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Unterricht in der Muttersprache
Schüler, die in ihrem Elternhaus eine andere Sprache als Schwedisch sprechen, sollen diese behalten und entwickeln können. Die Schüler sollen durch den Unterricht in der Muttersprache die Möglichkeit haben, zweisprachig zu werden und Kenntnisse über ihren kulturellen Hintergrund zu erhalten.
Die Muttersprache kann im Rahmen des persönlichen Wahlpflichtfachs des Schülers, des Wahlfachs der Schule oder außerhalb des stundenplangebundenen Unterrichts als Alternative zu einer zweiten Fremdsprache außer dem obligatorischen Englisch gelernt werden. Das Recht auf Unterricht in der Muttersprache ist im Prinzip auf sieben Jahre begrenzt, wenn der Unterricht außerhalb der stundenplangebundenen Zeit erteilt wird. Die Begrenzung gilt nicht für die nordischen Sprachen.
Spezialschulen
Für Kinder und Jugendliche, die keine normale Grundschule besuchen können, weil sie sehbehindert, taub, hörgeschädigt oder sprachbehindert sind, gibt es acht staatliche Spezialschulen. Die meisten sind auf den Unterricht tauber oder hörgeschädigter Schüler ausgerichtet. Der schwedische Staat kommt für alle Kosten für die Schüler auf, einschließlich Unterbringung im Schülerheim und Schülertransporte. Die Gemeinde zahlt eine Vergütung in Höhe eines von der Regierung festgelegten Betrags, der jedoch einen kleineren Teil der Gesamtkosten ausmacht.
Das Staatliche Institut für Behindertenfragen in der Schule (Statens institut för handikappfrågor i skolan, SIH) ist die zentrale Verwaltungsbehörde für die Spezialschule. Das SIH muss die Spezialschulen durch Beratung in übergreifenden finanziellen und juristischen Fragen unterstützen. Der Träger der Spezialschule überprüft, ob ein Kind in die Spezialschule aufgenommen werden soll. Eine Anfrage wegen Aufnahme darf vom Erziehungsberechtigten oder von der Heimatgemeinde des Kindes gestellt werden.
Die Ausbildung in der Spezialschule umfasst 10 Klassen. Der neue Lehrplan für das obligatorische Schulwesen gilt für das gesamte Schulsystem. Die Ziele der Grundschule sind auch für die Spezialschule gültig. Statt der Ziele der Grundschule für Schwedisch und Englisch gelten jedoch besondere Ziele für taube und hörgeschädigte Schüler. In bestimmten Fächern gibt es spezielle Kurspläne für körperbehinderte Schüler, die in der regulären Ausbildung keine Entsprechung haben. Die Spezialschule ist dafür verantwortlich, dass jeder taube oder hörgeschädigte Schüler nach Abschluss der Spezialschule zweisprachig ist, d.h. die Gebärdensprache verstehen und Schwedisch lesen kann sowie Gedanken und Ideen in Gebärdensprache sowie schriftlich ausdrücken und schriftlich auf Englisch kommunizieren kann.
Den Schulleitern und den Lehrern der Spezialschule wird große Freiheit eingeräumt, was die Planung des Unterrichts sowie die Wahl der Arbeitsmethoden und Lehrmittel anbelangt. Der Unterricht ist individuell angepasst, und die Schülergruppen sind in der Regel klein. Bei der Versetzung in eine höhere Klasse werden in der Spezialschule die gleichen Regeln angewandt wie in der Grundschule. Die Spezialschule hat das gleiche Notensystem wie die Grundschule (Genügend, Gut, Sehr gut). Noten werden in der 9. Klasse am Ende jedes Halbjahres gegeben sowie Ende des Herbsthalbjahres in der 10. Klasse. Bei Beendigung der Schulpflicht erhalten die Schüler ein Abgangszeugnis. Die Benotung der Schüler, die nach den Kursplänen der Sonderschule unterrichtet werden, erfolgt indessen nach den Maßstäben, die für die Schüler der Sonderschule gelten.
Sonderschule
Die Sonderschule (särskola) ist eine besondere Schulform für Kinder und Jugendliche, die nicht in die Grundschule gehen können, weil sie geistig behindert sind oder eine ähnliche Behinderung haben. Der Unterricht in der Sonderschule soll, soweit wie möglich, demjenigen der Grundschule entsprechen und den Schülern eine Ausbildung vermitteln, die an ihre Voraussetzungen angepasst ist. Die obligatorische Sonderschule ist in Grundsonderschule und Trainingsschule eingeteilt. Die Grundsonderschule besuchen Schüler, von denen angenommen wird, dass sie lesen und schreiben lernen und mit Hilfe dieser Fähigkeiten neue Kenntnisse erwerben können. Die Trainingsschule ist für diejenigen vorgesehen, die dem Unterricht in der Grundsonderschule nicht folgen können.
