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Finanzierung

Die Staatszuschüsse der Regierung an die Gemeinden haben jetzt die Form einer allgemeinen Ausgleichszahlung für verschiedene öffentliche Dienstleistungen, die die Gemeinden erbringen müssen. Die Staatszuschüsse stellen eine Ergänzung zu den Steuereinnahmen der einzelnen Gemeinden dar und haben auch den Zweck, Unterschiede in den Einnahmen zwischen den Gemeinden auszugleichen. Die staatliche Finanzierung hat jedoch keinen Einfluß auf die Organisation der Schulen. Es steht den Gemeinden frei, die Grundlagen für verschiedene Dienstleistungen zu entwickeln, wie sie ihnen passend erscheinen. Wenn eine Gemeinde ihre Verpflichtungen nach dem Schulgesetz oder nach Verordnungen, die sich auf das Schulgesetz gründen, jedoch ernstlich vernachlässigt, ist die Regierung berechtigt einzuschreiten. Außerdem gibt es besondere Staatszuschüsse für Forschung und Entwicklung, interne Fortbildung für Schulpersonal, Förderungsmaßnahmen für geistig zurückgebliebene Schüler und eine Reihe von unabhängigen, teils privaten Gymnasialschulen.

Die Gemeinden sind verpflichtet, Privatschulen finanziell zu unterstützen, die vom Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung die Genehmigung erhalten haben, Schülern, die diese Schulform gewählt haben, Unterricht auf der Grundschulstufe zu erteilen. Dies gilt auch für Privatschulen auf der Gymnasialstufe, jedoch mit geringerem Vergütungsniveau. Nach dem Gesetz ist es nicht gestattet, in von den Gemeinden getragenen Schulen Schulgeld zu erheben. Das gleiche gilt für Privatschulen, die Unterricht auf der Grundschulstufe erteilen, da deren gesamte Kosten von der Gemeinde getragen werden. In ähnlicher Weise sind Lernmittel in der Grundschule für die einzelnen Schüler kostenlos. Das gleiche gilt im Prinzip für den Schwedischunterricht für Einwanderer. Schulessen und Schülertransporte sind kostenlos für Grundschüler. In den meisten Gemeinden sind Schulessen und Lernmittel kostenlos auch für Schüler der Gymnasialschule. In der kommunalen Erwachsenenbildung müssen die Teilnehmer in manchen Fällen für die Lernmittel bezahlen, die sie behalten.

Finanzielle Förderung von Schülern und Studenten

Alle Schüler im Alter von 16 bis 20 Jahren in der Gymnasialschule und alle Teilnehmer gleichen Alters an Heimvolkshochschulen erhalten Schülerbeihilfen. Dies gilt auch für Schüler an Privatschulen, wenn der Unterricht staatlicher Aufsicht unterliegt. Die Schülerbeihilfe besteht aus einer allgemeinen Schülerbeihilfe, die eine Fortsetzung des Kindergeldes darstellt und allen Schülern vom 16. Lebensjahr zusteht, und aus nach einer Bedarfsprüfung gezahlten Förderungsbeiträgen zu den Ausbildungs- und Fahrtkosten. Außerdem gibt es eine Studienförderung für Erwachsene sowohl für kürzere wie für längere Studien.

Die Gymnasialschule

Nach dem Schulgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, Unterricht auf der Gymnasialstufe für alle Einwohner zu veranstalten, die ihre Gymnasialschulausbildung vor Vollendung des 20. Lebensjahres beginnen. Personen, die ihre entsprechende Ausbildung danach beginnen, können sie im Rahmen der kommunalen Erwachsenenbildung betreiben. Etwa 98% der Grundschulabsolventen wechseln auf die Gymnasialschule über.

Die Ausbildung auf der Gymnasialstufe hat in den letzten 25 Jahren eine Reihe von Reformen und Entwicklungen durchgemacht. 1970 wurden die damals bestehenden unterschiedlichen Schularten für theoretische Fächer bzw. Berufsausbildung zu einer einzigen Schulart, der Gymnasialschule, integriert, in die alle Jugendlichen aufgenommen wurden. In den 70er und 80er Jahren wurde eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, um den Unterricht auf der Gymnasialstufe zu verbessern und ihn gleichzeitig den Erfordernissen des Arbeitsmarkts und des Hochschul- und Universitätsstudiums sowie den Wünschen und Erwartungen der Jugend anzupassen. Ende der 80er Jahre wurde eine Reform der Struktur der Gymnasialschule in die Wege geleitet, die 1991 zu weitgehenden Änderungen des Schulgesetzes führte. Im Schuljahr 1992/ 1993 wurde ein neues System für die Ausbildung auf der Gymnasialstufe eingeführt, das im Schuljahr 1995/1996 voll durchgeführt wurde.

