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Organisationsstruktur

In Schweden unterstehen fast alle Institutionen für höhere Ausbildung dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Ausgenommen davon ist die Schwedische Universität für Agrarwissenschaften, die dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei untersteht. Die meisten Universitäten und Hochschulen sind also staatlich und ihre Beschäftigten Staatsangestellte und Staatsbeamte.

Elf dieser staatlichen Institutionen für höhere Ausbildung sind Universitäten – Uppsala, Lund, Göteborg, Stockholm, Umeå, Linköping, Karlstad, Växjö, Örebro, die Technische Hochschule Luleå und die Schwedische Universität für Agrarwissenschaften – und zwei sind Fachhochschulen mit Grundstudium, Doktorandenstudium und Forschung – Karolinska Institutet (Medizin) und die Kgl. Technische Hochschule.

Von Luleå im Norden bis Malmö/Lund im Süden gibt es etwa 20 kleine oder mittelgroße Hochschulen. Sieben kleinere Hochschulen für verschiedene Gebiete der Kunst befinden sich in Stockholm. Dort gibt es auch die Sporthochschule Stockholm.

Ferner gibt es drei Fachhochschulen, die Studiengänge zur Ausbildung für Pflegeberufe anbieten.

Bisher gab es im Bereich der höheren Ausbildung nur eine private Institution – die Wirtschaftshochschule Stockholm – die in Form einer privaten Stiftung mit finanzieller Unterstützung durch den Staat betrieben wird. Ab Juli 1994 haben auch Chalmers Technische Universität und die Hochschule Jönköping den Status einer privaten Stiftung erhalten.

Das höchste Organ einer Universität oder Hochschule ist der Universitäts-bzw. Hochschulrat. Er hat die Gesamtverantwortung für alle Tätigkeiten innerhalb der Institution, z.B. die finanzielle Planung und Verwaltung, Personalfragen usw. Die Mehrheit der Mitglieder des Rates und der Rektor werden für einen Zeitraum von drei oder sechs Jahren von der Regierung ernannt.

Die Regierung hat folgende Richtlinien für die Zusammensetzung der verschiedenen Beschlussorgane innerhalb der Universitäten und Hochschulen festgelegt: Die Vertreter der Lehrer und Studenten in den verschiedenen Beschlussorganen werden gewählt, während Personen mit Leitungsaufgaben, z.B. die Dekane, vom Rektor ernannt werden. In allen Beschlussorganen unterhalb der Ratsebene sollen die Lehrer in der Mehrheit sein. Die Studenten haben das Recht, in allen Beschlussorganen vertreten zu sein, die sich mit Ausbildungsfragen befassen.

Finanzielle Studienförderung

Ein Grundsatz im Rahmen der höheren Ausbildung in Schweden ist, dass alle Studierenden, die Hilfe zur Finanzierung ihres Studiums brauchen, dafür staatliche Fürderungsmittel, sog. Studiengeld, erhalten sollen.

Diese werden in Form von Studienbeihilfe und Darlehen gewährt. Um diese Hilfe erhalten zu können, muss der Student gewisse Voraussetzungen erfüllen. So können z.B. Studienbeihilfe und Darlehen herabgesetzt werden, wenn das eigene Einkommen des Studenten zu hoch wird. Bei der Festsetzung der Höhe des Studiengeldes wird die wirtschaftliche Lage der Eltern oder des Ehegatten jedoch nicht berücksichtigt.

Das Studiengeld wird höchstens für 240 Wochen gezahlt. Ab dem 41. Lebensjahr wird der Zeitraum, für den ein Anspruch auf Studiengeld besteht, nach und nach reduziert und er endet im Alter von 51 Jahren. Für die Fortsetzung der Studiengeldzahlungen müssen annehmbare akademische Leistungen vorgewiesen werden. Auch ausländische Studierende können Studiengeld beziehen, wenn sie seit mindestens zwei Jahren in Schweden wohnen und über eine permanente Aufenthaltsbewilligung oder eine EU/EEA-Bewil-ligung verfügen.

Das Studiengeld besteht aus einer nicht rückzahlbaren Studienbeihilfe und einem Darlehen, das mit Zinsen zurück gezahlt werden muss. Der Gesamtbetrag beläuft sich gegenwärtig (Herbstsemester 2004) auf 1 725 SEK pro Woche für ein Vollzeitstudium. Die Studienbeihilfe macht 34,5% des Gesamtbetrages aus und zählt als einen Rentenanspruch begründendes Einkommen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in Jahreszahlungen mit dem Ziel, dass die Studiendarlehen normalerweise nach 25 Jahren oder wenn der Darlehensnehmer das 60. Lebensjahr erreicht hat zurück gezahlt sind.

