(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Urteil: Positive Sonderbehandlung nicht zulässig
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Urteil: Positive Sonderbehandlung nicht zulässig
Das Amtsgericht Örebro hat die Universität der Stadt wegen sexueller Diskriminierung verurteilt. Die Hochschule muss nun drei Frauen Schadenersatz in Höhe von je 8.200 Euro zahlen. Die Frauen hatten geklagt, weil die Universität ihnen die Teilnahme an einer Gesundheitsausbildung versagt hatte. Stattdessen waren drei männliche Bewerber angenommen worden, obwohl sie schlechtere Noten vorzuweisen hatten. Die Universität hatte die Entscheidung damit begründet, dass männliche Bewerber bei der betreffenden Ausbildung benachteiligt seien. Laut dem jetzigen Gerichtsurteil durften die Männer jedoch nicht bevorzugt werden.