unterhalt
- oka-kate
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unterhalt
hej,
muß mein exmann der weiterhin in deutschland lebt, auch unterhalt zahlen wenn ich mit den kids gehe?
muß er oder kann er? oder kann ich das selbst entscheiden?
gruß katja
muß mein exmann der weiterhin in deutschland lebt, auch unterhalt zahlen wenn ich mit den kids gehe?
muß er oder kann er? oder kann ich das selbst entscheiden?
gruß katja
Nicht alles ist so einfach wie man denkt! Aber machbar ist alles!
Re: unterhalt
Sprich doch mit ihm darüber. Wie die rechtliche Situation aussieht, kann wohl nur ein Anwalt verbindlich klären.
Re: unterhalt
Hej,
wenn Du einen Unterhaltstitel hast muß er zahlen.
gruß
wenn Du einen Unterhaltstitel hast muß er zahlen.
gruß
- oka-kate
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Re: unterhalt
hej warti,
klar hab ich nen titel. aber ist das nicht witzlos?
für was soll er denn zahlen wenn er dann die kids nicht mehr sieht?
hm, aber sehen will er sie so oder so nicht mehr wenn das zweite kind von ihm da ist. hm, keine ahnung!
danke gruß katja
klar hab ich nen titel. aber ist das nicht witzlos?
für was soll er denn zahlen wenn er dann die kids nicht mehr sieht?
hm, aber sehen will er sie so oder so nicht mehr wenn das zweite kind von ihm da ist. hm, keine ahnung!
danke gruß katja
Nicht alles ist so einfach wie man denkt! Aber machbar ist alles!
Re: unterhalt
der kindesunterhalt hat mit dem Umgangsrecht nichts zu tun.Er dient ausschließlich dem Unterhalt der kinder.
der Gerichtstitel ist jederzeit vollstreckbar.Wird der Unterhalt nicht gezahlt pfänden lassen,wär es umgekehrt bei euch dein Ex in Schweden und du in Deutschland hast du Probleme wenn er nicht von sich aus zahlt.
Aber in deinem Fall kein Problem.
der Gerichtstitel ist jederzeit vollstreckbar.Wird der Unterhalt nicht gezahlt pfänden lassen,wär es umgekehrt bei euch dein Ex in Schweden und du in Deutschland hast du Probleme wenn er nicht von sich aus zahlt.
Aber in deinem Fall kein Problem.
- Imrhien
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Re: unterhalt
Das ist gar nicht witzlos. Das hat nichts miteinander zu tun!oka-kate hat geschrieben:hej warti,
klar hab ich nen titel. aber ist das nicht witzlos?
für was soll er denn zahlen wenn er dann die kids nicht mehr sieht?
Dann könnten ja alle Väter die keinen Unterhalt zahlen wollen und auch das Kind nicht wollten einfach den Kontakt abbrechen (machen sie dann ja eh). Der Unterhalt ist ja wie der Name schon sagt zum unterhalten des Kindes. Und damit ist nicht ein Clown gemeint

Essen, Kleider und und und braucht das Kind ja auch wenn es den Vater nicht sieht. Und er bezahlt ja nicht dafür, dass er das Kind sehen darf. Nur wenn das Kind adoptiert wird, was ja auch nur mit Zustimmung des Vaters geht, verliert es den Anspruch auf Unterhalt des Vatres. Es bekommt dann aber einen neuen Anspruch auf Unterhalt vom "neuen" Vater.
Ob er selber zahlen will, musst Du klären. Wenn Du es nicht willst, kann er sich freuen. Aber solange Du dsa Gel brauchst, für das Kind, muss er zahlen, egal wieviele Kinder er noch hat und egal wo Du lebst.
Liebe Grüße
Imrhien
- oka-kate
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Re: unterhalt
hej,
ja stimmt schon aber......
das kommt mir nicht gerecht vor wenn ich im ausland bin! obwohl wenn er ins ausland geht würde er den unterhalt zahlen müssen schon allein vom jugendamt aus!
mal sehen wenn es so weit ist.
gruß katja
ja stimmt schon aber......
das kommt mir nicht gerecht vor wenn ich im ausland bin! obwohl wenn er ins ausland geht würde er den unterhalt zahlen müssen schon allein vom jugendamt aus!
mal sehen wenn es so weit ist.
gruß katja
Nicht alles ist so einfach wie man denkt! Aber machbar ist alles!
- Imrhien
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Re: unterhalt
Ungerecht für wen? Für ihn?oka-kate hat geschrieben:hej,
ja stimmt schon aber......
das kommt mir nicht gerecht vor wenn ich im ausland bin!
Das Gestz wurde ja nicht zu seinem Schutz geamcht. Es geht einzig und allein nur um Dein Kind.
Versuch Dich als Anwalt des Kindes zu sehen. Das braucht nunmal Geld zum Leben. Wenn Ihr soviel habt, dass Ihr den Unterhalt nicht braucht, dann ok, aber sonst... Es geht wirklich nur um das Kind.
Als Beispiel: Wenn der Vater des Kindes super verschuldet ist und alles gepfändet werden soll, der Unterhalt den er verpflichtet ist zu zahlen, ist ist nicht Pfändungsfähig. Das Recht des Unterhaltsberechtigten geht vor dem Recht desjenigen der seine Schulden eintreiben möchte. Das hat mit gerecht oder ungerecht nichts zu tun.
Manche Gesetze haben wirklich einen Sinn. Daher verstehe ich auch Frauen nicht, die zu stolz sind den Unterhalt der Kinder einzuklagen. Es mag Gründe geben. Aber grundsätzlich geht es nicht um den Stolz der Eltern oder um deren Wohlergehen.
Hoffe ich konnte DIr die Rechtslage ausreichend nahelegen. Hab da einige Jahre Erfahrungen im Job sammeln dürfen...
Liebe Grüße
Wiebke
Re: unterhalt
Hallöchen!
Zwei meiner Kinder sind aus erster Ehe und ich bekomme Unterhalt.
Dies Jahr ziehe ich nach Schweden und mein Ex zahlt natürlich weiter.
Meine Kinder werden bestimmt nicht darauf verzichten, nur weil ich ins Ausland gehe.
Mit bestem Gruß
Fischkopf
Zwei meiner Kinder sind aus erster Ehe und ich bekomme Unterhalt.
Dies Jahr ziehe ich nach Schweden und mein Ex zahlt natürlich weiter.
Meine Kinder werden bestimmt nicht darauf verzichten, nur weil ich ins Ausland gehe.
Mit bestem Gruß
Fischkopf
- oka-kate
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Re: unterhalt
hej,
ja ja ihr lieben ich habs verstanden!
gibts eigentlich noch irgendwelche männliche stimmen die sich dazu äußern möchten?
gruß katja
ja ja ihr lieben ich habs verstanden!

gibts eigentlich noch irgendwelche männliche stimmen die sich dazu äußern möchten?
gruß katja
Nicht alles ist so einfach wie man denkt! Aber machbar ist alles!