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Shaka hat geschrieben:Ich dachte immer, dass alles einfacher geworden ist durch die EU. Als ich 1989 nach Schweden ausgewandert bin reichten 10.000 DM (was nicht überprüft wurde) und die Verlobung mit einer Schwedin, um sowohl Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Personennummer zu bekommen.
So kann man sich irren.
Gruss Shaka
Hej Shaka,
den DM-Betrag hab ich noch (von früher), jetzt fehlt mir nur noch ...
als deutscher Staatsbürger (ob das für alle EU-Bürger gilt, weiß ich nicht) braucht man weder eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Arbeitsgenehmigung. Man braucht eine feste Adresse in Schweden und hat zur Absicht mindestens ein Jahr in Schweden wohnen zu wollen. Dann geht man zum zuständigen skatteverk (Steuerbehörde), Abteilung folkbokföring (Volksbuchführung), zieht seinen kölapp (das ist dieser obligatorische Nummernzettel) und wartet auf der bequemen Couchgarnitur bis man nach vielleicht 5 Minuten an die Reihe kommt. Dann zeigt man seinen Reisepass und füllt das (auf Schwedisch gehaltene!) Formular aus. Ehepaare brauchen noch Heiratsurkunde (vigselattest) und eventuell Geburtsurkunde. Kopie reicht. Das ist alles. Ein paar Tage später bekommt man dann mit der normalen Post seine Personnummer an seine schwedische Adresse zugeschickt.
Übrigens werden wegen der vielen Einwanderer für bestimmte Geburtstage die Personnummern so langsam knapp. Deshalb überlegt man sich das Verschlüsselungssystem umzustellen. Aus der Personnummer kann man Geschlecht und Geburtstag ablesen. Früher konnte man noch ablesen, ob man Einwanderer ist. Heute ist das nicht mehr so, da man es als diskriminierend empfinden würde. Die Personnummer behält man sein Leben lang. Abgesehen vom Hauskauf geht ohne sie fast nichts.
Es ist eigentlich fast alles ziemlich unkompliziert in Schweden. Voraussetzung ist nur, dass man Schwedisch kann.