(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Straferlass bei Kooperation
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Straferlass bei Kooperation
Generalstaatsanwalt Fredrik Wersäll will Angeklagten einen Teil der Strafe erlassen, wenn sie mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Das sagte Wersäll im Schwedischen Rundfunk. Ziel einer entsprechenden Gesetzesänderung sei es, Verfahren abzukürzen und dadurch Kosten im Justizbereich einzusparen. Wersäll will Straferlasse vorrangig bei Wirtschaftsverbrechen anwenden. Auch eine Kronzeugenregelung schloss er nicht aus. Bereits vor einem Jahr hatte der damalige Justizminister Thomas Bodström einen Straferlass bei Kooperation ins Gespräch gebracht.