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Erwachsenenbildung
Die öffentliche Schulausbildung für Erwachsene ist im Schulgesetz geregelt. Sie umfasst die kommunale Erwachsenenbildung, die Erwachsenenbildung für geistig Behinderte und den grundlegenden Schwedischunterricht für Einwanderer. Ebenso wie im Fall der Schule für Jugendliche liegt die Zuständigkeit für diesen Teil des Bildungswesens bei den Gemeinden.
Kommunale Erwachsenenbildung
Kommunale Erwachsenenbildung gibt es seit 1968. Vom Schuljahr 1992/1993 an umfasst sie die Erwachsenenbildung auf der Grundschulstufe, die Erwachsenenbildung auf der Gymnasialstufe und die ergänzende Erwachsenenbildung. Der Unterricht in der kommunalen Erwachsenenbildung führt zur formellen Qualifikation in einzelnen Fächern oder zu Abschlüssen, die den Abschlußzeugnissen der Grundschule oder der Gymnasialschule gleichwertig sind. Der Unterricht wird in Form von freistehenden Kursen veranstaltet, die so angelegt sein sollen, dass die Teilnehmer ihre Ausbildung mit einer Berufstätigkeit vereinbaren können. Es steht den Teilnehmern frei, ihr Ausbildungsprogramm selbst zusammenzustellen, und sie können Kurse auf der Grundschulstufe und der Gymnasialstufe miteinander kombinieren. Es gibt keine Zulassungsbedingungen oder Abschlußprüfungen. Die Erwachsenenbildung auf der Grundschulstufe vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die denen entsprechen, die in der neunjährigen Grundschule gelehrt werden. Die Erwachsenenbildung auf dieser Stufe ist ein Anrecht für jeden Bürger und ein Pflichtangebot für die Gemeinden.
Die Erwachsenenbildung auf der Gymnasialstufe vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die denen entsprechen, die in der Gymnasialschule für Jugendliche gelehrt werden. Sie kann, mit Ausnahme von Kunsterziehung und Sport, die gleichen Programme und Fächer anbieten wie die Gymnasialschule für Jugendliche. Personen im Alter von über 20 Jahren haben keinen Anspruch auf Erwachsenenbildung auf der Gymnasialstufe, die Gemeinden sind jedoch verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um Ausbildungsmöglichkeiten anbieten zu können, die allgemeine Bedürfnisse und den persönlichen Bedarf von Einzelnen befriedigen. Im Prinzip gelten die Stundentafeln, die für die landesweiten Programme innerhalb der Schule für Jugendliche angewendet werden, auch für die Erwachsenenbildung auf der Gymnasialstufe. Die Aufgabe der ergänzenden Erwachsenenbildung ist es, berufsbezogene Kurse anzubieten, die in der Schule für Jugendliche nicht veranstaltet werden. Diese Kurse führen zu höherer Befähigung im Beruf oder zu einer Befähigung in einem neuen Beruf.
Die Erwachsenenbildung für geistig Behinderte
Diese Form der Erwachsenenbildung entspricht dem Unterricht für geistig behinderte Kinder in der neunjährigen Grundschule und der Berufsausbildung in der gymnasialen Sonderschule. Die Ausbildung wird in Form von einzelnen Kursen veranstaltet. Die Gemeinden sind verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um Ausbildungsmöglichkeiten anbieten zu können, die allgemeine Bedürfnisse und den persönlichen Bedarf von Einzelnen befriedigen.
Schwedischunterricht für Einwanderer
Die Gemeinden sind verpflichtet, grundlegenden Schwedischunterricht sowie eine Einführung in die schwedische Gesellschaft für Einwanderer im Alter von 16 Jahren aufwärts anzubieten, und zwar im Durchschnitt für 525 Stunden. Die meisten Gemeinden veranstalten diese Kurse selber, sie können aber auch privaten Organisationen übertragen werden.
Staatliche Schulen für Erwachsene
Neben dem öffentlichen Schulwesen gibt es zwei staatliche Schulen für Erwachsene. Der Unterricht in diesen Schulen, die die kommunale Erwachsenenbildung ergänzen, erfolgt teilweise oder ganz im Fernunterricht. Die Teilnehmer kommen aus dem ganzen Land.
