Der Betrieb von Spielautomaten, die über einen Server an ein Unternehmen im Ausland gekoppelt sind bleibt weiter ungesetzlich. Wie die staatlicher Glücksspielaufsichtsbehörde mitteilt, hat der Oberste Gerichtshof in Stockholm am Freitag ein entsprechendes Urteil gefällt. Das hat zur Folge, dass weiterhin nur staatliche Unternehmen Glücksspielautomaten aufstellen und unterhalten dürfen. Die Frage bedurfte der Klärung, das die Gesetzgebung nicht mit der technischen Entwicklung auf diesem Gebiet Schritt gehalten hat.
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Spielautomaten weiter in staatlicher Hand
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Spielautomaten weiter in staatlicher Hand
(Diese Schweden-Nachricht stammt von SR International. Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden.)