An ausländischen Universitäten und Hochschulen immatrikulierte schwedische Studierende können ihren Anspruch auf Studiengeld mitnehmen. Immer mehr Studenten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im akademischen Jahr 2002/2003 wurde fast 23 000 Studenten Studiengeld für ein Grundstudium im Ausland gewährt. Die meisten dieser Studenten bemühten sich selber um einen Studienplatz und nahmen ihr Studiengeld mit. Sie werden als „free movers“ bezeichnet. Fast 6 000 Studenten nahmen jedoch an Austauschprogrammen teil, die von Institutionen der höheren Ausbildung im Rahmen ihrer Studienprogramme organisiert werden. Das größte ist ERASMUS, das Austauschprogramm der EU, an dem etwa die Hälfte aller Teilnehmer an diesen Austauschprogrammen teilnimmt.

Sowohl die „free movers“ als auch die Studierenden, die an organisiertem Austausch teilnehmen, bevorzugen als Ziele die USA und Großbritannien. Jedes dieser Länder nimmt über 20% der Gesamtzahl der Studierenden auf, die Studiengeld für Studien im Ausland beziehen. Weitere 30% verbringen den Studienaufenthalt in Frankreich, Spanien oder Australien.

Doktorandenstudien werden aus den Forschungsmitteln bezahlt, auf die alle Universitätsfakultäten einen Anspruch haben. Der Fakultätsrat kann beschließen, das Geld entweder für Planstellen für Doktoranden oder für Doktorandenstipendien zu verwenden, die beide jeweils für vier Jahre gelten. Ein Stipendium kann auch auf zwei Doktoranden aufgeteilt werden. Ein Doktorand, dem eine Planstelle zugeteilt worden ist, muss sich auf sein Doktorandenstudium konzentrieren, kann es jedoch in gewissem Umfang mit Unterrichtstätigkeit oder anderer Arbeit kombinieren. Ein Stipendiat kann sein Doktorandenstudium mit der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt oder einer Teilzeitbeschäftigung als Assistent in der Lehre oder in der Universitätsverwaltung kombinieren.

Eine andere, verhältnismäßig häufige Art der Finanzierung von Doktorandenstudien ist die gleichzeitige Teilnahme an Forschungsprojekten, die von den Forschungsräten oder aus Drittmitteln finanziert werden.

Studentenschaften

Die Studenten an schwedischen Universitäten und Hochschulen sind verpflichtet, Mitglied einer Studentenschaft zu sein. An jeder Universität und Hochschule gibt es eine oder mehrere Studentenschaften. Sie fungieren als „Gewerkschaften“ der Studierenden und nominieren unter anderem die Studentenvertreter in den verschiedenen Beschlussorganen der Universitäten.

Sie sind ferner Träger eines beträchtlichen Teils der sog. indirekten Sozialleistungen für Studierende und von sozialen Aktivitäten. Sie sind berechtigt, zur Finanzierung ihrer Tätigkeit Pflichtbeiträge von ihren Mitgliedern zu erheben.

Viele Studentenschaften sind Mitglieder im Verband Schwedischer Studentenschaften, dem dadurch indirekt etwa 230 000 Studenten angeschlossen sind.

Der Gesundheitsdienst und die Krankenpflege für Studierende im staatlichen Universitäts- und Hochschulbereich wird von den Universitäten und Hochschulen lokal organisiert. An Orten, wo es ein besonderes Gesundheitszentrum für Studenten gibt, stehen Ärzte und fest angestelltes Pflegepersonal zur Verfügung. Die Gesundheitszentren für Studenten sind in erster Linie mit der Gesundheitsvorsorge befasst. Sie sollen nicht die normale Krankenpflege ersetzen, auf die alle Bürger Anspruch haben. Die Gesundheitszentren für Studenten sind eher als Ergänzung dieser Krankenpflege in dem besonderen Universitäts- und Hochschulmilieu gedacht.

Die Universitäten und Hochschulen sind verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um behinderten Studierenden das Studium zu erleichtern, und die Kosten für diese Vorkehrungen zu tragen. An der Universität Stockholm gibt es eine für das ganze Land zuständige Koordinierungsstelle für behinderte Studierende, die einen bestimmten Betrag staatlicher Mittel an diejenigen Universitäten und Hochschulen verteilt, die bedeutende Kosten in dieser Beziehung haben.

Das Zentralamt für höhere Bildung

Das Zentralamt für höhere Bildung (Högskoleverket) ist eine staatliche Zentralbehörde, die sich mit Angelegenheiten der schwedischen Universitäten und Hochschulen befasst. In den Verantwortungsbereich des Zentralamts gehören Qualitätsbeurteilungen, Aufsicht, Reviews, Entwicklung der höheren Ausbildung, Forschung und Analyse, Beurteilung von Ausbildung im Ausland und Bereitstellung von Studieninformation.

Herausgegeben vom Schwedischen Institut.

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