Der größte Teil des gymnasialen Unterrichts findet in Schulen statt, die von den Gemeinden getragen werden. Die Ausbildung in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau sowie in bestimmten Pflegeberufen wird in Schulen erteilt, die von den Provinziallandtagen getragen werden. Die Zuständigkeit für den vierjährigen gymnasialen Unterricht für geistig zurückgebliebene Schüler wurde 1996 von den Provinziallandtagen auf die Gemeinden übertragen. Es gibt auch eine Reihe von Gymnasialschulen mit privaten Trägern, vor allem in den Großstadtgebieten. Die größeren Gymnasialschulen bieten in den meisten Fällen ein breitgefächertes Ausbildungsprogramm mit verschiedenen Kursen an. Für bestimmte Programme, z.B. gewisse Sportzweige, erfolgt die Zulassung von Schülern auf landesweiter Grundlage. Normalerweise hat jede Gymnasialschule einen Oberstudiendirektor und einen oder mehrere Studiendirektoren. Die Schülerzahlen der Schulen schwanken je nach den Einwohnerzahlen der Gemeinden, durchschnittlich sind es 485. Die Zahl der Schüler in den Klassen bzw. Unterrichtsgruppen beträgt normalerweise nicht mehr als 30 in theoretischen Programmen und 16 in der praktischen Berufsausbildung.

Die Organisation der Ausbildung

Wie oben erwähnt, haben ab dem Schuljahr 1995/96 alle Gemeinden ein neues Gymnasialschulsystem eingeführt. Alle Ausbildung wird jetzt in Ausbildungsprogrammen von dreijähriger Dauer durchgeführt werden. Die neuen Berufsausbildungsprogramme sind so gestaltet, dass sie im Vergleich zum früheren System umfassendere und tiefere Kenntnisse vermitteln. Die Schüler erhalten auch größere Wahlmöglichkeiten, was den Inhalt ihrer eigenen Ausbildung betrifft, sowie stärkeren Einfluss auf ihre Ausbildungssituation und die Formen der Auswertung. Es gibt 16 landesweite, d.h. für das ganze Land verbindliche Ausbildungsprogramme, von denen 14 hauptsächlich berufsbezogen sind und zwei in erster Linie auf das Hochschul- und Universitätsstudium vorbereiten. Die meisten landesweiten Programme werden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr in Zweige aufgeteilt. Zusätzlich zu den landesweiten Zweigen, die zentral gestaltet werden, steht es den Gemeinden frei, lokale Zweige einzurichten, die den Bedürfnissen und Bedingungen am Ort angepasst sind.

Schüler mit anderen Ausbildungsbedürfnissen als was in den landesweiten Programmen angeboten wird, können ein speziell ausgeformtes Programm wählen, für das sie in Zusammenarbeit mit der Schule für die gesamte Ausbildungszeit einen individuellen Plan entwerfen. Für Schüler, die unsicher sind, nach welchem Programm sie lernen sollen, gibt es auch individuelle Programme verschiedener Dauer und unterschiedlichen Inhalts. Nachdem sie in einem individuellen Programm etwaige Mängel in Fächern aus der Grundschule den Anforderungen entsprechend ausgeglichen haben, wechseln die meisten Schüler der individuellen Programme in eines der landesweiten Programme oder in ein speziell ausgeformtes Programm über. Seit 1997 wird in einigen Gemeinden eine neue Form der Lehrlingsausbildung erprobt, deren Anforderungen einem landesweiten Programm entsprechen. Die folgenden Kernfächer sind für alle Fächer die gleichen: Schwedisch, Englisch, Gemeinschaftskunde, Religionskunde, Mathematik, Naturwissenschaften, Sport und Kunsterziehung. Zusätzlich kann der Schüler Fächer wählen, die speziell für sein Programm veranstaltet werden. Alle Schüler müssen während ihrer Ausbildung auch eine Projektarbeit fertigstellen.

