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Auswertung
Die Auswertung der Resultate der Schule ist ein Eckpfeiler einer ziel- und ergebnisorientierten Schultätigkeit. Auf Landesebene ist, wie oben erwähnt, das Zentralamt für Schule und Erwachsenenbildung für die Begleitung und Auswertung verantwortlich. Im Schulgesetz wird vorgeschrieben, dass alle Gemeinden den obligatorischen Schulplan kontinuierlich begleiten und auswerten müssen. Weiter sind die Gemeinden verpflichtet, die Angaben über die Schultätigkeit zu machen, die von staatlichen Behörden angefordert werden.
Das Schuljahr
Das Schuljahr ist in zwei Halbjahre aufgeteilt, das Herbst- und das Frühjahrshalbjahr. Es umfasst 40 Wochen mit höchstens 190 und mindestens 178 obligatorischen Schultagen. Das Herbsthalbjahr beginnt Ende August und hört Ende Dezember auf. Das Frühjahrshalbjahr beginnt Anfang Januar und endet Anfang Juni. Das genaue Datum für den Schulbeginn beziehungsweise Schulschluss kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Während des Schuljahres soll es mindestens 12 Ferientage geben. Sowohl im Herbst- wie im Frühjahrshalbjahr gibt es einzelne schulfreie Tage. Im Frühjahrshalbjahr gibt es in Schweden zwei einwöchige Ferien, die Wintersportferien im Februar/März und die Osterferien.
Die Schule hat eine Fünftagewoche von Montag bis Freitag. Die Arbeit der Woche soll so gleichmäßig wie möglich über die fünf Tage verteilt werden. Die Schulen bestimmen selbst, wie lang der Schultag sein soll. Er darf jedoch höchstens acht Stunden für die älteren Kinder und sechs Stunden für die jüngeren dauern.
Finanzierung
Der staatliche Zuschuss an die Gemeinden wird in Form eines generellen Staatszuschusses ausgezahlt. Die schwedischen Gemeinden sind verpflichtet, mit Hilfe dieses Zuschusses in der Kommune bestimmte obligatorische Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Staatszuschuss soll die Steuereinnahmen der Gemeinden ergänzen. In den Berechnungen, die dem Staatszuschuss an die Gemeinden zugrunde liegen, werden u.a. die Kosten der Gemeinden für die Grundschule berücksichtigt.
Die staatlichen Mittel, über die die Gemeinden für die Ausbildung verfügen, haben keinen Einfluss darauf, wie die Schule organisiert wird. Die Gemeinden bestimmen selbst, wie sie ihre Schulen organisieren wollen. Wenn eine Gemeinde ihren Verpflichtungen gemäß dem Schulgesetz nicht nachkommt, hat der schwedische Staat die Möglichkeit einzugreifen. Die Grundschule ist gebührenfrei. Es dürfen auch keine Gebühren für Lernmittel, Schulmahlzeiten und Schülertransporte erhoben werden. Auch die 525 Stunden der Vorschulklasse sind gebührenfrei, umfassen jedoch keine Schulmahlzeiten oder Schülertransporte.
Kommunale Grundschulen
Die Grundschulen können entweder staatliche, kommunale oder private sogenannte unabhängige Schulen sein. Ungefähr 98% aller Schulkinder besuchen kommunale Grundschulen. Die Grundschule hat neun Klassen. Die frühere Klasseneinteilung in Unter-, Mittel- und Oberstufe wurde 1995 abgeschafft. Der neue Lehrplan schreibt vor, welche Ziele Ende der 5. und der 9. Klasse erreicht worden sein sollen. Die Größe der Schulen in Schweden ist sehr unterschiedlich. Die durchschnittliche Schüler- zahl einer kommunalen Schule liegt bei jeweils 200. Die Großstädte haben häufig große Schulen mit bis zu 2000 Schülern. Kleinere Schulen gibt es vor allem in dünn besiedelten Gebieten. Die Vorschulklassen werden immer häufiger in die Organisation der obligatorischen Schulen einbezogen.