Initiative für Erwachsenenbildung
Die Initiative für Erwachsenenbildung ist ein Fünfjahresprogramm, das am 1. Juli 1997 startete, um Erwachsenenbildung und -schulung in Schweden zu fördern. Ziel ist, den Wissensstand landesweit umfassend zu erweitern. Mit dieser Ausweitung der Erwachsenenbildung sollen hauptsächlich der Arbeitsmarkt und die Bildungspolitik auf den neuesten Stand gebracht, eine gerechtere Einkommensverteilung erreicht und das Wirtschaftswachstum gefördert werden. Sie bildet einen wichtigen Bestandteil des Vorhabens der Regierung, die Arbeitslosenquote bis zum Jahr 2000 zu halbieren. Die hauptsächliche Zielgruppe der Initiative für Erwachsenenbildung sind arbeitslose Erwachsene ohne vollständige dreijährige Gymnasialschulqualifikation, sie richtet sich jedoch auch an Beschäftigte, welche früh von der Schule abgegangen sind. Die Initiative soll die Modernisierung und Entwicklung von Arbeitsplätzen fördern.
Sie ist auch darauf angelegt, die Erwachsenenbildung und -schulung hinsichtlich des Inhalts und der Unterrichtsformen zu entwickeln und zu verbessern. Neue Verfahren, den Ausbildungsbedürfnissen von Erwachsenen gerecht zu werden, sollen in praktischer Projektarbeit erprobt werden. Theorien und Methoden der Erwachsenenbildung werden entwickelt. Während des Fünfjahreszeitraums wird deshalb ein neues, reformiertes System der Erwachsenenbildung entstehen, das besser an die Anforderungen der Teilnehmer, des Beschäftigungssektors und der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts angepasst ist. Die Initiative für Erwachsenenbildung ist eine gemeinsame Aufgabe des Staats und der kommunalen Behörden, jedoch werden die letzteren für ihre Durchführung zuständig sein. Der Staat wird fünf Jahre lang einen besonderen staatlichen Zuschuß in Höhe von insgesamt etwa 3 Mrd. SEK pro Jahr leisten, was den jährlichen veranschlagten Kosten für 100.000 Vollzeitstudienplätze entspricht.
Lenkungsdokumente
Für die Gymnasialstufe und die öffentliche Erwachsenenbildung gilt ein gemeinsames Lehrplanwerk mit spezifischen Zielen für jeden Schultyp. Wie im neuen Lehrplanwerk für die Grundschule sind die im Lehrplanwerk für die weiterführenden Schulen festgelegten Ziele von zweierlei Art: Ziele, die die Ausbildung anstreben soll, und Ziele, deren Erreichung jedem Schüler bzw. Teilnehmer ermöglicht werden soll. Die grundlegenden Werte, die auf die Tätigkeit der Schule und die Anforderungen an die Schüler und das Schulpersonal einwirken sollen, sind in sechs verschiedenen Gruppen zusammengefasst worden: Kenntnisse und Fertigkeiten; Normen und Werte; Verantwortung und Mitwirkung der Schüler; Verantwortung des Schulleiters; Wahl der Ausbildungsrichtung – Berufsleben sowie Noten und Bewertung.
Die Ausbildungsziele der landesweiten Programme sind in Programmzielen zusammengefasst. Hauptsächlich berufsbezogene Programme müssen für eine weitgefächerte berufliche Grundausbildung innerhalb eines Berufsfeldes sorgen und gleichzeitig die Grundlage für eine weiterführende Ausbildung auf der postgymnasialen Stufe vermitteln. Die landesweiten Programme sowie die landesweiten und die lokalen Zweige werden aus Kursen innerhalb verschiedener Fachbereiche zusammengestellt. Ein Fachlehrplan kann aus einer Reihe von kürzeren Kursen sowohl innerhalb des gewählten landesweiten Programms wie anderer Programme bestehen. Kursziele werden in Lehrplänen formuliert, die für die Gymnasialschulen und die kommunale Erwachsenenbildung gemeinsam sind. Für die Erwachsenenbildung auf der Grundstufe gibt es besondere Kursziele und Lehrpläne.
