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Die Situation heute

In Schweden gehören Körperbehinderungen, Hör- und Sehbehinderungen, Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, Allergien und Asthma zu den häufigsten Funktionsbehinderungen.

Heute leben im Prinzip alle Menschen mit Behinderungen in eigenen Wohnungen, und fast alle Kinder wachsen in ihren eigenen Familien auf. Die meisten Kinder und Jugendlichen besuchen auch „normale“ Schulen. Spezielle Schulformen gibt es für Schüler, die gehörlos oder hörgeschädigt sind, besonders schwere körperliche Behinderungen oder eine geistige Behinderung haben.

Künftig wird es auch Spezialschulen für Schüler mit Sehbehinderungen und anderen Funktionsbehinderungen sowie für Schüler mit schweren Sprachstörungen geben. Außerdem soll die Ausbildung für alle Kinder gleichwertig sein, unabhängig von ihrem Wohnort und unabhängig davon, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht.

Bei Menschen mit Behinderung ist der Anteil derjenigen mit gymnasialer Bildung sogar etwas höher als bei Menschen ohne Behinderung. Zwar absolvieren Personen mit Behinderung seltener eine höhere Ausbildung als andere, doch nimmt ihre Zahl an den Hochschulen und Universitäten des Landes stetig zu.

Die Arbeitslosigkeit bei Personen mit Behinderung ist etwas höher als in der übrigen Bevölkerung.

Gesetzgebung

Die schwedische Verfassung ist von einer Rahmengesetzgebung geprägt. Die Gesetze legen vor allem Richtungen und Ziele fest. Daher verfügen die Gemeinden und Provinziallandtage in ihrer Zuständigkeit für bestimmte Tätigkeitsbereiche über große Freiheiten, die gesetzlich verankerten Ziele auszulegen und ihre Tätigkeit selber zu gestalten.

Diskriminierung

In Schweden gibt es vier Gesetze, die Diskriminierung, u. a. wegen Funktionsbehinderungen, verbieten.

  • 1999 wurde das erste dieser Gesetze verabschiedet, das Gesetz über das Verbot der Diskriminierung im Erwerbsleben (lagen om förbud mot diskriminering i arbetslivet).
  • 2002 kam das Gesetz über die Gleichbehandlung von Studierenden an Hochschulen (lagen om likabehandling av studenter i högskolan) hinzu und
  • 2003 das Gesetz über das Verbot von Diskriminierung (lagen om förbud mot diskriminering), das unter anderem den Handel mit Waren und Dienstleistungen umfasst.
  • Seit 2006 gibt es ein Gesetz, das die Diskriminierung u.a. wegen Funktionsbehinderungen bei Kindern in Vorschulen und Schulen verbietet.

Rechte

In Schweden gibt es kein Gesetz, das die Rechte aller Menschen mit Behinderungen festschreibt. Stattdessen umfassen einige Gesetze Paragraphen, die Menschen mit Behinderung besonders berücksichtigen, wie beispielsweise das Planungs- und Baugesetz (plan- och bygglagen) sowie das Gesetz über den Sozialleistungsdienst (socialtjänstlagen).

Außerdem gibt es seit 1994 das Gesetz über Hilfs- und Dienstleistungen für Schwerbehinderte (lagen om stöd och service till vissa funktionshindrade, LSS). Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, das die Rechte schwer behinderter Personen festlegt und andere Gesetzgebung ergänzt. Das LSS soll Menschen mit schwerer Behinderung bessere Möglichkeiten für ein selbstständiges Leben, gleiche Lebensbedingungen und volle Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eröffnen.

Formen der Unterstützung sind beispielsweise persönliche Assistenten für die Belange des alltäglichen Lebens, Beratungsgespräche, behindertengerechter Wohnraum oder aber auch die Entlastung von Eltern mit behinderten Kindern. Das LSS gilt jedoch nur für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen. Personen, die nicht unter das LSS fallen, müssen bei ihrer Gemeinde Unterstützung gemäß dem Gesetz über den Sozialleistungsdienst beantragen.

Das Gesetz wird gegenwärtig einer Revision unterzogen, die im Jahr 2008 abgeschlossen sein wird.

 

Herausgegeben vom Schwedischen Institut.

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