So stellt es sich auch in der Realität dar - bei mir war es beispielsweise so, dass ich zwei Jahre lang bei der Försäkringskassan nicht gemeldet war und die Arztbesuche trotzdem übernommen wurden.tilmann hat geschrieben: Ich hatte mir das bisher immer so vorgestellt, dass man mit Personennummer auch berechtigt ist, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier klingt das so, dass man arbeiten muss, um versichert zu sein?
Nach etwas Gesetzesstudium ist aber klar, dass das schwedische Gesetz dazu festlegt, dass jemand, der als Student oder auf Basis eigener Mittel Aufenthaltsrecht hat, sich um eine eigene Krankenversicherung kümmern muss. Insofern ist es ein feiner Zug der Försäkringskassan, das zu zahlen, aber verpflichtet ist sie dazu nicht. Raisalynn kämpft ja derzeit deswegen mit der FK um ihre Registrierung, und dass Studenten als "nicht in Schweden wohnhaft" angesehen werden, ist zwar eine interessante Betrachtungsweise, aber das Ergebnis ist konform mit geltenden EU-Richtlinien und schwedischen Gesetzen. Da die Irrungen und Wirrungen der FK wohl auch künftig zu den letzten Geheimnissen der Menschheit gehören werden, hat man wenig in der Hand, wenn sich die Behörde doch dazu entschließt, nicht anderweitig versicherte EU-Bürger abzukassieren.