Die Grundsätze der auf dem Kurssystem fußenden Gymnasialschule werden weiter entwickelt werden. Um neben der Zahl der Unterrichtsstunden andere Kriterien dafür bereitstellen zu können, wann das Ausbildungsziel eines Programms erreicht ist, hat man ein Punktsystem eingeführt, nach dem der Schüler beim Abschluss eines Kurses mit mindestens der Note Genügend eine bestimmte Zahl von Punkten erhält. Diese Punkte gründen sich auf die Zahl der Stunden, die jedem Kurs in der Stundentafel zugeteilt werden, ohne Rücksicht auf die Zahl der Stunden, die in jedem einzelnen Fall zur Erreichung der Ziele benötigt wurden. Kein Kurs darf weniger als 30 Stunden oder die entsprechende Zahl von Punkten umfassen (beim Unterricht für geistig Behinderte 50 Stunden). Die Lehrpläne, die so angelegt sind, dass ein ununterbrochener Zusammenhang mit denen der neunjährigen Grundschule gewährleistet ist, geben die Ziele und Zwecke des Kurses an sowie ferner die Kenntnisse und Fertigkeiten, die alle Schüler bei Abschluss des Kurses erworben haben sollen. Die Regierung hat Lehrpläne für alle Kernfächer herausgegeben. Die Lehrpläne für andere Fächer werden vom Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung festgelegt.
Schullaufbahnberatung und Schülermitwirkung
Ein großer Teil der Schullaufbahnberatung wird im Hinblick auf die weitere Ausbildung der Schüler in der Gymnasialschule geleistet. Die Berufsberatung bezieht sich sowohl auf den Arbeitsmarkt als Ganzem wie auf einzelne Sektoren. In hauptsächlich berufsbezogenen Programmen sind Kontakte mit der Arbeitswelt ein integrierender Bestandteil des Unterrichts. Die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Unternehmen findet teilweise im Rahmen von gemeinsam beschickten Berufsausbildungsräten für diese Programme statt. Einige Gemeinden haben auch gemeinsame Planungsräte.
Die Hauptverantwortung für die Planung und Durchführung des Unterrichts liegt bei den Lehrern. Die Schüler sollen jedoch in die Lage versetzt werden, bei der Wahl von Inhalten und Lernmitteln sowie der Unterrichts- und Arbeitsmethoden mitzuwirken. Aufgrund der breiten Streuung der Interessen und der Eignung zu akademischen Studien unter den Schülern, die gleich nach Abschluss der neunjährigen Grundschule oder später auf die Gymnasialschule übergehen, muss die Arbeit in jedem Ausbildungsgang den Voraussetzungen des einzelnen Schülers angepasst werden. Schüler, die Hilfe brauchen, können in der Gymnasialschule Sonderunterricht erhalten.
Etwa 6% der Schüler in der Gymnasialschule haben eine andere Muttersprache als Schwedisch. Sehr viele dieser Schüler erhalten muttersprachlichen Unterricht und viele von ihnen erhalten auch Unterricht in Schwedisch als Zweitsprache. Über 60% der Schüler der Erwachsenenbildung auf der Grundstufe wurden außerhalb Schwedens geboren. In der Erwachsenenbildung auf Gymnasialniveau beträgt der entsprechende Anteil etwa 17%.
Bewertung
In der Gymnasialschule und in der Erwachsenenbildung gibt es keine Prüfungen. Im Rahmen eines neuen Benotungssystems für die Gymnasialschule soll die Notengebung als ein kontinuierlicher Prozess betrachtet werden. Noten werden nach Abschluss jeden Kurses erteilt und nicht für einzelne Fächer oder jedes Schulhalbjahr.
Noten werden nach einer vierstufigen Skala erteilt: Ungenügend, Genügend, Gut, Sehr gut. Die Kriterien für die Notengebung werden im Zusammenhang mit der Abfassung der verschiedenen Lehrpläne festgelegt. Um diese Arbeit zu unterstützen, werden in verschiedenen Fächern zentrale Tests durchgeführt. Andere Ausgangspunkte für die Bewertung der Leistungen der Schüler sind schriftliche Tests, Beobachtungen im Klassenzimmer und Klassenkonferenzen, an denen alle Lehrer teilnehmen, die in der Klasse unterrichten.
