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Die akademische Lehrerschaft

Jede Universität und jede Hochschule ist berechtigt, über die Einrichtung von Lehrstühlen und die Besetzung von Planstellen selbst zu entscheiden. Die verschiedenen Kategorien von Lehrerstellen, die eingerichtet werden können, sind jedoch in der Hochschulverordnung geregelt.

Die akademische Lehrerschaft ist in folgende Hauptkategorien unterteilt: Ordentliche Professoren, Hochschuldozenten (högskolelektorer), Akademische Räte (högskoleadjunkter) und promovierte Forschungsstipendiaten. Aufgaben verschiedener Art – Unterricht, Forschung, eigene Fortbildung, Studentenberatung und Verwaltungsaufgaben – sind in ein und derselben Planstelle vereint. Professoren haben einige wenige Lehrverpflichtungen, sind jedoch hauptsächlich in der Forschung und in der Betreuung der Doktoranden tätig. Um eine Planstelle als Hochschuldozent erhalten zu können, muss man ein Doktorexamen abgelegt haben und sowohl in der Forschung als auch der Lehre aktiv sein. Für die Stelle eines Akademischen Rates ist kein Doktorexamen erforderlich. Im Unterricht für Studenten im Grundstudium bewiesenes pädagogisches Geschick ist jetzt auch eine Voraussetzung für die Ernennung von Professoren.

Finanzielle Ressourcen und Kapazitätsfragen

Das schwedische System für die Zuteilung von Mitteln für das Grundstudium verleiht Universitäten und Hochschulen eine weitreichende Autonomie, da es sich auf die Aufstellung von Zielen für die Tätigkeit und die Erreichung dieser Ziele gründet.

Die Zuteilung von Mitteln gründet sich auf Vorschläge von Seiten der Regierung und erfolgt in Form von Pauschalbeträgen, die den einzelnen Institutionen nach einem Reichstagsbeschluss direkt überwiesen werden. Forschung und Doktorandenstudium werden getrennt vom Grundstudium finanziert. Mittel für Gebäude, Einrichtung und Ausrüstung sind in den Pauschalbeträgen enthalten.

Als Grundprinzip für das Finanzierungssystem gilt, dass die Zuteilung von Mitteln als Entgelt für erbrachte Leistungen erfolgt. Etwa die Hälfte der staatlichen Mittel werden im Verhältnis zu den von den Studenten erzielten Punktzahlen gezahlt, die andere Hälfte gründet sich auf die Zahl der Studenten, die – auf ein Vollzeitstudium umgerechnet – an der Universität oder Hochschule unterrichtet werden.

Um die Zuteilung der Geldmittel zu erleichtern, sind die Kurse in zwölf Fachbereiche zusammengefasst worden. Im Prinzip stimmen diese Fachbereiche mit den traditionellen akademischen Fakultäten überein. Zusätzliche Fachbereiche sind Pädagogik, Krankenpflege, Kunst und verschiedene Grenzfächer. Für jeden Fachbereich, oder für Gruppen von Fachbereichen, werden Pro-Kopf-Beträge festgesetzt

(d.h. bestimmte Geldbeträge für die Stu-dentenzahl und für ganzjährige Ausbildungsleistungen), die auf eine für Vollzeitstudien umgerechnete Zahl von Studenten und die im Vollzeitstudium erworbenen Punkte angerechnet werden. Diese Geldbeträge sind die gleichen für alle Universitäten und Hochschulen.

Der Gesamtbetrag, der einer Universität oder Hochschule – als Höchstbetrag – zur Verfügung gestellt werden kann, gründet trag ist das Ergebnis eines Dialogs zwischen dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft und jeder einzelnen Universität bzw. Hochschule.

Universitäten und Hochschulen setzen die Zahl ihrer Studenten und die Kompetenzanforderungen für die Zulassung selbst fest. Die Zuteilung von Geldmitteln ist begrenzt und soll einer im voraus berechneten Zahl von Studenten entsprechen. Es steht den Universitäten und Hochschulen jedoch frei, mehr Studenten anzunehmen, als sie finanziert bekommen, vorausgesetzt sie können die Qualität garantieren. Es ist ihnen auch gestattet, wechselnde Studentenzahlen und verschiedene Arten von Studienkursen miteinander zu kombinieren. Die Lehre ist für die Studierenden kostenlos; es werden keine Semestergebühren erhoben.

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