(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Urteil gegen Chefin der Jungsozialisten
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Urteil gegen Chefin der Jungsozialisten
Im Prozess gegen die Vorsitzende der Jungsozialisten, Anna Sjödin, ist heute das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Stockholm sprach Sjödin in allen vier Anklagepunkten schuldig und verurteilte die junge Politikerin zu 120 Tagessätzen à 300 Kronen (insgesamt umgerechnet 3.840 Euro). Zudem muss Sjödin dem Kläger, einem Türsteher, ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 590 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Chefin der Jungsozialisten bei dem Besuch einer Bar in Stockholm den Türsteher mit ausländerfeindlichen Aussagen beleidigt hatte. Zudem hatte sie Widerstand gegen die Polizei geleistet. Sjödin kann gegen das Urteil Berufung einlegen.