wichtiges Merkmal der schwedischen Familiengesetzgebung ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Ehe und der Schutz des finanziell schwächeren Partners bei einer Scheidung oder im Todesfall. Die Zielsetzung weiterer Gesetze, wie des Vormundschaftsgesetzes, des Gesetzes über Elternurlaub und gewisser Bestimmungen innerhalb des Sozialversicherungsgesetzes, besteht darin, den Grundstock für die geteilte Verantwortung für Haushalt und Kinder zu legen. Die Gesetze über Ausbildung und höhere Ausbildung enthalten Bestimmungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Schulen und höheren Bildungseinrichtungen.

Das Gesetz über die Chancengleichheit

Das wichtigste Gesetz, das den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern in Schweden in die Praxis umsetzt, behandelt die Gleichstellung im Erwerbsleben (Gesetz über die Chancengleichheit) und trat 1980 in Kraft. Dieses Gesetz wurde am 1. Januar 1992 von einem neuen und strengeren Gesetz abgelöst. Seitdem haben in den Jahren 1994, 1998 und 2001 strengere Ergänzungen Rechtsgültigkeit erlangt. Das Gesetz bezweckt die Verbesserung der Bedingungen der Frauen im Erwerbsleben und besteht aus zwei Hauptteilen: Bestimmungen, die es dem Arbeitgeber untersagen, eine Person aufgrund ihres Geschlechts zu benachteiligen und Bestimmungen, die dem Arbeitgeber aktive Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz vorschreiben.

Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt laut Gesetz dann vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts nachteilig behandelt wird. Das Diskriminierungsverbot umfasst sowohl die direkte als auch die indirekte Diskriminierung. Es gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass sich seine Entscheidung nicht auf das Geschlecht einer Person gründet, sondern Teil eines bewussten Strebens nach Förderung der Gleichstellung am Arbeitsplatz ist (positive Aktion).

Das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erstreckt sich von der Stellenausschreibung über die Anstellungsbedingungen, die Art der Arbeit, die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bis hin zu Versetzungen. Mit der 2001 in Kraft getretenen Ergänzung schützt das Verbot nunmehr auch Bewerber um einen Arbeitsplatz während des gesamten Auswahlverfahrens und unabhängig davon, ob ein Anstellungsbeschluss gefasst wird und ob Mitbewerber vorhanden sind. Eine gesetzwidrige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer schlechter bezahlt als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten. Außerdem enthält das Gesetz eine Bestimmung, die es dem Arbeitgeber untersagt, Arbeitnehmer aufgrund zurückgewiesener Annäherungsversuche sexueller Art zu schikanieren.

Streitigkeiten über angebliche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts werden vor dem Arbeitsgericht (Arbetsdomstolen) verhandelt. Beschäftigte können zunächst Hilfe von ihrer Gewerkschaft erhalten. Bewerber um einen Arbeitsplatz und Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören oder von ihr keine ausreichende Hilfe erhalten, können sich an den Gleichstellungsombudsmann wenden, dessen Dienste kostenlos sind.

Das Gesetz über die Chancengleichheit fordert von jedem Arbeitgeber aktive Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung am Arbeitsplatz, was u.a. bedeutet, dass alle Arbeitgeber Anstrengungen zu unternehmen haben, um sexueller Belästigung von Arbeitnehmern vorzubeugen und den Beschäftigten beiderlei Geschlechts die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Die Ergänzung des Gesetzes von 1998 nimmt die Arbeitgeber hinsichtlich der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz noch stärker in die Pflicht. Somit muss beispielsweise ein Arbeitgeber, der von der sexuellen Belästigung eines Arbeitnehmers durch einen anderen Arbeitnehmer erfährt, die Umstände dieser eventuellen Belästigung untersuchen. Ein Arbeitgeber, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann mit einer Geldstrafe belegt werden.

Arbeitgebern mit zehn oder mehr Beschäftigten obliegt es, jährlich eine Überprüfung der Lohnund Gehaltsbedingungen von Frauen und Männern vorzunehmen. Diese Überprüfung und die daraus resultierenden Maßnahmen sind in den Jahresplan zur Förderung der Gleichstellung aufzunehmen, den der Arbeitgeber erstellen und dem Gleichstellungsombudsmann auf Anfrage vorlegen können muss.

Das Gesetz über die Gleichbehandlung von Studierenden an höheren Bildungseinrichtungen

Das Gesetz über die Gleichbehandlung von Studierenden an höheren Bildungseinrichtungen (2002) verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder sexueller Veranlagung an höheren Bildungseinrichtungen. Durch das Gesetz sind die schwedischen Universitäten und Hochschulen verpflichtet, zielorientiert an der Verbesserung der Gleichbehandlung ihrer Studierenden zu arbeiten. Darüber hinaus stellt es Diskriminierung unter Strafe und untersagt Repressalien gegenüber Studierenden, die die Hochschule oder Universität wegen Diskriminierung angezeigt haben oder an der Untersuchung von Fällen von Diskriminierung teilnehmen. Die Bildungseinrichtungen haben Meldungen über Diskriminierungen nachzugehen und gegebenenfalls Schritte zu ihrer Beendigung zu unternehmen. Der Gleichstellungsombudsmann überwacht die Einhaltung der Teile des Gesetzes, die sich auf die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beziehen.

Gender Mainstreaming

Seit 1994 bringt die Regierung in jedem ihrer jährlichen Berichte zur Regierungspolitik ihre politische Überzeugung darüber zum Ausdruck, dass eine geschlechtsspezifische Perspektive alle Aspekte der Regierungspolitik durchdringen muss. Der Begriff Gender Mainstreaming wird international verwendet, um diese neue Methode zu beschreiben – eine Entwicklung weg von einzelnen, isolierten Maßnahmen und hin zu umfassenderen Schritten zur Verbesserung der Gleichstellung, die sich auf die alltägliche politische und administrative Arbeit auswirken. Auf Regierungsebene wurden dazu drei wichtige Maßnahmen ergriffen: Es wurde eine geschlechtsspezifische Aufteilung aller offiziellen Statistiken vorgenommen, es wurden Schulungen zur Gleichstellung der Geschlechter für Minister, Pressesekretäre, politische Berater, leitende Beamte u. a. durchgeführt und alle Enquete-Kommissionen der Regierung wurden aufgefordert, eine geschlechtsspezifische Perspektive in ihren Untersuchungen zu berücksichtigen.

Im Jahr 2003 berichtet die Regierung in ihrer Mitteilung an den Reichstag über die Fortschritte des Mainstreaming und einen Aktionsplan zur weiteren Vertiefung der Integration der Geschlechterperspektive in alle politischen Bereiche.

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