Eine Grundschule darf selbst über ihre Organisation, die Planung des Unterrichts, Klassengrößen usw. bestimmen. Viele Schüler erhalten ihre gesamte Grundausbildung in einer einzigen Schule, aber es ist auch üblich, dass die Kinder Anfang des 6. oder 7. Schuljahres die Schule wechseln. Meistens bekommen die Schüler in der 4. Klasse einen neuen Klassenlehrer. In der 1. bis 6. Klasse unterrichtet der Klassenlehrer in fast allen Fächern. Besondere Lehrer unterrichten jedoch in den Fächern Werken, Sport, Bildende Kunst und Musik. In den höheren Klassen werden die Schüler von mehreren verschiedenen Lehrern unterrichtet, die sich häufig in zwei oder drei Fächern spezialisiert haben.
Normalerweise wird ein Schüler in Schweden automatisch in eine höhere Klasse versetzt. Nach Rücksprache mit dem Erziehungsberechtigten eines Schülers darf ein Rektor jedoch bestimmen, dass ein Schüler nicht in die nächsthöhere Klasse aufsteigt. Der Rektor darf auch beschließen, einen Schüler während eines Schuljahres in eine höhere Klasse zu versetzen, wenn der Schüler gute Voraussetzungen hat, die höhere Klasse zu bewältigen und der Erziehungsberechtigte des Schülers ein Aufrücken gestattet. Etwa 98% der Schüler der Grundschule wechseln in die dreijährige Gymnasialschule über, die berufsorientierte und theoretische Programme anbietet.
Zensuren
Ab dem Herbsthalbjahr 1995 wurde ein neues Zensurensystem eingeführt, das lernziel- und wissensbezogen ist. Ab dem Herbsthalbjahr der 8. Klasse werden in den Schulfächern Noten nach einer dreigradigen Skala erteilt: Genügend (G), Gut (VG) und Sehr gut (MVG). Nach Abschluss des Schulbesuchs gibt es ein Abgangszeugnis von der Grundschule. Das Abgangszeugnis wird ausgestellt, wenn die Schulpflicht aufhört oder wenn der Schüler das 9. Schuljahr zufriedenstellend beendet hat. Die Abschlussnoten werden mit Hilfe landesweit formulierter Notenkriterien erteilt, die im Anschluss an die Kurse in jedem Fach festgelegt worden sind. Die Vergleichbarkeit der Noten wird durch zentrale Prüfungen erreicht. Schüler, die die Note Genügend in einem Fach nicht erreichen, erhalten in Schweden keine Zensur in diesem Fach. Statt dessen wird eine schriftliche Beurteilung abgegeben, die u.a. die Voraussetzungen des Schülers behandeln kann, höhere Studien zu betreiben.
Ein Abgangszeugnis kann ergänzt werden. Der Grundschulenerlass legt fest, dass ein Schüler das Recht hat, sich einer Prüfung zu unterziehen, um Noten von der Grundschule zu erhalten. Die Prüfung kann sich auf die ganze Ausbildung oder auf ein oder mehrere Fächer beziehen, die Teil der Ausbildung sind.
Förderunterricht
Im Schulgesetz und im Lehrplan gibt es Vorschriften über die besondere Verantwortung der Schule, Schülern mit Lernschwierigkeiten die von ihnen benötigte Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Die Schule ist u.a. verpflichtet, allen Kindern reelle Möglichkeiten zu schaffen, schaffen, den Anforderungen der 5. und 9. Klasse zu entsprechen. Nicht die Formen der Förderung, sondern nur deren Notwendigkeit ist staatlich geregelt. Deshalb kann es sich um unterschiedliche Förderungsformen handeln, z.B. verschiedene technische Hilfsmittel, Schülerassistenten zur Unterstützung körperbehinderter oder sehbehinderter Schüler, Spezialunterricht durch besonders ausgebildete Lehrer und Förderunterricht.
Schulgesundheitspflege und Schülerpflege
Nach dem Schulgesetz muss allen Schülern Schulgesundheitspflege angeboten werden. Für die Schulgesundheitspflege muss es einen Schularzt und eine Schulkrankenschwester geben. Zweck der Schulgesundheitspflege ist, die Entwicklung der Schüler zu verfolgen, ihre seelische und körperliche Gesundheit zu bewahren und zu verbessern und ihnen gesunde Lebensgewohnheiten zu vermitteln. Sie soll vor allem vorbeugenden Charakter haben und Gesundheitskontrollen sowie einfache Krankenpflegeleistungen umfassen. Die Schüler haben ein Anrecht auf kostenlose Schulgesundheitspflege.
Der Rektor hat die übergreifende Verantwortung für die Schülerpflege. Schülerpflege sind sämtliche Leistungen, die den Zweck haben, dass sich die Schüler in der Schule wohlfühlen.