Die Schüler der obligatorischen Sonderschule haben im Prinzip das gleiche Recht, eine Schule zu wählen wie Schüler der Grundschule. Es gibt sowohl kommunale wie unabhängige Sonderschulen. Ab 1996 sind die Gemeinden Träger der Sonderschule. Weil die Gruppe der Sonderschüler relativ klein ist und nicht alle Gemeinden über eine eigene Sonderschule verfügen, kann dies langfristig bedeuten, dass immer mehr Sonderschüler in normale Klassen der Grundschule integriert werden. Die Schüler der Sonderschule haben eine neunjährige Schulpflicht und ein Anrecht auf ein freiwilliges 10. Schuljahr. Die obligatorische Sonderschule umfasst Kinder im Alter von 7 bis 16 (17) Jahren. Vorschulklassen sollen für Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres angeboten werden.
Die Ausbildung der Sonderschule zielt darauf ab, den Schülern eine Ausbildung zu vermitteln, die an die Voraussetzungen jedes Schülers angepasst ist. Die Methodik, die in der Sonderschule angewandt wird, bietet gute Möglichkeiten, dies zu erreichen. Die sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler und die Verantwortung der Schule, den Unterricht jedem einzelnen Schüler anzupassen, sind ausschlaggebend dafür, welcher Stoff in den Kursplänen behandelt und welche Methode angewandt wird. Eine der wichtigsten Aufgaben der Sonderschule besteht darin, den Schülern gute Voraussetzungen dafür zu vermitteln, das tägliche Leben aktiv zu bewältigen und sie auf das Erwachsenenleben vorzubereiten. Wie oben erwähnt, gilt der neue Lehrplan für das gesamte obligatorische Schulwesen wie auch für Vorschulklassen und Freizeitheime. Für geistig behinderte Schüler bestehen auch besondere Vorschriften. Es gibt u.a. einen Stundenplan, der speziell für Schüler der Trainingsschule ausgearbeitet wurde.
Schüler, die die Grundsonderschule absolviert haben, erhalten nach abgeschlossenem Schulbesuch eine Bescheinigung über die durchgeführte Ausbildung. Wenn der Schüler oder der Erziehungsberechtigte ein Zeugnis verlangt, wird ein Halbjahreszeugnis Ende jedes Halbjahres der 8. Klasse und Ende des Herbsthalbjahres der 9. Klasse ausgestellt. Noten in verschiedenen Fächern werden in Relation zu den Anforderungen in den Kursplänen der Sonderschule gesetzt. Die Noten werden nach einer zweistufigen Skala gegeben, Genügend und Gut.
Staatliche Schulen für Sami
Wie oben erwähnt werden samischen Kindern zwei Ausbildungsalternativen angeboten, die normale Grundschule oder die staatliche Schule für Sami. In Nordschweden wird außerdem in einer Anzahl kommunaler Grundschulen integrierter samischer Unterricht erteilt. Die staatlichen Schulen für Sami umfassen nur die 1. bis 6. Klasse, während der integrierte samische Unterricht in der gesamten Grundschule vertreten ist.
In den staatlichen Schulen für Sami und im integrierten samischen Unterricht wird in Nord-, Lule- und Südsamisch unterrichtet. In der gleichen Schule kann es Unterricht in mehr als einer Sprachvariante geben. Nach dem gültigen Lehrplan ist die staatliche Schule für Sami dafür verantwortlich, dass ihre Schüler, über die Lernziele der Grundschule hinaus, mit dem samischen Kulturerbe vertraut sind und Samisch sprechen, lesen und schreiben können. Das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung ist die Aufsichtsbehörde der staatlichen Schulen für Sami. Die Behörde für staatliche Schulen für Sami in Jokkmokk beschließt, wo staatliche Schulen für Sami eingerichtet werden sollen. Gegenwärtig gibt es sechs Schulen dieser Art. Sie werden jeweils von einem Direktor geleitet, der der Behörde für staatliche Schulen für Sami direkt nachgeordnet ist. Damit auch samische Jugendliche, die nicht in der Nähe einer staatlichen Schule für Sami oder einer Schule mit integriertem samischen Unterricht wohnen, an samischem Unterricht teilnehmen können, kann ein Schülerheim an die staatliche Schule für Sami angeschlossen werden.
Der Staat übernimmt alle Kosten für diese Schulen, wie Lehrergehälter, Unterbringung im Schülerheim, Schultransporte, Räumlichkeiten usw. Die Heimatgemeinden der Schüler zahlen eine Vergütung an den Staat, der ungefähr den Kosten für einen Schüler in der Grundschule entspricht.
Unabhängige Schulen
Schweden hat relativ wenige unabhängige Schulen. Die unabhängigen Schulen sind häufig deshalb entstanden, weil Eltern und Lehrer eine gemeinsame Vorstellung davon hatten, wie die Schule und der Unterricht angelegt werden sollten. Bei den unabhängigen Schulen gibt es häufig Schulen mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung. Die vorherrschenden Ausrichtungen sind Montessori- und Waldorfpädagogik. Es gibt auch eine Anzahl unabhängiger Schulen mit religiöser Einrichtung.