Die Stundentafeln, die jetzt eine Anlage zum Schulgesetz bilden, geben in Zeiteinheiten von 60 Minuten den garantierten, von Lehrern oder Tutoren geleiteten Mindestunterricht an. Diese Mindestunterrichtszeit beträgt für die drei Schuljahre 2370 Stunden für die hauptsächlich berufsbezogenen Programme und 2150 Stunden für die Programme, die in erster Linie auf ein Hochschul- oder Universitätsstudium vorbereiten. Die lokale Schulbehörde oder die Schule entscheidet, wann in den verschiedenen Fächern unterrichtet werden soll und wie lang die Unterrichtsstunden sein sollen. In allen Programmen ist Zeit für lokale Ergänzungen vorgesehen. Ferner steht Zeit für individuelle Zuwahl zur Verfügung, um den Schülern Gelegenheit zu geben, zusätzliche Fächer und Kurse im Rahmen der landesweiten Programme zu wählen.

In den berufsbezogenen Programmen werden mindestens 15% der Gesamtzeit des Schülers im Betrieb verbracht. Die Träger der Schulen sind für die Beschaffung von Ausbildungsgelegenheiten und für die Kontrolle der Schüler während ihrer Ausbildung im Betrieb verantwortlich. Die Schüler gelten während dieses Teils des Programms weiterhin als Schüler. Die Gemeinden müssen eine umfassende Auswahl von landesweiten Programmen anbieten, und die Zulassungsrahmen für die verschiedenen Programme sollen der Nachfrage seitens der Schüler angepaßt werden. Wenn eine Gemeinde nicht in der Lage ist, alle Programme anzubieten, kann die lokale Schulbehörde Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden treffen. Schülern, die sich um kein landesweites Programm beworben haben, zu einem solchen Programm nicht zugelassen worden sind oder ihre Ausbildung unterbrochen haben, soll Ausbildung in einem speziell ausgeformten Programm oder einem individuellen Programm angeboten werden. Genügende Noten in Schwedisch, Englisch und Mathematik von der neunjährigen Grundschule sind ab dem Schuljahr 1998/99 Zulassungsvoraussetzungen für die landesweiten Programme.

Gymnasialschule für geistig Behinderte

Nach dem Schulgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, Gymnasialunterricht auch für Jugendliche zu veranstalten, die die Gymnasialschule nicht besuchen können, weil sie geistig behindert sind. Die gymnasiale Sonderschule ist vierjährig. Ein geistig Behinderter kann bis zum 20. Lebensjahr mit dieser Ausbildung beginnen. Für Personen über 20 Jahre gibt es eine im großen ganzen entsprechende Ausbildung im Rahmen der Erwachsenenbildung. Die Ausbildung wird in landesweiten Programmen organisiert, die im wesentlichen Anpassungen einiger der entsprechenden berufsbezogenen Programme der Gymnasialschule sind: Ästhetisches Programm, Handels- und verwaltungsfachliches Programm, Handwerkliches Programm, Hotel- und restaurantfachliches Programm, Industriefachliches Programm, Medienfach, Land- und forstwirtschaftliches Programm und Kraftfahrzeugtechnisches Programm.

Die gleichen Kernfächer wie in der Gymnasialschule werden auch in allen landesweiten Programmen der gymnasialen Sonderschule unterrichtet, sie haben jedoch eigene Lehrpläne. Die Gesamtunterrichtszeit während der vier Jahre beträgt 3600 Stunden. In allen Programmen ist Zeit für lokale Zusätze und individuelle Wahl von Fächern reserviert. 15% der Gesamtunterrichtszeit sollen im Betrieb verbracht werden. Speziell ausgeformte Programme können auch in der gymnasialen Sonderschule vorkommen. Es gibt auch individuelle Programme. Diese sind, wie in der Gymnasialschule, für Jugendliche vorgesehen, die sich um kein landesweites Programm beworben haben oder dort nicht zugelassen worden sind. In der gymnasialen Sonderschule gibt es innerhalb von individuellen Programmen Programmen außerdem die Möglichkeit zu beruflichem Training und zum Aktivitätstraining für solche Jugendliche, die so stark geistig behindert sind, dass sie nicht an einem landesweiten Programm teilnehmen können.

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