Für die gymnasiale Erwachsenenbildung gilt das gleiche Benotungssystem wie in der Gymnasialschule. In der Erwachsenenbildung auf der Grundschulstufe wird eine dreistufige Notenskala angewandt: Ungenügend, Genügend und Gut. In der gymnasialen Sonderschule und der Sonderschule in der Erwachsenenbildung sowie im Schwedischunterricht für Einwanderer werden nur die Noten Genügend und Gut angewandt. Für Schüler bzw. Teilnehmer, die die Note Genügend nicht erreichen, wird statt dessen eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs ausgestellt. In bezug auf den Schwedischunterricht für Einwanderer wird in der Bescheinigung auch angegeben, was der Teilnehmer im Verhältnis zum Kursziel kann. Das Abschlusszeugnis soll eine Auflistung der Noten für alle Kurse auf der Gymnasialstufe enthalten. Abschlusszeugnisse können auch in der Erwachsenenbildung auf der Grundschulstufe und der Sonderschule für Erwachsene erteilt werden.
Lehrer und Lehrerausbildung
Die Lehrer in allgemeinen Fächern an der Gymnasialschule haben ein Universitätsexamen in ein, zwei oder drei Fächern. Ferner haben sie nach dem Universitätsstudium eine einjährige praktisch-pädagogische Ausbildung durchlaufen. Die Mindestanforderungen für ein Universitätsdiplom für Lehrer an Gymnasialschulen sind, seit dem Studienjahr 1993/94, ein vierjähriges Studium mit zwei Jahren für das Hauptfach, eineinhalb Jahre für andere Fächer (zwei Jahre für moderne Sprachen, Schwedisch, Gemeinschaftskunde oder Kunsterziehung) und ein Jahr pädagogische Ausbildung. In der Gymnasialschule gibt es auch Fachlehrer mit einem Doktorgrad oder entsprechender höherer Ausbildung.
Der berufsbezogene Unterricht in der Gymnasialschule wird von Fachlehrern mit hoher wirtschaftswissenschaftlicher oder technischer Qualifikation oder von Berufslehrern erteilt, die außer einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine theoretische Fortbildung in ihrem Beruf, lange Berufserfahrung und eine Lehrerausbildung an einer Lehrerhochschule erhalten haben. Die zukünftige Gestaltung der Ausbildung von Gymnasiallehrern wird gegenwärtig im Ministerium für Bildung und Wissenschaft erörtert. Eine Hauptaufgabe für die interne Fortbildung der Lehrer der Gymnasialschule und der kommunalen Erwachsenenbildung ist, ihre fachliche Qualifikation zu ergänzen, so dass sie den Anforderungen, die die neuen Programme in der gymnasialen Ausbildung an sie stellen, besser gewachsen sind.
Volkshochschulen und Bildungsorganisationen
Erwachsenenbildung außerhalb des öffentlichen Bildungswesens wird auch von etwa 150 Volkshochschulen veranstaltet, von denen die meisten Heimvolkshochschulen sind und entweder von Provinzialllandtagen oder von Gewerkschaften, Kirchen, der Abstinenzlerbewegung oder anderen Freiwilligenorganisationen getragen werden. Bildungsprogramme werden auch als Studienzirkel von elf landesweit arbeitenden Volksbildungsorganisationen durchgeführt. Die letztgenannten erhalten im allgemeinen Zuschüsse vom Staat oder den Gemeinden und stehen normalerweise in Verbindung mit den politischen Parteien oder Interessenorganisationen.
Volkshochschulen und Volksbildungsorganisationen werden vom Staat subventioniert, es steht den Organisatoren jedoch frei, den Inhalt ihrer Kurse selbständig zu entwickeln. Der Staatliche Rat für Erwachsenenbildung ist zuständig für die Vergabe staatlicher Zuschüsse an Studienzirkel und Volkshochschulen sowie die Weiterverfolgung und Bewertung der Tätigkeiten dieser Einrichtungen. Von den 100.000 Vollzeitstudienplätzen, die von der Initiative für Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt werden (siehe oben), sind 10.000 Plätze von Volkshochschulen anzubieten.
Herausgegeben vom Schwedischen Institut.