Hej Vemi,
da hat Aelve recht. Laut den Artikeln 22 /23 des DBA D-Schweden liegt für Einkünfte aus Vermietung von unbeweglichem Vermögen eindeutig in dem Land, wo sich das Grundstück befindet. Somit bei einem Grundstück in Schweden eben in Schweden. Sollten die Einkünfte sogar positiv sein, würde sich noch dein Steuersatz in D erhöhen, da diese Einkünfte dem sog. Progressionsvorbehalt unterworfen werden ( wie Krankengeld etc.).
Also nichts mit einem Steuersparmodell. Sollte das dein Ansinnen gewesen sein, wirst du dir wohl eher eine Immobilie in D zulegen müssen.
Trotzdem herzliche Grüße von Krümel