Schwedisches Gesetz verstößt gegen Menschenrechtskonvention

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Schwedisches Gesetz verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Beitrag von svenska-nyheter »

Die Zwangssterilisierung von Transsexuellen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen wollen, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat das Verwaltungsgericht in Stockholm entschieden. Somit muss das 1972 eingeführte Gesetz zu Geschlechtsumwandlungen geändert werden. Dieses verlangte von Transsexuellen bei einer Geschlechtsumwandlung unter anderem, dass sie unverheiratet sind und sich vor dem Eingriff sterilisieren lassen.

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(Diese Schweden-Nachricht stammt von SR International. Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden.)