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Hejsan...
weiss jemand, wie es sein kann, dass meine Tochter (nun 7 Monate, svenskfödd) keine Upphålstillstand erhält, obwohl wir (ihr Eltern ) eins haben ???
Das versteh´ ich nicht.
Kann es also sein, dass sie später (Volljährigkeit) "raus geschmissen" wird? Habe sowas mal im TV gesehen.
Tack på förhand.
kära hälsningar!
Verliebt-in-Schweden1985
"Nimm das Leben nicht zu ernst, denn du kommst dort eh nicht lebend raus!"
Hej Dana,
mach dir mal keinen Kopf;) unsere beiden Mäuse haben auch keinen bekommen. Die Gefahr, dass sie "rausgeschmissen" werden, ist aber relativ gering, würde ich jedenfalls sagen.
Wobei wir für unsere Kids in ein paar Jahren auch die schwedische Staatsbürgerschaft beantragen werden, so wie für uns auch.
Vielleicht solltet ihr auch die Option einer doppelten Staatsbürgerschaft in betracht ziehen, hat nämlich auch einige Vorteile.
LG JANA
Gestern ist Vergangenheit. Der Morgen ist ein Geheimnis. Heute ist ein Geschenk
ok... da bin ich beruhigt. haben auch erstmal gar nicht auf das Schreiben vom Migrationsverket reagiert. Das ist fuer mich so unverständlich dumm, dass ich keine Lust habe mich damit zu befassen
An die doppelte Staatsbuergerschaft denken wir auch ....
kära hälsningar!
Verliebt-in-Schweden1985
"Nimm das Leben nicht zu ernst, denn du kommst dort eh nicht lebend raus!"
Ähm, bist du dir bei den Begrifflichkeiten sicher? Uppehållstillstånd gibt es für EU-Bürger schon lange nicht mehr. Das ist mittlerweile das uppehållsrätt, und das sollte ein Kind von zwei legal in Schweden lebenden Ausländern problemlos kriegen. Gesetzt dem Fall, ihr habt es beide auch.
Doppelte Staatsbürgerschaft ist nach aktuellem Stand möglich. Allerdings müsst ihr dafür schon 5 Jahre im Land sein - oder eure Tochter warten, bis sie 5 ist
Verliebt-in-Schweden1985 hat geschrieben:ja just det ........... uppehållsrätt, heter det
danke für den Hinweis.
Na jedenfalls hat Annalena das nicht bekommen.
Seid ihr denn beide korrekt beim Migrationsverket angemeldet? Die Leute vergessen das ja gerne und wundern sich dann, dass es verpflichtend ist, sich da anzumelden.
* makar, registrerade partner och sambo
* barn under 21 år eller äldre barn som är beroende av föräldrarna för sin försörjning
* föräldrar som är ekonomiskt beroende av barn
som bor i Sverige.
Hej Knäul,
naja, entweder hast du von Geburt an 2 Staatbürgerschaften, weil die Eltern unterschiedlicher Nationen sind, oder aber du nimmst eine weitere Staatsbürgerschaft an, behälst aber deine "alte" Staatsbürgerschaft, sofern die Landesgesetze dies zu lassen.
In Schweden ist dies möglich, die akzeptieren 2 unterschiedliche Staatsbürgerschaften, ebenso wie Deutschland mittlerweile auch. Hast du früher die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren, wenn du eine andere angenommen hast, musst du dich, seit letztem Jahr, auf schriftlichen Antrag hin, aus der deutschen Staatsbürgerschaft entlassen lassen (sorry für die Wortwahl).
Die Info´s sind übrigens mehr oder weniger taufrisch von der Deutschen Botschaft in Stockholm, da wir uns ebenfalls für die schwedische Staatsbürgerschaft interessieren.
LG JANA
Gestern ist Vergangenheit. Der Morgen ist ein Geheimnis. Heute ist ein Geschenk