Ein Schüler darf seine Schulpflicht in einer unabhängigen Schule ableisten, wenn die Schule für den Zweck anerkannt ist. Das schwedische Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung prüft und billigt unabhängige Schulen. Eine Anerkennung soll erfolgen, wenn u. a. die Schule Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die denen der Grundschule, der Sonderschule beziehungsweise der Spezialschule entsprechen und wenn die Schule auch im übrigen mit den allgemeinen Zielen und Wertvorstellungen übereinstimmt, für die Ausbildung im öffentlichen Schulwesen gelten. Die Schule soll weiter allen Kindern offenstehen und mindestens 20 Schüler haben, wenn keine besonderen Gründe für eine niedrigere Schülerzahl vorliegen.
Eine anerkannte unabhängige Schule hat ein Anrecht auf Zuschüsse von der Heimatgemeinde des Schülers. Es sollen jedoch keine Zuschüsse gewährt werden, wenn die Tätigkeit der Schule beträchtliche negative Folgen für das Schulwesen in der Gemeinde hat, in der sich die Schule befindet oder wenn die Schule hohe Gebühren verlangt. Der Zuschuss soll nach den gleichen Grundsätzen festgelegt werden, wie sie die Gemeinde der Verteilung von Ressourcen an die eigenen Grundschulen anwendet, unter Berücksichtigung der Verpflichtung der Schule und der Bedürfnisse des Schülers. Falls ein Schüler umfassende Unterstützung braucht, ist die Gemeinde nicht verpflichtet, einen Zuschuss für diese besondere Unterstützung zu gewähren, wenn der Gemeinde dadurch beträchtliche organisatorische oder wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen. Unabhängige Schulen dürfen Schulgeld erheben. Dies soll unter Berücksichtigung der Kosten, die der Schule entstehen, annehmbar sein, vorausgesetzt, dass die Kosten der Tätigkeit als angemessen betrachtet werden können.
Lehrerausbildung
Die Grundschullehrerausbildung ist eine Hochschulausbildung von 3,5 bis 4,5 Jahren, je nachdem, für welchen Studiengang sich ein Student entscheidet. Man kann zwischen zwei Studiengängen wählen. Einer ist auf das 1. bis 7. Schuljahr ausgerichtet, der andere betrifft den Unterricht im 4. bis 9. Schuljahr. Ab 1991 sind die Lehrer bei den Gemeinden angestellt. Die Gemeinden sind dafür verantwortlich, dass kompetente Lehrer mit einer für ihre Aufgaben adäquaten Ausbildung angestellt werden. Aufgrund der Einführung der Vorschulklasse können die Gemeinden auch Vorschullehrer und Freizeitpädagogen für den Unterricht beschäftigen.
Um eine unbefristete Anstellung als Lehrer im öffentlichen Schulwesen zu erhalten, muss der Bewerber einerseits die schwedische Sprache beherrschen, wenn keine besonderen Gründe vorliegen, anderes zu erlauben, andererseits die notwendige Einsicht in die Vorschriften haben, die bezüglich des öffentlichen Schulwesens gelten. Um als Lehrer angestellt zu werden, muss der Bewerber ebenfalls eine schwedische Lehrerausbildung, oder eine andere gleichwertige Lehrerausbildung in einem anderen nordischen Land, abgeschlossen haben, die hauptsächlich auf den Unterricht ausgerichtet ist, auf den sich die Anstellung bezieht.
Davon können Ausnahmen gemacht werden, wenn der Bewerber statt dessen eine andere Hochschulausbildung abgeschlossen hat, um eine Anstellung als Lehrer zu erhalten. In solchen Fällen muss die Zentralbehörde für das Hochschulwesen zuerst anerkennen, dass die Ausbildung in der Hauptsache der betreffenden Lehrerausbildung entspricht. Wenn besondere Gründe vorliegen, Lehrer anzustellen, es aber keine Bewerber mit der oben beschriebenen Ausbildung gibt, darf in bestimmten Fällen trotzdem eine Anstellung erfolgen. Wenn der Bewerber die entsprechende Kompetenz für den betreffenden Unterricht hat und außerdem begründet angenommen werden kann, dass der Bewerber geeignet ist, Unterricht zu erteilen, darf eine Anstellung erfolgen. Immer noch gilt die Arbeit des Lehrers als frei und einsam. Die neuen Lehrpläne, die die Rolle des Lehrers als Betreuer der Schüler betonen sowie Impulse aus anderen Bereichen, haben jedoch eine Entwicklung zu Arbeitsteams und verstärkter Zusammenarbeit in der Schule angeregt. Eine wachsende Anzahl von Gemeinden organisiert die Arbeit in Form von Teams, die aus Vorschullehrern, Lehrern und Freizeitpädagogen bestehen.
Herausgegeben vom Schwedischen Institut.